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DGAP-HV: Esterer Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.07.2013 in 84503 Altötting, Estererstraße 12, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Esterer Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Esterer Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.07.2013 in 84503 Altötting, Estererstraße 12, 
Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
13.06.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   ESTERER AKTIENGESELLSCHAFT 
 
   ALTÖTTING 
 
   - ISIN: DE 000 657 702 6 - 
 
 
   EINLADUNG 
   zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
 
   Montag, den 29.07.2013, um 10:30 Uhr 
 
   in den Räumen der Esterer Aktiengesellschaft, 
   in 84503 Altötting, Estererstraße 12, stattfindenden 
 
   110. ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   ___________________________________________________________________ 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2012, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 
           2012, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 
           2012, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben 
           nach § 289 Abs. 4 HGB 
 
 
           Die genannten Unterlagen können auf der Homepage der 
           Gesellschaft unter www.esterer-ag.de eingesehen werden. 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im 
           Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen 
           und nicht möglich, weil der Aufsichtsrat den Jahresabschluss 
           bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
           festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem 
           Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell 
           lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit 
           zur Einsichtnahme, aber keine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis 
           31. Dezember 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
 
             PricewaterhouseCoopers 
             Aktiengesellschaft 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
             Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart, 
 
 
 
           zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
   sind gem. § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die ihre Teilnahme an der Hauptversammlung 
   spätestens bis zum Ablauf des 22.07.2013 (24 Uhr MESZ) bei der 
   Gesellschaft unter 
 
   Esterer Aktiengesellschaft 
   Postfach 1164 
   84495 Altötting 
   oder 
   Telefax: +49(0)8671/503386 
   oder 
   E-Mail: verwaltung-eag@ewd.de 
 
   angemeldet haben. Eine Umschreibung von Namensaktien im Aktienregister 
   ist mit Ablauf der Anmeldefrist bis zum Ende der Hauptversammlung 
   ausgeschlossen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher 
   im Aktienregister eingetragen ist. 
 
   Vertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   können oder möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten, z. B. 
   durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
   Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr 
   als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
   Kreditinstitute und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 
   10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen wie etwa 
   Aktionärsvereinigungen können, soweit sie selbst bevollmächtigt 
   werden, abweichende Regelungen vorsehen. 
 
   Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären 
   zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung übermittelt. Das 
   Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter www.esterer-ag.de zum Download 
   bereit und kann auch unter folgenden Kontaktdaten bei der Gesellschaft 
   angefordert werden: 
 
   Esterer Aktiengesellschaft 
   Postfach 1164 
   84495 Altötting 
   oder 
   Telefax: +49(0)8671/503386 
   oder 
   E-Mail: verwaltung-eag@ewd.de 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Den Aktionären stehen im Vorfeld bzw. in der Hauptversammlung u.a. die 
   folgenden Rechte nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 
   1 AktG zu. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden sich im Internet 
   unter www.esterer-ag.de. 
 
     -     Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung 
 
 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
   500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss 
   der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor der 
   Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 28.06.2013 (24.00 
   Uhr MESZ), unter folgenden Kontaktdaten zugehen: 
 
   Esterer Aktiengesellschaft 
   Postfach 1164 
   84495 Altötting 
   oder 
   E-Mail: verwaltung-eag@ewd.de (elektronische Form, § 126 a BGB) 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden den anderen 
   Aktionären außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.esterer-ag.de zugänglich gemacht. 
 
     -     Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
 
 
   Jeder Aktionär ist berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
   der Tagesordnung gem. § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zur Wahl von 
   Abschlussprüfern gem. § 127 AktG zu übersenden. Gegenanträge müssen 
   mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht 
   begründet zu werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind 
   ausschließlich zu richten an: 
 
   Esterer Aktiengesellschaft 
   Postfach 1164 
   84495 Altötting 
   oder 
   Telefax: +49(0)8671/503386 
   oder 
   E-Mail: verwaltung-eag@ewd.de 
 
   Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des 14.07.2013 (24.00 
   Uhr MESZ) unter dieser Adresse eingegangene und zugänglich zu machende 
   Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären 
   einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der Begründung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter www.esterer-ag.de unverzüglich 
   zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
   ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann 
   die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
   Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht 
   beispielsweise nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt 
   mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
     -     Auskunftsrecht der Aktionäre 
 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
   zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   verbundenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann 
   der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen 
   (z.B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen). 
 
     -     Informationen (Unterlagen) auf der Internetseite 
           der Gesellschaft 
 
 
   Folgende Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter www.esterer-ag.de zugänglich: 
 
 
 
       -     der Inhalt dieser Einberufung; 
 
 
       -     etwaige der Hauptversammlung zugänglich zu 
             machende Unterlagen; 
 
 
       -     die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
             Zeitpunkt der Einberufung; 
 
 
       -     die Formulare, die für die Erteilung einer 
             Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können; 
 
 
       -     weitergehende Erläuterungen zu den oben 
             dargestellten Rechten der Aktionäre (Ergänzung der 
             Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, 
             Auskunftsrecht). 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 13, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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