DGAP-HV: Vita 34 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Vita 34 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
25.07.2013 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
14.06.2013 / 15:30
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? Vita 34 AG
Leipzig
(ISIN DE000A0BL849 - WKN A0BL84)
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am
Donnerstag, den 25. Juli 2013, um 10:00 Uhr MESZ,
findet in der Bio City Leipzig,
Deutscher Platz 5, 04103 Leipzig,
die ordentliche Hauptversammlung der Vita 34 AG mit Sitz in Leipzig
statt. Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich
ein.
I. TAGESORDNUNG
Punkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Vita 34 AG zum 31.
Dezember 2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2012, des für die Vita 34 AG und den Konzern zusammengefassten
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 mit den erläuternden
Berichten zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2
Nr. 5 und Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012
Die vorstehend genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung den Aktionären im Internet unter
www.vita34group.de, Bereich 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss bereits gebilligt. Damit ist der
Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt. Die unter diesem
Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung
vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der
Hauptversammlung bedarf.
Punkt 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands
wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
Punkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
Punkt 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart
(Zweigniederlassung Leipzig), wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 sowie zum Prüfer
für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von Zwischenberichten
bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.'
Punkt 5
Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 AktG i.V.m. §
12 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 der Satzung aus drei von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist
an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Uwe Marx hat sein Amt zum Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung 2013 niedergelegt. Es ist daher ein
neues Aufsichtsratsmitglied zu wählen. Gemäß § 12 Abs. 4 der
Satzung gilt die Amtsdauer des neu gewählten Mitglieds für den Rest
der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, für die Zeit vom Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung 2013 bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr beschließt, in den
Aufsichtsrat zu wählen:
Herrn Dr. Hans-Georg Giering, Vorstandsvorsitzender der First
Sensor AG, wohnhaft in Deuben, Deutschland
Herr Dr. Giering ist Mitglied folgender gesetzlich zu bildender
Aufsichtsräte oder vergleichbarer inund ausländischer
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine
Punkt 6
Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes und
Satzungsänderung
Am 30. November 2012 wurde im Handelsregister der Vita 34 AG die
Verschmelzung mit der Bio Planta GmbH eingetragen. Damit wurde die
Verschmelzung wirksam. Das bis dahin von der Bio Planta GmbH
betriebene Geschäft wird seit diesem Datum von der Vita 34 AG als
deren Rechtsnachfolgerin betrieben. Der Gegenstand der Vita 34 AG
ist entsprechend anzupassen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'§ 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
§ 3 Gegenstand des Unternehmens
1. Gegenstand des Unternehmens ist das Einlagern, die Herstellung
und der Vertrieb von Stammzellund Blutprodukten zur Therapie und
Transplantation, die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von
Medizinprodukten oder hiermit jeweils vergleichbarer Geschäfte
sowie das Erwerben, Halten und die Verwaltung von Beteiligungen im
Inund Ausland. 2. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die
Erarbeitung und Umsetzung von Grundsatzlösungen, technologischen
Verfahrensabläufen und Entwicklungsprogrammen für die Optimierung
und Vermehrung von Pflanzen mittels biotechnischer Verfahren. Des
Weiteren erbringt das Unternehmen technische, technologische und
betriebswirtschaftliche Analyse-, Beratungsund Projektleistungen.
3. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem
Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind.'
II. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt
das Grundkapital der Gesellschaft Euro 3.026.500,00. Das
Grundkapital ist eingeteilt in 3.026.500 auf den Namen
lautende nennwertlose Stammaktien. Jede Stückaktie gewährt
eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung entfallen darauf 80.000 eigene Aktien, aus
denen der Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen.
III. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht
Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung sind zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts die
Aktionäre oder deren Vertreter berechtigt, deren Namensaktien
am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen
sind und die sich mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die
Anmeldung muss in Textform erfolgen und der Gesellschaft
spätestens bis zum 18. Juli 2013, 24:00 Uhr MESZ
('Anmeldeschlusstag'), unter folgender Adresse
('Anmeldeadresse') zugehen:
Vita 34 AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 - 21 0 27 288
E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de
Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären bzw. den von
ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung können Umschreibungen im
Aktienregister in den letzten sechs Tagen vor dem Tag der
Hauptversammlung, d.h. nach Ablauf des Anmeldeschlusstags (18.
Juli 2013, 24:00 Uhr MESZ, sogenannter Technical Record Date)
bis einschließlich 25. Juli 2013 nicht vorgenommen werden.
Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre
Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung
weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für das Stimmrecht ist der
im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der
Hauptversammlung. Erwerber von Aktien, deren
Umschreibungsanträge nach dem Anmeldeschlusstag (18. Juli
2013, 24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingehen, können
allerdings Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht
ausüben, soweit sie sich nicht zur Ausübung von Stimmrechten
oder sonstigen Teilnahmerechten bevollmächtigen lassen. In
diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur
Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen
Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die
noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher
gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie sonstige,
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June 14, 2013 09:30 ET (13:30 GMT)
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