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DGAP-HV: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2014 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
09.04.2014 15:11 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft 
 
   Berlin 
 
   WKN 805 502 
   ISIN DE0008055021 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 
   am Mittwoch, den 21. Mai 2014, um 10:00 Uhr (MESZ), in das Restaurant 
   LaLuz, Oudenarder Straße 16, 13347 Berlin, ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst 
           Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst 
           Konzernlagebericht für die Deutsche Real Estate 
           Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2013, des Berichts des 
           Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013 sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist 
           der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat 
           daher zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu 
           fassen. 
 
 
     TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen. 
 
 
     TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen. 
 
 
     TOP 4 Beschlussfassung über Satzungsänderungen 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende 
           Satzungsänderungen zu beschließen: 
 
 
       a)    § 5 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             § 5 Vertretung und Geschäftsführung 
 
 
         '(2)  Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so 
               vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere 
               Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch 
               zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein 
               Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen 
               vertreten. Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne 
               Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 2. 
               Alternative BGB befreien und/oder zur Einzelvertretung 
               ermächtigen. Stellvertretende Vorstandsmitglieder 
               vertreten die Gesellschaft wie ordentliche 
               Vorstandsmitglieder.' 
 
 
 
       b)    § 8 Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung werden wie 
             folgt neu gefasst und § 8 Abs. 5 um einen klarstellenden 
             Satz am Ende ergänzt: 
 
 
             § 8 Aufsichtsratsbeschlüsse, Ausschüsse, Geschäftsordnung 
 
 
         '(2)  Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle 
               Mitglieder zur Sitzung ordnungsgemäß geladen sind und 
               mindestens drei Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen. 
               Mitglieder, die durch Telefon- oder Videokonferenz oder 
               mithilfe von vergleichbaren (Tele-)Kommunikationsmitteln 
               (z.B. Skype o.ä.) einer Sitzung zugeschaltet sind, gelten 
               als anwesend, wenn neben diesen zugeschalteten Mitgliedern 
               noch mindestens drei Aufsichtsratsmitglieder persönlich 
               bei der Beschlussfassung am Sitzungsort anwesend sind. 
               Abwesende Mitglieder können an der Beschlussfassung 
               teilnehmen, indem sie eine schriftliche oder per Telefax 
               übermittelte Stimmabgabe durch ein anderes Mitglied 
               überreichen lassen. Der Aufsichtsrat fasst seine 
               Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit 
               gesetzlich keine abweichende Mehrheit erforderlich ist. 
               Bei Stimmengleichheit hat - in einer erneuten Abstimmung 
               über denselben Gegenstand - der Vorsitzende, bei dessen 
               Abwesenheit sein Stellvertreter, zwei Stimmen. 
 
 
 
         (3)   Sitzungen des Aufsichtsrats finden in der 
               Regel als Präsenzsitzungen statt. Eine Beschlussfassung 
               des Aufsichtsrats kann auf Anordnung des Vorsitzenden auch 
               in einer Telefon- oder Videokonferenz oder mithilfe von 
               vergleichbaren (Tele-)Kommunikationsmitteln (z.B. Skype 
               o.ä.) oder außerhalb einer Sitzung durch mündliche, 
               fernmündliche, schriftliche oder in Textform übermittelte 
               Stimmabgabe erfolgen. Ein Recht zum Widerspruch gegen die 
               vom Vorsitzenden angeordnete Form der Beschlussfassung 
               besteht nicht. Solche Beschlüsse, die nicht im Wege des 
               schriftlichen Umlaufverfahrens gefasst wurden, werden vom 
               Vorsitzenden schriftlich festgestellt und allen 
               Mitgliedern zugeleitet.' 
 
 
 
         (5)   (.) 'Die Niederschrift über Beschlüsse, die im 
               Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens gefasst werden, 
               kann durch eine Sammlung der schriftlichen Abstimmungen 
               der Aufsichtsratsmitglieder und eine in Textform erstellte 
               Feststellung der Beschlussfassung des 
               Aufsichtsratsvorsitzenden ersetzt werden.' 
 
 
 
 
     TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Hamburg, zum Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar 
 
 
       a)    für das Geschäftsjahr 2014 sowie 
 
 
       b)    für die prüferische Durchsicht des verkürzten 
             Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 
             37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den 
             Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht 
             des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen verkürzten 
             Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet. 
 
 
 
   Anzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 20.582.200 
   Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
   Stimmen beträgt somit 20.582.200. 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
   spätestens am 14. Mai 2014, 24:00 Uhr (MESZ) unter der folgenden 
   Adresse zugehen: 
 
   Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft 
 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0)89 210 27 298 
   E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
   Zum Nachweis der Berechtigung ist eine in Textform in deutscher oder 
   englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden 
   Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Die Bescheinigung hat sich 
   auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den 30. 
   April 2014, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen (Nachweisstichtag). 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für die 
   Berechtigung zur Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record 
   Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
   haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
   dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der 
   Textform. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
   Personen oder Institutionen bestehen, vgl. §§ 135, 125 Abs. 5 AktG. 
   Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der 
   Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 09, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)

gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von 
   Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft, die gegenüber den Aktionären 
   weisungsgebunden sind, vertreten zu lassen. 
 
   Für Bevollmächtigungen kann das Formular verwendet werden, das den 
   Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter folgender Adresse, 
   insbesondere auch folgender E-Mail-Adresse, übermittelt werden: 
 
   Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft 
   Oudenarder Straße 16 
   13347 Berlin 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0)30 24 00 864-595 
   E-Mail: vollmacht-hv2014@drestate.de 
 
   Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine 
   ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, 
   so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft 
 
   Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   sollten möglichst bis zum 20. Mai 2014, 18:00 Uhr (MESZ) unter oben 
   genannter Adresse übermittelt werden. Dies kann auch per E-Mail unter 
   der vorgenannten E-Mail-Adresse geschehen. Auch in der Versammlung 
   selbst kann dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch Vollmacht 
   und Weisung erteilt werden. 
 
   Im Übrigen gelten die Ausführungen zum Verfahren für die Stimmabgabe 
   durch einen Bevollmächtigten entsprechend. 
 
   Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden. 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand zu 
   richten und müssen der Gesellschaft unter Nachweis des Anteilsbesitzes 
   mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 20. April 2014, 
   24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Wir bitten derartige Verlangen an folgende 
   Adresse zu richten: 
 
   Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft 
   Der Vorstand 
   Oudenarder Straße 16 
   13347 Berlin 
   Deutschland 
 
   Eine etwaige bekanntmachungspflichtige Ergänzung der Tagesordnung wird 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens bei der Gesellschaft im 
   Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
   zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
   Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie wird 
   auch auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. 
 
   Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge 
 
   Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der 
   Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. 
 
   Im Rahmen der gesetzlichen Grenzen wird die Gesellschaft Anträge i. S. 
   v. § 126 AktG von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, 
   der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter 
   www.drestate.de/aktionaersantraege zugänglich machen, wenn der 
   Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 06. Mai 
   2014, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag 
   gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem 
   bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend 
   genannte Adresse übersandt hat: 
 
   Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft 
   Oudenarder Straße 16 
   13347 Berlin 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0)30 24 00 864-595 
   E-Mail: gegenantraege-hv2014@drestate.de 
 
   Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers mit der Maßgabe 
   entsprechend, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. 
 
   Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der 
   Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. 
 
   Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
   zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
   verbundenen Unternehmen. 
 
   Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und 
   Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen 
   möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die 
   Gesellschaft zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche 
   Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon 
   unberührt. 
 
   Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   Folgende Informationen sind ab der Einberufung auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter www.drestate.de/hauptversammlung zugänglich: 
 
     *     der Inhalt dieser Einberufung, 
 
 
     *     die Erläuterungen zur Hauptversammlung, 
           insbesondere zu Tagesordnungspunkt 1, da zu diesem Gegenstand 
           der Tagesordnung kein Beschluss gefasst wird, 
 
 
     *     weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
           Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG 
           und die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
           Einberufung, 
 
 
     *     die der Versammlung zugänglich zu machenden 
           Unterlagen, insbesondere 
 
 
       -     der Jahresabschluss der Deutsche Real Estate 
             Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2013 nebst Lagebericht, 
 
 
       -     der Konzernabschluss der Deutsche Real Estate 
             Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2013 nebst 
             Konzernlagebericht, 
 
 
       -     der Bericht des Aufsichtsrats über das 
             Geschäftsjahr 2013, 
 
 
       -     der erläuternde Bericht des Vorstands zu den 
             Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, 
 
 
 
     *     Vollmachtsformulare. 
 
 
   Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse dort 
   bekannt gegeben. 
 
   Berlin, im April 2014 
 
   Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
09.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft 
              Oudenarder Straße 16 
              13347 Berlin 
              Deutschland 
E-Mail:       ir@drestate.de 
Internet:     http://www.drestate.de 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 09, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)

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