Bad Neustadt/Saale - Die Ankündigung von B. Braun Melsungen und anderen Aktionären, gegen den Hauptversammlungsbeschluss der RHÖN-KLINIKUM AG (ISIN DE0007042301/ WKN 704230) vom 12. Juni hinsichtlich der Satzungsänderung für die Abschaffung der 90%-Mehrheits-Klausel für wesentliche Beschlüsse der HV vorzugehen, dürfte nach Erachten der Analysten vom Bankhaus Lampe in einem langen Rechtsstreit zwischen den beteiligten Parteien enden.Den vollständigen Artikel lesen ...
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