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DGAP-HV: Vita 34 AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Vita 34 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.07.2013 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Vita 34 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Vita 34 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
25.07.2013 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
14.06.2013 / 15:30 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
?   Vita 34 AG 
 
   Leipzig 
 
   (ISIN DE000A0BL849 - WKN A0BL84) 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am 
 
   Donnerstag, den 25. Juli 2013, um 10:00 Uhr MESZ, 
   findet in der Bio City Leipzig, 
   Deutscher Platz 5, 04103 Leipzig, 
 
   die ordentliche Hauptversammlung der Vita 34 AG mit Sitz in Leipzig 
   statt. Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich 
   ein. 
 
     I.    TAGESORDNUNG 
 
         Punkt 1 
         Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Vita 34 AG zum 31. 
         Dezember 2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
         2012, des für die Vita 34 AG und den Konzern zusammengefassten 
         Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 mit den erläuternden 
         Berichten zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 
         Nr. 5 und Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
         Geschäftsjahr 2012 
 
         Die vorstehend genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der 
         Einberufung der Hauptversammlung den Aktionären im Internet unter 
         www.vita34group.de, Bereich 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. 
 
         Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
         und den Konzernabschluss bereits gebilligt. Damit ist der 
         Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt. Die unter diesem 
         Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
         vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der 
         Hauptversammlung bedarf. 
 
         Punkt 2 
         Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
         Geschäftsjahr 2012 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
         fassen: 
 
         'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands 
         wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
         Punkt 3 
         Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
         Geschäftsjahr 2012 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
         fassen: 
 
         'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des 
         Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
         Punkt 4 
         Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des 
         Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
         Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
         'Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart 
         (Zweigniederlassung Leipzig), wird zum Abschlussprüfer und 
         Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 sowie zum Prüfer 
         für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von Zwischenberichten 
         bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.' 
 
         Punkt 5 
         Wahl zum Aufsichtsrat 
 
         Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 AktG i.V.m. § 
         12 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 der Satzung aus drei von der 
         Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist 
         an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
         Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Uwe Marx hat sein Amt zum Ablauf der 
         ordentlichen Hauptversammlung 2013 niedergelegt. Es ist daher ein 
         neues Aufsichtsratsmitglied zu wählen. Gemäß § 12 Abs. 4 der 
         Satzung gilt die Amtsdauer des neu gewählten Mitglieds für den Rest 
         der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds. 
 
         Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, für die Zeit vom Ablauf der 
         ordentlichen Hauptversammlung 2013 bis zum Ablauf der 
         Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
         am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr beschließt, in den 
         Aufsichtsrat zu wählen: 
 
         Herrn Dr. Hans-Georg Giering, Vorstandsvorsitzender der First 
         Sensor AG, wohnhaft in Deuben, Deutschland 
 
         Herr Dr. Giering ist Mitglied folgender gesetzlich zu bildender 
         Aufsichtsräte oder vergleichbarer inund ausländischer 
         Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine 
 
         Punkt 6 
         Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes und 
         Satzungsänderung 
 
         Am 30. November 2012 wurde im Handelsregister der Vita 34 AG die 
         Verschmelzung mit der Bio Planta GmbH eingetragen. Damit wurde die 
         Verschmelzung wirksam. Das bis dahin von der Bio Planta GmbH 
         betriebene Geschäft wird seit diesem Datum von der Vita 34 AG als 
         deren Rechtsnachfolgerin betrieben. Der Gegenstand der Vita 34 AG 
         ist entsprechend anzupassen. 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
         fassen: 
 
         '§ 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung wird wie folgt neu 
         gefasst: 
 
                           § 3 Gegenstand des Unternehmens 
 
         1. Gegenstand des Unternehmens ist das Einlagern, die Herstellung 
         und der Vertrieb von Stammzellund Blutprodukten zur Therapie und 
         Transplantation, die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von 
         Medizinprodukten oder hiermit jeweils vergleichbarer Geschäfte 
         sowie das Erwerben, Halten und die Verwaltung von Beteiligungen im 
         Inund Ausland. 2. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die 
         Erarbeitung und Umsetzung von Grundsatzlösungen, technologischen 
         Verfahrensabläufen und Entwicklungsprogrammen für die Optimierung 
         und Vermehrung von Pflanzen mittels biotechnischer Verfahren. Des 
         Weiteren erbringt das Unternehmen technische, technologische und 
         betriebswirtschaftliche Analyse-, Beratungsund Projektleistungen. 
         3. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem 
         Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind.' 
 
     II.   GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
 
           Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt 
           das Grundkapital der Gesellschaft Euro 3.026.500,00. Das 
           Grundkapital ist eingeteilt in 3.026.500 auf den Namen 
           lautende nennwertlose Stammaktien. Jede Stückaktie gewährt 
           eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
           Hauptversammlung entfallen darauf 80.000 eigene Aktien, aus 
           denen der Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen. 
 
 
     III.  TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
 
           1. Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht 
 
 
           Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung sind zur Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts die 
           Aktionäre oder deren Vertreter berechtigt, deren Namensaktien 
           am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen 
           sind und die sich mindestens sechs Tage vor der 
           Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die 
           Anmeldung muss in Textform erfolgen und der Gesellschaft 
           spätestens bis zum 18. Juli 2013, 24:00 Uhr MESZ 
           ('Anmeldeschlusstag'), unter folgender Adresse 
           ('Anmeldeadresse') zugehen: 
 
 
                     Vita 34 AG 
          c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
                 Landshuter Allee 10 
                    80637 München 
                     Deutschland 
          Telefax: +49 (0) 89 - 21 0 27 288 
           E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de 
 
 
           Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären bzw. den von 
           ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle 
           Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. 
 
 
           Gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung können Umschreibungen im 
           Aktienregister in den letzten sechs Tagen vor dem Tag der 
           Hauptversammlung, d.h. nach Ablauf des Anmeldeschlusstags (18. 
           Juli 2013, 24:00 Uhr MESZ, sogenannter Technical Record Date) 
           bis einschließlich 25. Juli 2013 nicht vorgenommen werden. 
 
 
           Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
           gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre 
           Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung 
           weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für das Stimmrecht ist der 
           im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der 
           Hauptversammlung. Erwerber von Aktien, deren 
           Umschreibungsanträge nach dem Anmeldeschlusstag (18. Juli 
           2013, 24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingehen, können 
           allerdings Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht 
           ausüben, soweit sie sich nicht zur Ausübung von Stimmrechten 
           oder sonstigen Teilnahmerechten bevollmächtigen lassen. In 
           diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur 
           Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen 
           Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die 
           noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher 
           gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen. 
 
 
           Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie sonstige, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 14, 2013 09:30 ET (13:30 GMT)

Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 
           10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder 
           Vereinigungen dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, die 
           ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im 
           Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer 
           Ermächtigung ausüben. Einzelheiten zu dieser Ermächtigung 
           finden sich in § 135 AktG. 
 
 
           2. Stimmrechtsvertretung - Stimmabgabe durch einen 
           Bevollmächtigten 
 
 
           Im Aktienregister eingetragene Aktionäre, die nicht persönlich 
           an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht auch 
           durch Bevollmächtigte, wie z.B. ein Kreditinstitut oder eine 
           Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist 
           eine fristgerechte Anmeldung gemäß oben stehenden Bestimmungen 
           erforderlich. Nach erfolgter fristgerechter Anmeldung können 
           bis zur Beendigung der Hauptversammlung Vollmachten erteilt 
           werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
           kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
           zurückweisen. 
 
 
           Soweit Vollmachten nicht an ein Kreditinstitut, eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 und 
           Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen 
           oder Vereinigungen erteilt werden, bedürfen ihre Erteilung, 
           ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
           der Gesellschaft der Textform. Die Erklärung der Erteilung der 
           Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber 
           der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem 
           Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt 
           werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung 
           an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des 
           Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf 
           elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft die 
           Anmeldeadresse an. 
 
 
           Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn 
           die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
           Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die 
           Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der 
           Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den 
           vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der 
           Gesellschaft erklärt werden oder durch persönliches Erscheinen 
           auf der Hauptversammlung erfolgen. Aus organisatorischen 
           Gründen bitten wir unsere Aktionäre, Vollmachten, Nachweise 
           der Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten bis zum 
           24. Juli 2013, 24:00 Uhr MESZ (Eingang), der Gesellschaft 
           unter der Anmeldeadresse per Post, per Telefax oder per E-Mail 
           zu übermitteln. Das schließt eine Erteilung von Vollmachten 
           sowie den Widerruf von Vollmachten nach diesem Zeitpunkt nicht 
           aus. 
 
 
           Ein Formular für die Vollmachtserteilung ist in den Unterlagen 
           enthalten, die den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären 
           zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt werden. Es kann 
           auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.vita34group.de, Bereich 'Hauptversammlung' heruntergeladen 
           werden und unter der Anmeldeadresse angefordert werden. 
 
 
           Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 
           Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
           Personen und Vereinigungen können für ihre eigene 
           Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der 
           Vollmacht vorgeben; die Aktionäre werden gebeten, sich in 
           einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden 
           Person oder Institution über Form und Verfahren der 
           Vollmachtserteilung abzustimmen. 
 
 
           Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch von 
           der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene 
           Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu 
           lassen. Die Vollmacht und Weisungen an die 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind in Textform unter 
           Nutzung der oben beschriebenen Möglichkeiten an die 
           Anmeldeadresse zu richten. 
 
 
           Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft üben das Stimmrecht 
           ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten 
           Weisungen aus. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige 
           Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den 
           jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten; dies 
           gilt auch für in der Hauptversammlung gestellte Anträge von 
           Aktionären (z.B. Gegenanträge, Wahlvorschläge oder 
           Verfahrensanträge), die nicht zuvor angekündigt worden sind. 
 
 
           Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Teilnahme an der 
           Hauptversammlung angemeldet haben, können noch bis zum 24. 
           Juli 2013, 24:00 Uhr MESZ, den Stimmrechtsvertretern der 
           Gesellschaft per Post, per Telefax oder per E-Mail an die 
           Anmeldeadresse Vollmacht erteilen (abgesehen von einer 
           Vollmachts- und Weisungserteilung während der Hauptversammlung 
           durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung 
           zur Verfügung gestellt wird). Gleiches gilt für die Änderung 
           und den Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen. Auch 
           nach Erteilung einer Bevollmächtigung sind Aktionäre weiter 
           berechtigt, an der Hauptversammlung persönlich teilzunehmen, 
           wobei in diesem Falle erteilte Vollmachten und Weisungen 
           automatisch als widerrufen gelten. 
 
 
           Ein Vollmachts- und Weisungsvordruck sowie weitere 
           Einzelheiten hierzu sind in den Unterlagen enthalten, welche 
           zusammen mit der Einladung übermittelt werden. Das Formular 
           kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.vita34group.de, Bereich 'Hauptversammlung' heruntergeladen 
           und unter der Anmeldeadresse angefordert werden. 
 
 
           3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl 
 
 
           Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihre 
           Stimmen auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen durch 
           Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der 
           Briefwahl sind nur diejenigen eingetragenen Aktionäre 
           berechtigt, die sich rechtzeitig bis zum Anmeldeschlusstag 
           (18. Juli 2013, 24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter der 
           Anmeldeadresse per Post, per Telefax oder per E-Mail 
           angemeldet haben. 
 
 
           Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt dann entweder 
           schriftlich per Post oder im Wege elektronischer Kommunikation 
           per Telefax oder per E-Mail unter der Anmeldeadresse und muss 
           spätestens bis zum 24. Juli 2013, 24:00 Uhr MESZ, bei der 
           Gesellschaft eingegangen sein. 
 
 
           Ein Formular zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann auch 
           auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.vita34group.de, Bereich 'Hauptversammlung' heruntergeladen 
           werden. 
 
 
           Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
           oder andere ihnen nach § 135 Abs. 8 und 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 
           AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich 
           der Briefwahl bedienen. 
 
 
           Auch für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl 
           ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister 
           eingetragene Aktienbestand maßgebend. 
 
 
           Abgegebene Briefwahlstimmen können bis zum 24. Juli 2013, 
           24:00 Uhr MESZ, schriftlich oder elektronisch unter der oben 
           genannten Anmeldeadresse der Gesellschaft geändert oder 
           widerrufen werden. Auch nach einer Stimmabgabe per Briefwahl 
           sind die Aktionäre weiter berechtigt, an der Hauptversammlung 
           persönlich oder durch einen Bevollmächtigten teilzunehmen, 
           wobei in diesem Falle abgegebene Briefwahlstimmen automatisch 
           als widerrufen gelten. 
 
 
     IV.   RECHTE DER AKTIONÄRE 
 
 
           1. Ergänzung der Tagesordnung, § 122 Abs. 2 AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder 
           den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen 
           ('Quorum'), können verlangen, dass Gegenstände auf die 
           Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen 
           ist schriftlich an den Vorstand der Vita 34 AG zu richten, 
           wobei jedem neuen Gegenstand eine Begründung oder eine 
           Beschlussvorlage beiliegen muss. Das Verlangen muss der 
           Gesellschaft spätestens bis zum den 24. Juni 2013, 24:00 Uhr 
           MESZ, unter folgender Adresse zugehen: 
 
 
            Vita 34 AG 
           - Vorstand - 
          Perlickstraße 5 
           04103 Leipzig 
            Deutschland 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 14, 2013 09:30 ET (13:30 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.