DGAP-HV: Esterer Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Esterer Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 29.07.2013 in 84503 Altötting, Estererstraße 12,
Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
13.06.2013 / 15:09
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ESTERER AKTIENGESELLSCHAFT
ALTÖTTING
- ISIN: DE 000 657 702 6 -
EINLADUNG
zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Montag, den 29.07.2013, um 10:30 Uhr
in den Räumen der Esterer Aktiengesellschaft,
in 84503 Altötting, Estererstraße 12, stattfindenden
110. ordentlichen Hauptversammlung
ein.
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Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2012, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr
2012, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr
2012, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4 HGB
Die genannten Unterlagen können auf der Homepage der
Gesellschaft unter www.esterer-ag.de eingesehen werden.
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im
Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen
und nicht möglich, weil der Aufsichtsrat den Jahresabschluss
bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem
Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell
lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit
zur Einsichtnahme, aber keine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung vor.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand
Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis
31. Dezember 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart,
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
sind gem. § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die ihre Teilnahme an der Hauptversammlung
spätestens bis zum Ablauf des 22.07.2013 (24 Uhr MESZ) bei der
Gesellschaft unter
Esterer Aktiengesellschaft
Postfach 1164
84495 Altötting
oder
Telefax: +49(0)8671/503386
oder
E-Mail: verwaltung-eag@ewd.de
angemeldet haben. Eine Umschreibung von Namensaktien im Aktienregister
ist mit Ablauf der Anmeldefrist bis zum Ende der Hauptversammlung
ausgeschlossen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher
im Aktienregister eingetragen ist.
Vertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
können oder möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten, z. B.
durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr
als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Kreditinstitute und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs.
10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen wie etwa
Aktionärsvereinigungen können, soweit sie selbst bevollmächtigt
werden, abweichende Regelungen vorsehen.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären
zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung übermittelt. Das
Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.esterer-ag.de zum Download
bereit und kann auch unter folgenden Kontaktdaten bei der Gesellschaft
angefordert werden:
Esterer Aktiengesellschaft
Postfach 1164
84495 Altötting
oder
Telefax: +49(0)8671/503386
oder
E-Mail: verwaltung-eag@ewd.de
Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld bzw. in der Hauptversammlung u.a. die
folgenden Rechte nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs.
1 AktG zu. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden sich im Internet
unter www.esterer-ag.de.
- Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss
der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 28.06.2013 (24.00
Uhr MESZ), unter folgenden Kontaktdaten zugehen:
Esterer Aktiengesellschaft
Postfach 1164
84495 Altötting
oder
E-Mail: verwaltung-eag@ewd.de (elektronische Form, § 126 a BGB)
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden den anderen
Aktionären außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.esterer-ag.de zugänglich gemacht.
- Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Jeder Aktionär ist berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung gem. § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zur Wahl von
Abschlussprüfern gem. § 127 AktG zu übersenden. Gegenanträge müssen
mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht
begründet zu werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind
ausschließlich zu richten an:
Esterer Aktiengesellschaft
Postfach 1164
84495 Altötting
oder
Telefax: +49(0)8671/503386
oder
E-Mail: verwaltung-eag@ewd.de
Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt. Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des 14.07.2013 (24.00
Uhr MESZ) unter dieser Adresse eingegangene und zugänglich zu machende
Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der Begründung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.esterer-ag.de unverzüglich
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann
die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten
Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht
beispielsweise nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt
mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
- Auskunftsrecht der Aktionäre
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann
der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen
(z.B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen).
- Informationen (Unterlagen) auf der Internetseite
der Gesellschaft
Folgende Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.esterer-ag.de zugänglich:
- der Inhalt dieser Einberufung;
- etwaige der Hauptversammlung zugänglich zu
machende Unterlagen;
- die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung;
- die Formulare, die für die Erteilung einer
Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können;
- weitergehende Erläuterungen zu den oben
dargestellten Rechten der Aktionäre (Ergänzung der
Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge,
Auskunftsrecht).
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June 13, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)
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