DJ DGAP-HV: GFT Technologies Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2014 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
GFT Technologies Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 14.04.2014 15:14 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- GFT Technologies Aktiengesellschaft Stuttgart - Wertpapier-Kenn-Nr. 580060 - - ISIN DE0005800601 - Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der GFT Technologies Aktiengesellschaft, die am 27. Mai 2014 ab 10:00 Uhr im Corporate Center der GFT Technologies AG, Filderhauptstraße 142, 70599 Stuttgart-Plieningen stattfindet. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts für die GFT Technologies AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats über das am 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 11.419.019,17 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung von EUR 0,20 Dividende je EUR dividendenberechtigter Stückaktie: 5.265.189,20 Gewinnvortrag auf neue Rechnung: EUR 6.153.829,97 ______________________________________________________- ____________________________________________ Bilanzgewinn: EUR 11.419.019,17 Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand nach Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 dividendenberechtigten Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,20 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 5. Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht der Zwischenfinanzberichte Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2014 und für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2015, die vor der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2015 aufgestellt werden, zu wählen. 6. Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 27. Mai 2014. Die Herren Dr. Paul Lerbinger, Dr. Peter Opitz, Dr. Ing. Andreas Bereczky, Andreas Bernhardt, Prof. Dr. Hans-Peter Burghof und Dr. Thorsten Demel haben sich dazu bereit erklärt, für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stehen. Der Aufsichtsrat schlägt daher der Hauptversammlung vor, die folgenden Personen bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen: a) Herr Dr. Paul Lerbinger, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank AG, mit Wohnort in München; Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * MainFirst Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt/Main, Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats) * MainFirst Holding AG, Zürich, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats) b) Herr Dr. Peter Opitz, Rechtsanwalt, mit Wohnort in Bad Homburg; Herr Dr. Opitz übt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus. c) Herr Dr. Ing. Andreas Bereczky, Produktionsdirektor des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF), mit Wohnort in Eschweiler; Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Software AG, Darmstadt (Vorsitzender des Aufsichtsrats) d) Herr Andreas Bernhardt, Einzelunternehmer (Executive Advice) und Geschäftsführer ND SatCom GmbH, mit Wohnort in Erdmannhausen; Herr Bernhardt übt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus. e) Herr Prof. Dr. Hans-Peter Burghof, ordentlicher Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Bankwirtschaft und Finanzdienstleistungen an der Universität Hohenheim, mit Wohnort in Stuttgart; Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Börsenrat der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, Stuttgart f) Herr Dr. Thorsten Demel, Managing Director Group Technology & Operations, Deutsche Bank AG, mit Wohnort in Verl; Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Pago eTransaction Services GmbH i.L., Köln (Mitglied des Aufsichtsrats) Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat wird als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitzenden im Fall seiner Wahl Herrn Dr. Lerbinger und als Kandidaten für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden im Fall seiner Wahl Herrn Dr. Opitz vorschlagen. I. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts a) Teilnahmeberechtigung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und bedarf der Textform. Die Berechtigungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind der Gesellschaft nachzuweisen (§ 18 Abs. 2 der Satzung). Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz (Berechtigungsnachweis) erforderlich. Dieser Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tags vor der Hauptversammlung, also auf den 6. Mai 2014, 0:00 Uhr, beziehen ('Nachweisstichtag').
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 14, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens 20. Mai 2014, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse (schriftlich, per Telefax oder elektronisch) zugehen: GFT Technologies AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung anmelden, erhalten eine Eintrittskarte zugesandt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. b) Bedeutung des Nachweisstichtags Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Berechtigungsnachweises - im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag ist für die Dividendenberechtigung ohne Bedeutung. c) Hinweise zur Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung und der Berechtigungsnachweis erforderlich. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung oder des Widerrufs gegenüber der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Die Vollmacht kann entweder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft oder durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilt werden. Erfolgt die Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden, bedarf es eines Nachweises der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft in Textform. Die von der Gesellschaft ausgestellten Eintrittskarten enthalten ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann. Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung am Tag der Hauptversammlung im Rahmen der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbringen oder die Vollmacht oder den Nachweis ihrer Erteilung der Gesellschaft in Textform unter der folgenden Adresse (schriftlich, per Telefax oder elektronisch) übermitteln: GFT Technologies AG Investor Relations Filderhauptstraße 142 70599 Stuttgart Telefax: +49 711 62042-301 E-Mail: hv2014@gft.com Vollmachtserteilungen sind auch noch während der Hauptversammlung möglich. Dafür können die Formulare verwendet werden, die den beim Zutritt zur Hauptversammlung an die Aktionäre ausgegebenen Stimmkarten beigefügt sind. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. d) Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Die Gesellschaft bietet den Aktionären zudem an, Vollmachten an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu erteilen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung und der Berechtigungsnachweis erforderlich. Dem Stimmrechtsvertreter müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Eine Ausübung der Stimmrechte durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach eigenem Ermessen ist nicht möglich. Die Erteilung der Vollmachten an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung können vor der Hauptversammlung in Textform erteilt werden. Die Aktionäre werden gebeten, für die Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das entsprechende Formular zu verwenden, welches auf der Eintrittskarte abgedruckt ist. Die Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind in Textform an nachfolgend genannte Anschrift (schriftlich, per Telefax oder elektronisch) bis spätestens 23. Mai 2014, 24:00 Uhr, zu übermitteln: GFT Technologies AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: hv2014@gft.com II. Anträge, Wahlvorschläge und Auskunftsrechte a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile am Grundkapital allein oder zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung - der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen -, also bis spätestens zum Ablauf des 26. April 2014, 24:00 Uhr, zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Die Aktionäre werden gebeten, entsprechende Ergänzungsverlangen an die folgende Adresse zu richten: GFT Technologies AG Investor Relations Filderhauptstraße 142 70599 Stuttgart Die Antragsteller haben nach Maßgabe von § 122 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 27. Februar 2014, 0:00 Uhr, Inhaber der Aktien sind. Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetadresse www.gft.com/hv zugänglich gemacht. b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Die Aktionäre können zudem Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung an die Gesellschaft stellen sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die folgende Adresse (schriftlich, per Telefax oder elektronisch) zu richten: GFT Technologies AG Investor Relations Filderhauptstraße 142 70599 Stuttgart Telefax:+49 711 62042-301 E-Mail: hv2014@gft.com Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung - der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 14, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)