Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 29.03.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Spezial am Donnerstag: Rallye II. - Neuer Anstoß, News und was die Börsencommunity jetzt nicht verpassen will…
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
9 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Adler Modemärkte AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2014 in Aschaffenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Adler Modemärkte AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
01.04.2014 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Adler Modemärkte AG 
 
   Haibach 
 
   ISIN DE000A1H8MU2 
   WKN A1H8MU 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen 
   Hauptversammlung am 
 
   Mittwoch, den 14. Mai 2014, um 10.00 Uhr, 
 
   im Kleinen Saal der Stadthalle am Schloss in 
 
   63739 Aschaffenburg, Schloßplatz 1, 
 
   ein. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des 
           Lageberichts für die Adler Modemärkte AG und des Lageberichts 
           für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
           HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate 
           Governance- und des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Alle vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter 
           www.adlermode-unternehmen.com im Bereich Investor Relations 
           unter der Rubrik 'Hauptversammlung' erhältlich. Ferner werden 
           die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
           erläutert. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 18. März 2014 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer 
           Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des 
           Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG 
           bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
           Beschlussfassung erfolgt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 
           31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
           10.837.973,63 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   1.    Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,45 je             EUR 
         dividendenberechtigter Stückaktie:              8.329.500,00 
 
   2.    Einstellung in die Gewinnrücklagen:                      EUR 
                                                         2.508.473,63 
 
 
           Die Dividende wird voraussichtlich am 15. Mai 2014 ausbezahlt. 
 
 
           Der oben genannte Ausschüttungsbetrag basiert auf dem zur Zeit 
           des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat 
           vorhandenen, dividendenberechtigten Grundkapital der 
           Gesellschaft. Eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. 
           Im Zeitpunkt des Gewinnvorschlags hielt die Gesellschaft keine 
           eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl der 
           dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung 
           verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
           angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
           unverändert eine Dividende von EUR 0,45 je 
           dividendenberechtigter Aktie sowie einen entsprechend 
           angepassten Betrag zur Einstellung in die Gewinnrücklagen 
           vorsieht. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers 
           für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, PricewaterhouseCoopers AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschluss- und 
           Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2014 endende 
           Geschäftsjahr 2014 zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum 
           Prüfer für eine prüferische Durchsicht von 
           Zwischenfinanzberichten, die vor der nächsten ordentlichen 
           Hauptversammlung der Gesellschaft aufgestellt werden, soweit 
           die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte 
           beauftragt wird. 
 
 
   II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 18.510.000 Stück. Sämtliche ausgegebenen Aktien 
   gehören derselben Aktiengattung an. Jede Stückaktie gewährt eine 
   Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demnach im Zeitpunkt 
   der Einberufung dieser Hauptversammlung 18.510.000 Stimmen. Die 
   Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   keine eigenen Aktien. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung der Adler Modemärkte AG nur 
   diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung 
   des in § 123 Abs. 3 AktG bestimmten Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Die Anmeldung und der 
   Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Mittwoch, 7. Mai 2014, 
   24.00 Uhr in Textform (§ 126b BGB) unter der nachstehenden 
   Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
           Adler Modemärkte AG 
           c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Telefax: +49 (0) 89 21027 298 
           E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 123 Abs. 3 AktG ist durch das 
   depotführende Institut in Textform (§ 126b BGB) zu erstellen und hat 
   sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf 
   Mittwoch, 23. April 2014, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen. 
   Lassen Aktionäre ihre Aktien nicht in einem von einem Kredit- oder 
   Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der 
   Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie von 
   innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notaren, 
   Wertpapiersammelbanken oder Kredit- oder 
   Finanzdienstleistungsinstituten ausgestellt werden; für diesen 
   Nachweis gelten die vorgenannten Bestimmungen zur Textform in 
   deutscher oder englischer Sprache, dem Nachweisstichtag und der 
   Zugangsfrist entsprechend. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
   Aktionär nur, wer den Nachweis zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die 
   Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
   Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
   verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form 
   erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Insbesondere haben Aktienveräußerungen nach 
   dem Nachweisstichtag für Inhalt und Umfang des gesetzlichen Teilnahme- 
   und Stimmrechts des Veräußerers keine Bedeutung. Entsprechendes gilt 
   für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die 
   zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach 
   Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den 
   Anteilsbesitz werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten 
   Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen 
   Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank oder ein sonstiges 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
   ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der 
   ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den 
   Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
   kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber 
   dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erteilt 
   werden. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die 
   Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 01, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)

Großer Dividenden-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Der kostenlose Dividenden-Report zeigt ganz genau, wo Sie in diesem Jahr zuschlagen können. Das sind die Favoriten von Börsenprofi Dr. Dennis Riedl
Jetzt hier klicken
© 2014 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.