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DGAP-HV: Vita 34 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.07.2013 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Vita 34 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Vita 34 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
25.07.2013 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
14.06.2013 / 15:30 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
?   Vita 34 AG 
 
   Leipzig 
 
   (ISIN DE000A0BL849 - WKN A0BL84) 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am 
 
   Donnerstag, den 25. Juli 2013, um 10:00 Uhr MESZ, 
   findet in der Bio City Leipzig, 
   Deutscher Platz 5, 04103 Leipzig, 
 
   die ordentliche Hauptversammlung der Vita 34 AG mit Sitz in Leipzig 
   statt. Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich 
   ein. 
 
     I.    TAGESORDNUNG 
 
         Punkt 1 
         Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Vita 34 AG zum 31. 
         Dezember 2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
         2012, des für die Vita 34 AG und den Konzern zusammengefassten 
         Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 mit den erläuternden 
         Berichten zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 
         Nr. 5 und Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
         Geschäftsjahr 2012 
 
         Die vorstehend genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der 
         Einberufung der Hauptversammlung den Aktionären im Internet unter 
         www.vita34group.de, Bereich 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. 
 
         Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
         und den Konzernabschluss bereits gebilligt. Damit ist der 
         Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt. Die unter diesem 
         Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
         vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der 
         Hauptversammlung bedarf. 
 
         Punkt 2 
         Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
         Geschäftsjahr 2012 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
         fassen: 
 
         'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands 
         wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
         Punkt 3 
         Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
         Geschäftsjahr 2012 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
         fassen: 
 
         'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des 
         Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
         Punkt 4 
         Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des 
         Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
         Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
         'Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart 
         (Zweigniederlassung Leipzig), wird zum Abschlussprüfer und 
         Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 sowie zum Prüfer 
         für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von Zwischenberichten 
         bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.' 
 
         Punkt 5 
         Wahl zum Aufsichtsrat 
 
         Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 AktG i.V.m. § 
         12 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 der Satzung aus drei von der 
         Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist 
         an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
         Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Uwe Marx hat sein Amt zum Ablauf der 
         ordentlichen Hauptversammlung 2013 niedergelegt. Es ist daher ein 
         neues Aufsichtsratsmitglied zu wählen. Gemäß § 12 Abs. 4 der 
         Satzung gilt die Amtsdauer des neu gewählten Mitglieds für den Rest 
         der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds. 
 
         Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, für die Zeit vom Ablauf der 
         ordentlichen Hauptversammlung 2013 bis zum Ablauf der 
         Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
         am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr beschließt, in den 
         Aufsichtsrat zu wählen: 
 
         Herrn Dr. Hans-Georg Giering, Vorstandsvorsitzender der First 
         Sensor AG, wohnhaft in Deuben, Deutschland 
 
         Herr Dr. Giering ist Mitglied folgender gesetzlich zu bildender 
         Aufsichtsräte oder vergleichbarer inund ausländischer 
         Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine 
 
         Punkt 6 
         Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes und 
         Satzungsänderung 
 
         Am 30. November 2012 wurde im Handelsregister der Vita 34 AG die 
         Verschmelzung mit der Bio Planta GmbH eingetragen. Damit wurde die 
         Verschmelzung wirksam. Das bis dahin von der Bio Planta GmbH 
         betriebene Geschäft wird seit diesem Datum von der Vita 34 AG als 
         deren Rechtsnachfolgerin betrieben. Der Gegenstand der Vita 34 AG 
         ist entsprechend anzupassen. 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
         fassen: 
 
         '§ 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung wird wie folgt neu 
         gefasst: 
 
                           § 3 Gegenstand des Unternehmens 
 
         1. Gegenstand des Unternehmens ist das Einlagern, die Herstellung 
         und der Vertrieb von Stammzellund Blutprodukten zur Therapie und 
         Transplantation, die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von 
         Medizinprodukten oder hiermit jeweils vergleichbarer Geschäfte 
         sowie das Erwerben, Halten und die Verwaltung von Beteiligungen im 
         Inund Ausland. 2. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die 
         Erarbeitung und Umsetzung von Grundsatzlösungen, technologischen 
         Verfahrensabläufen und Entwicklungsprogrammen für die Optimierung 
         und Vermehrung von Pflanzen mittels biotechnischer Verfahren. Des 
         Weiteren erbringt das Unternehmen technische, technologische und 
         betriebswirtschaftliche Analyse-, Beratungsund Projektleistungen. 
         3. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem 
         Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind.' 
 
     II.   GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
 
           Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt 
           das Grundkapital der Gesellschaft Euro 3.026.500,00. Das 
           Grundkapital ist eingeteilt in 3.026.500 auf den Namen 
           lautende nennwertlose Stammaktien. Jede Stückaktie gewährt 
           eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
           Hauptversammlung entfallen darauf 80.000 eigene Aktien, aus 
           denen der Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen. 
 
 
     III.  TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
 
           1. Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht 
 
 
           Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung sind zur Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts die 
           Aktionäre oder deren Vertreter berechtigt, deren Namensaktien 
           am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen 
           sind und die sich mindestens sechs Tage vor der 
           Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die 
           Anmeldung muss in Textform erfolgen und der Gesellschaft 
           spätestens bis zum 18. Juli 2013, 24:00 Uhr MESZ 
           ('Anmeldeschlusstag'), unter folgender Adresse 
           ('Anmeldeadresse') zugehen: 
 
 
                     Vita 34 AG 
          c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
                 Landshuter Allee 10 
                    80637 München 
                     Deutschland 
          Telefax: +49 (0) 89 - 21 0 27 288 
           E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de 
 
 
           Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären bzw. den von 
           ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle 
           Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. 
 
 
           Gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung können Umschreibungen im 
           Aktienregister in den letzten sechs Tagen vor dem Tag der 
           Hauptversammlung, d.h. nach Ablauf des Anmeldeschlusstags (18. 
           Juli 2013, 24:00 Uhr MESZ, sogenannter Technical Record Date) 
           bis einschließlich 25. Juli 2013 nicht vorgenommen werden. 
 
 
           Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
           gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre 
           Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung 
           weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für das Stimmrecht ist der 
           im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der 
           Hauptversammlung. Erwerber von Aktien, deren 
           Umschreibungsanträge nach dem Anmeldeschlusstag (18. Juli 
           2013, 24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingehen, können 
           allerdings Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht 
           ausüben, soweit sie sich nicht zur Ausübung von Stimmrechten 
           oder sonstigen Teilnahmerechten bevollmächtigen lassen. In 
           diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur 
           Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen 
           Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die 
           noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher 
           gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen. 
 
 
           Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie sonstige, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 14, 2013 09:30 ET (13:30 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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