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DGAP-HV: Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2014 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Hesse Newman Capital AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
03.04.2014 15:13 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Hesse Newman Capital AG 
 
   Hamburg 
 
   ISIN DE000HNC2000 
 
 
   Einladung 
   außerordentliche Hauptversammlung 
   am 15. Mai 2014, 10 Uhr 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der außerordentlichen 
   Hauptversammlung 
   am Donnerstag, 15. Mai 2014, um 10.00 Uhr ein. 
 
   Ort: 
   Hesse Newman Capital AG 
   Gorch-Fock-Wall 3 
   20354 Hamburg 
 
   Tagesordnung 
 
           Anzeige des Vorstands gemäß § 92 AktG über den 
           Verlust der Hälfte des Grundkapitals 
 
 
           Im Zuge der Arbeiten an den Abschlüssen für das Geschäftsjahr 
           2013 wurde vom Vorstand eine Werthaltigkeitsprüfung bezüglich 
           der von der Gesellschaft gehaltenen stillen Beteiligung an der 
           HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH durchgeführt, mit dem 
           Ergebnis, dass ein Berichtigungsbedarf auf den Buchwert der 
           Beteiligung und Forderungen daraus notwendig ist, der dazu 
           führen wird, dass das Eigenkapital der Gesellschaft die Hälfte 
           des Grundkapitals unterschreitet. Die Geschäftsaussichten der 
           im Bereich der Anlegerverwaltung tätigen HFT Hanseatische 
           Fonds Treuhand GmbH haben sich durch Vertragsanpassungen und 
           das schwache Marktumfeld erheblich verschlechtert. Daher 
           erwartet die Hesse Newman Capital AG in Zukunft kaum noch 
           Ergebnisbeiträge aus dieser Beteiligung. 
 
 
           Hierzu erstattet der Vorstand die unverzügliche Anzeige gemäß 
           § 92 AktG. 
 
 
           Ergänzende Hinweise: 
 
 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss stehen zum Zeitpunkt der 
           Einberufung zu dieser Hauptversammlung noch nicht zur 
           Verfügung. Sie werden der nachfolgenden ordentlichen 
           Hauptversammlung vorgelegt werden, die unverändert für den 
           Juni 2014 vorgesehen ist. 
 
 
           Zu diesem einzigen Punkt der Tagesordnung ist keine 
           Sachbeschlussfassung vorgesehen, da er sich nach der 
           gesetzlichen Regelung auf die Anzeige des Vorstands 
           (einschließlich Informationserteilung und Aussprache hierzu) 
           beschränkt. Für den Fall, dass doch eine Abstimmung 
           erforderlich werden sollte, etwa nach einer 
           Tagesordnungserweiterung oder aus anderen Gründen, sind 
           vorsorglich in den nachfolgenden Informationen auch Hinweise 
           zur Stimmrechtsausübung enthalten. 
 
 
   ****** 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sowie zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich vor der Versammlung angemeldet und ihren 
   Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss in Textform in 
   deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes ist in Textform in deutscher oder englischer Sprache 
   durch das depotführende Institut zu erstellen und muss sich auf 
   Donnerstag, den 24. April 2014, 00:00 Uhr (record date), beziehen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
   unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens Donnerstag, den 
   08. Mai 2014, 24:00 Uhr, zugegangen sein: 
 
   Hesse Newman Capital AG 
   c/o UBJ. GmbH 
   ao. HV Hesse Newman 2014 
   Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10 
   22297 Hamburg 
   Telefax: (040) 637 854 23 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
   teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 
   ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich 
   der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht 
   Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist 
   nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
   lassen. Auch in diesen Fällen sind ein Nachweis des Anteilsbesitzes 
   und eine Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach 
   Maßgabe des vorstehenden Abschnitts erforderlich. Bevollmächtigt der 
   Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder 
   gegenüber der Gesellschaft erteilt werden und bedürfen, soweit sie 
   nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer 
   anderen der in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, der 
   Textform (§ 126b BGB). Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht 
   und den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten 
   Vollmacht gegenüber der Gesellschaft. 
 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 8 und 
   Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen und 
   Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende 
   Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionäre werden 
   gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden 
   rechtzeitig wegen einer von diesem möglicherweise geforderten Form der 
   Vollmacht abzustimmen. 
 
   Auch nach erteilter Vollmacht können Aktionäre - unter Widerruf der 
   Vollmacht - noch persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. 
 
   Zum Nachweis der Bevollmächtigung kann die Vollmacht am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort 
   vorgelegt werden. Ferner können die Vollmachtserteilung sowie 
   gegebenenfalls ihr Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer 
   gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren 
   Widerruf auch bereits an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
   Hesse Newman Capital AG, Vorstandssekretariat/HV 
   Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg 
   Fax: (040) 339 62 - 481 
   E-Mail: stephanie.mertl@hesse-newman.de 
 
 
   Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden 
   kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach 
   der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt 
   wird und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlung) 
   zum Download zur Verfügung. 
 
   Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind durch die Vollmacht 
   verpflichtet, das Stimmrecht zu den Tagesordnungspunkten 
   ausschließlich gemäß den Weisungen des Aktionärs zu den in der 
   Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemachten 
   Beschlussvorschlägen der Verwaltung auszuüben. Den 
   Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein 
   eigener Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie 
   der Stellung von Anträgen und Fragen ist nicht möglich. 
 
   Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten 
   die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben 
   beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. 
   Dieses steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlung) 
   zum Download zur Verfügung. 
 
   Die Bevollmächtigung oder der Nachweis der Bevollmächtigung der 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nebst den Weisungen muss 
   spätestens mit Ablauf des 14. Mai 2014 bei der oben genannten Adresse, 
   Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein. Auch bei 
   Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind eine 
   fristgerechte Anmeldung und eine fristgerechte Übermittlung des 
   Nachweises des Anteilsbesitzes stets erforderlich (siehe oben unter 
   Voraussetzungen der Teilnahme). 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in 
   der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. 
   deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2014 09:13 ET (13:13 GMT)

auch noch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen 
   Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Ebenso ist es möglich, 
   einen hierzu bereiten anderen Aktionär, Aktionärsvertreter oder einen 
   sonst anwesenden Dritten noch während der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen oder unterzubevollmächtigen. Formulare hierfür werden 
   am Versammlungsort vorgehalten. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Minderheitenverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, 
   können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der 
   Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 30 
   Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 14. April 2014, 
   24:00 Uhr, zugehen: 
 
   Hesse Newman Capital AG, Vorstandssekretariat/HV 
   Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg 
 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und 
   dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 
   AktG 
 
   Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie 
   können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
   Abschlussprüfern machen, falls solche Wahlen auf der Tagesordnung 
   stehen. Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge 
   einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer 
   etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter www.hesse-newman.de (dort unter Investor 
   Relations/Hauptversammlung) zugänglich, wenn ihr Gegenanträge mit 
   Begründung unter der nachstehend angegeben Adresse mindestens 14 Tage 
   vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 30. April 2014, 
   24:00 Uhr, zugegangen sind: 
 
   Hesse Newman Capital AG, Vorstandssekretariat/HV 
   Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg 
   Fax: (040) 339 62 - 481 
   E-Mail: stephanie.mertl@hesse-newman.de 
 
 
   Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
   oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG 
   sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht 
   begründet zu werden. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von 
   Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht 
   zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angabe nach § 124 Abs. 3 
   Satz 3 AktG und § 125 Abs. 1 S. 5 AktG enthalten. 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung 
   des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen. 
 
   Nach § 10 Abs. 4 S. 2 und 3 der Satzung der Gesellschaft kann der 
   Versammlungsleiter das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich 
   angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des 
   Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen 
   Tagesordnungspunkten sowie der einzelnen Frage- und Redebeiträge 
   angemessen festsetzen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Hesse Newman Capital AG ist eingeteilt in 
   15.000.000 Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Jede Stückaktie 
   gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
   Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
   Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt 15.000.000. 
   Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die 
   Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind 
 
   Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden 
   Unterlagen und etwaige Anträge von Aktionären sowie weitere 
   Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlung) 
   zur Verfügung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
   Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben. 
 
   Hamburg, im April 2014 
 
   Hesse Newman Capital AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
03.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Hesse Newman Capital AG 
              Gorch-Fock-Wall 3 
              20354 Hamburg 
              Deutschland 
Telefon:      +49 40 33962458 
Fax:          +49 40 33962481 
E-Mail:       marcus.Simon@hesse-newman.de 
Internet:     http://www.hesse-newman.de 
ISIN:         DE000HNC2000 
Börsen:       Frankfurt/M.,  Düsseldorf,  Stottgart,  Berlin,  Hamburg. 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 03, 2014 09:13 ET (13:13 GMT)

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