DJ DGAP-HV: Vita 34 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.07.2013 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Vita 34 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Vita 34 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
25.07.2013 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
14.06.2013 / 15:30
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? Vita 34 AG
Leipzig
(ISIN DE000A0BL849 - WKN A0BL84)
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am
Donnerstag, den 25. Juli 2013, um 10:00 Uhr MESZ,
findet in der Bio City Leipzig,
Deutscher Platz 5, 04103 Leipzig,
die ordentliche Hauptversammlung der Vita 34 AG mit Sitz in Leipzig
statt. Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich
ein.
I. TAGESORDNUNG
Punkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Vita 34 AG zum 31.
Dezember 2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2012, des für die Vita 34 AG und den Konzern zusammengefassten
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 mit den erläuternden
Berichten zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2
Nr. 5 und Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012
Die vorstehend genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung den Aktionären im Internet unter
www.vita34group.de, Bereich 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss bereits gebilligt. Damit ist der
Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt. Die unter diesem
Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung
vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der
Hauptversammlung bedarf.
Punkt 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands
wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
Punkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
Punkt 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart
(Zweigniederlassung Leipzig), wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 sowie zum Prüfer
für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von Zwischenberichten
bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.'
Punkt 5
Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 AktG i.V.m. §
12 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 der Satzung aus drei von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist
an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Uwe Marx hat sein Amt zum Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung 2013 niedergelegt. Es ist daher ein
neues Aufsichtsratsmitglied zu wählen. Gemäß § 12 Abs. 4 der
Satzung gilt die Amtsdauer des neu gewählten Mitglieds für den Rest
der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, für die Zeit vom Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung 2013 bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr beschließt, in den
Aufsichtsrat zu wählen:
Herrn Dr. Hans-Georg Giering, Vorstandsvorsitzender der First
Sensor AG, wohnhaft in Deuben, Deutschland
Herr Dr. Giering ist Mitglied folgender gesetzlich zu bildender
Aufsichtsräte oder vergleichbarer inund ausländischer
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine
Punkt 6
Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes und
Satzungsänderung
Am 30. November 2012 wurde im Handelsregister der Vita 34 AG die
Verschmelzung mit der Bio Planta GmbH eingetragen. Damit wurde die
Verschmelzung wirksam. Das bis dahin von der Bio Planta GmbH
betriebene Geschäft wird seit diesem Datum von der Vita 34 AG als
deren Rechtsnachfolgerin betrieben. Der Gegenstand der Vita 34 AG
ist entsprechend anzupassen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'§ 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
§ 3 Gegenstand des Unternehmens
1. Gegenstand des Unternehmens ist das Einlagern, die Herstellung
und der Vertrieb von Stammzellund Blutprodukten zur Therapie und
Transplantation, die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von
Medizinprodukten oder hiermit jeweils vergleichbarer Geschäfte
sowie das Erwerben, Halten und die Verwaltung von Beteiligungen im
Inund Ausland. 2. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die
Erarbeitung und Umsetzung von Grundsatzlösungen, technologischen
Verfahrensabläufen und Entwicklungsprogrammen für die Optimierung
und Vermehrung von Pflanzen mittels biotechnischer Verfahren. Des
Weiteren erbringt das Unternehmen technische, technologische und
betriebswirtschaftliche Analyse-, Beratungsund Projektleistungen.
3. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem
Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind.'
II. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt
das Grundkapital der Gesellschaft Euro 3.026.500,00. Das
Grundkapital ist eingeteilt in 3.026.500 auf den Namen
lautende nennwertlose Stammaktien. Jede Stückaktie gewährt
eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung entfallen darauf 80.000 eigene Aktien, aus
denen der Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen.
III. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht
Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung sind zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts die
Aktionäre oder deren Vertreter berechtigt, deren Namensaktien
am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen
sind und die sich mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die
Anmeldung muss in Textform erfolgen und der Gesellschaft
spätestens bis zum 18. Juli 2013, 24:00 Uhr MESZ
('Anmeldeschlusstag'), unter folgender Adresse
('Anmeldeadresse') zugehen:
Vita 34 AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 - 21 0 27 288
E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de
Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären bzw. den von
ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung können Umschreibungen im
Aktienregister in den letzten sechs Tagen vor dem Tag der
Hauptversammlung, d.h. nach Ablauf des Anmeldeschlusstags (18.
Juli 2013, 24:00 Uhr MESZ, sogenannter Technical Record Date)
bis einschließlich 25. Juli 2013 nicht vorgenommen werden.
Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre
Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung
weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für das Stimmrecht ist der
im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der
Hauptversammlung. Erwerber von Aktien, deren
Umschreibungsanträge nach dem Anmeldeschlusstag (18. Juli
2013, 24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingehen, können
allerdings Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht
ausüben, soweit sie sich nicht zur Ausübung von Stimmrechten
oder sonstigen Teilnahmerechten bevollmächtigen lassen. In
diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur
Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen
Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die
noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher
gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie sonstige,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 14, 2013 09:30 ET (13:30 GMT)
DJ DGAP-HV: Vita 34 AG: Bekanntmachung der -2-
Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs.
10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder
Vereinigungen dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, die
ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im
Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer
Ermächtigung ausüben. Einzelheiten zu dieser Ermächtigung
finden sich in § 135 AktG.
2. Stimmrechtsvertretung - Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten
Im Aktienregister eingetragene Aktionäre, die nicht persönlich
an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht auch
durch Bevollmächtigte, wie z.B. ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist
eine fristgerechte Anmeldung gemäß oben stehenden Bestimmungen
erforderlich. Nach erfolgter fristgerechter Anmeldung können
bis zur Beendigung der Hauptversammlung Vollmachten erteilt
werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Soweit Vollmachten nicht an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 und
Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen
oder Vereinigungen erteilt werden, bedürfen ihre Erteilung,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft der Textform. Die Erklärung der Erteilung der
Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber
der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem
Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt
werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung
an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des
Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft die
Anmeldeadresse an.
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn
die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die
Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den
vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der
Gesellschaft erklärt werden oder durch persönliches Erscheinen
auf der Hauptversammlung erfolgen. Aus organisatorischen
Gründen bitten wir unsere Aktionäre, Vollmachten, Nachweise
der Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten bis zum
24. Juli 2013, 24:00 Uhr MESZ (Eingang), der Gesellschaft
unter der Anmeldeadresse per Post, per Telefax oder per E-Mail
zu übermitteln. Das schließt eine Erteilung von Vollmachten
sowie den Widerruf von Vollmachten nach diesem Zeitpunkt nicht
aus.
Ein Formular für die Vollmachtserteilung ist in den Unterlagen
enthalten, die den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären
zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt werden. Es kann
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.vita34group.de, Bereich 'Hauptversammlung' heruntergeladen
werden und unter der Anmeldeadresse angefordert werden.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135
Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Personen und Vereinigungen können für ihre eigene
Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der
Vollmacht vorgeben; die Aktionäre werden gebeten, sich in
einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden
Person oder Institution über Form und Verfahren der
Vollmachtserteilung abzustimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch von
der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu
lassen. Die Vollmacht und Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind in Textform unter
Nutzung der oben beschriebenen Möglichkeiten an die
Anmeldeadresse zu richten.
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft üben das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten
Weisungen aus. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige
Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den
jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten; dies
gilt auch für in der Hauptversammlung gestellte Anträge von
Aktionären (z.B. Gegenanträge, Wahlvorschläge oder
Verfahrensanträge), die nicht zuvor angekündigt worden sind.
Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Teilnahme an der
Hauptversammlung angemeldet haben, können noch bis zum 24.
Juli 2013, 24:00 Uhr MESZ, den Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft per Post, per Telefax oder per E-Mail an die
Anmeldeadresse Vollmacht erteilen (abgesehen von einer
Vollmachts- und Weisungserteilung während der Hauptversammlung
durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung
zur Verfügung gestellt wird). Gleiches gilt für die Änderung
und den Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen. Auch
nach Erteilung einer Bevollmächtigung sind Aktionäre weiter
berechtigt, an der Hauptversammlung persönlich teilzunehmen,
wobei in diesem Falle erteilte Vollmachten und Weisungen
automatisch als widerrufen gelten.
Ein Vollmachts- und Weisungsvordruck sowie weitere
Einzelheiten hierzu sind in den Unterlagen enthalten, welche
zusammen mit der Einladung übermittelt werden. Das Formular
kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.vita34group.de, Bereich 'Hauptversammlung' heruntergeladen
und unter der Anmeldeadresse angefordert werden.
3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihre
Stimmen auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen durch
Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der
Briefwahl sind nur diejenigen eingetragenen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig bis zum Anmeldeschlusstag
(18. Juli 2013, 24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter der
Anmeldeadresse per Post, per Telefax oder per E-Mail
angemeldet haben.
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt dann entweder
schriftlich per Post oder im Wege elektronischer Kommunikation
per Telefax oder per E-Mail unter der Anmeldeadresse und muss
spätestens bis zum 24. Juli 2013, 24:00 Uhr MESZ, bei der
Gesellschaft eingegangen sein.
Ein Formular zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann auch
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.vita34group.de, Bereich 'Hauptversammlung' heruntergeladen
werden.
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder andere ihnen nach § 135 Abs. 8 und 10 i.V.m. § 125 Abs. 5
AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich
der Briefwahl bedienen.
Auch für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl
ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister
eingetragene Aktienbestand maßgebend.
Abgegebene Briefwahlstimmen können bis zum 24. Juli 2013,
24:00 Uhr MESZ, schriftlich oder elektronisch unter der oben
genannten Anmeldeadresse der Gesellschaft geändert oder
widerrufen werden. Auch nach einer Stimmabgabe per Briefwahl
sind die Aktionäre weiter berechtigt, an der Hauptversammlung
persönlich oder durch einen Bevollmächtigten teilzunehmen,
wobei in diesem Falle abgegebene Briefwahlstimmen automatisch
als widerrufen gelten.
IV. RECHTE DER AKTIONÄRE
1. Ergänzung der Tagesordnung, § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen
('Quorum'), können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen
ist schriftlich an den Vorstand der Vita 34 AG zu richten,
wobei jedem neuen Gegenstand eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen muss. Das Verlangen muss der
Gesellschaft spätestens bis zum den 24. Juni 2013, 24:00 Uhr
MESZ, unter folgender Adresse zugehen:
Vita 34 AG
- Vorstand -
Perlickstraße 5
04103 Leipzig
Deutschland
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June 14, 2013 09:30 ET (13:30 GMT)
Nach § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 142 Abs. 2
Satz 2 AktG haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie
seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung
(also mindestens seit dem 25. April 2013, 00:00 Uhr MESZ)
hinsichtlich des für das Quorum erforderlichen
Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und sie diese
Aktien bis zu einer Entscheidung über den Antrag halten.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit
sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie
die Informationen in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.vita34group.de, Bereich
'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den Aktionären
mitgeteilt.
2. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, §§ 126 Abs. 1,
127 AktG
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127
AktG sind ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift
zu richten:
Vita 34 AG
Frau Isabel Maerz
Perlickstraße 5
04103 Leipzig
Deutschland
Telefax: +49 (0) 341 - 48 79 239
oder per E-Mail an: hv@vita34.de
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von
Aktionären, die innerhalb der gesetzlichen Fristen, also bis
zum 10. Juli 2013, 24:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft
eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und
(bei Gegenanträgen) zugänglich zu machender Begründungen im
Internet unter www.vita34group.de, Bereich 'Hauptversammlung'
veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht
berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
werden ebenfalls im Internet unter der Internetadresse
www.vita34group.de, Bereich 'Hauptversammlung' veröffentlicht.
3. Auskunftsrecht des Aktionärs, § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Vita 34 AG zu mit ihr verbundenen Unternehmen
sowie auf die Lage des Vita 34 Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und
getreuen Rechenschaft zu entsprechen. § 131 Abs. 3 AktG nennt
die Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft
verweigern darf. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der
Aussprache zu stellen. Gemäß § 23 Abs. 3 der Satzung der
Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und
Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach
§ 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.vita34group.de, Bereich 'Hauptversammlung'.
4. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Weitere Informationen sowie die nach § 124a AktG zu
veröffentlichenden Informationen finden sich auf der
Internetseite der Vita 34 AG unter www.vita34group.de, Bereich
'Hauptversammlung'.
Leipzig, im Juni 2013
Vita 34 AG
Der Vorstand
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14.06.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Vita 34 AG
Deutscher Platz 5
04103 Leipzig
Deutschland
E-Mail: hv@vita34.de
Internet: http://ir.vita34.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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216526 14.06.2013
(END) Dow Jones Newswires
June 14, 2013 09:30 ET (13:30 GMT)
© 2013 Dow Jones News
