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DGAP-HV: GFT Technologies Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: GFT Technologies Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2014 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

GFT Technologies Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
14.04.2014 15:14 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   GFT Technologies Aktiengesellschaft 
 
   Stuttgart 
 
   - Wertpapier-Kenn-Nr. 580060 - 
   - ISIN DE0005800601 - 
 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   hiermit laden wir Sie ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   der GFT Technologies Aktiengesellschaft, 
 
   die am 
 
   27. Mai 2014 ab 10:00 Uhr 
 
   im Corporate Center der GFT Technologies AG, 
   Filderhauptstraße 142, 
   70599 Stuttgart-Plieningen 
 
   stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des 
           Lageberichts für die GFT Technologies AG und den Konzern, des 
           Berichts des Aufsichtsrats über das am 31. Dezember 2013 
           abgelaufene Geschäftsjahr sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
           für das am 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 11.419.019,17 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung von EUR 0,20 Dividende je                               EUR 
   dividendenberechtigter Stückaktie:                          5.265.189,20 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung:                                     EUR 
                                                               6.153.829,97 
 
   ______________________________________________________- 
              ____________________________________________ 
 
   Bilanzgewinn:                                                        EUR 
                                                              11.419.019,17 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der 
           Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand nach 
           Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr 
           2013 dividendenberechtigten Stückaktien. Sollte sich die Zahl 
           dieser dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
           Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein 
           entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
           gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,20 je für 
           das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 dividendenberechtigter 
           Stückaktie vorsieht. Der auf nicht dividendenberechtigte 
           Stückaktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung 
           vorgetragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Bestellung des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des 
           Prüfers für die prüferische Durchsicht der 
           Zwischenfinanzberichte 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie 
           zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von 
           Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2014 und für die 
           prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
           Geschäftsjahr 2015, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 
           im Jahr 2015 aufgestellt werden, zu wählen. 
 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs 
           Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt 
           werden. 
 
 
           Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit 
           Ablauf der Hauptversammlung am 27. Mai 2014. Die Herren Dr. 
           Paul Lerbinger, Dr. Peter Opitz, Dr. Ing. Andreas Bereczky, 
           Andreas Bernhardt, Prof. Dr. Hans-Peter Burghof und Dr. 
           Thorsten Demel haben sich dazu bereit erklärt, für eine 
           weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stehen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt daher der Hauptversammlung vor, die 
           folgenden Personen bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2018 beschließt, als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen: 
 
 
       a)    Herr Dr. Paul Lerbinger, ehemaliger 
             Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank AG, mit Wohnort in 
             München; 
 
 
             Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
             Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         *     MainFirst Bank Aktiengesellschaft, 
               Frankfurt/Main, Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
         *     MainFirst Holding AG, Zürich, Schweiz (Mitglied 
               des Verwaltungsrats) 
 
 
 
       b)    Herr Dr. Peter Opitz, Rechtsanwalt, mit Wohnort 
             in Bad Homburg; 
 
 
             Herr Dr. Opitz übt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in- 
             und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
             aus. 
 
 
       c)    Herr Dr. Ing. Andreas Bereczky, 
             Produktionsdirektor des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF), 
             mit Wohnort in Eschweiler; 
 
 
             Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
             Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
             Software AG, Darmstadt (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
 
       d)    Herr Andreas Bernhardt, Einzelunternehmer 
             (Executive Advice) und Geschäftsführer ND SatCom GmbH, mit 
             Wohnort in Erdmannhausen; 
 
 
             Herr Bernhardt übt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in- 
             und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
             aus. 
 
 
       e)    Herr Prof. Dr. Hans-Peter Burghof, ordentlicher 
             Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Bankwirtschaft und 
             Finanzdienstleistungen an der Universität Hohenheim, mit 
             Wohnort in Stuttgart; 
 
 
             Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
             Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
             Börsenrat der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, 
             Stuttgart 
 
 
       f)    Herr Dr. Thorsten Demel, Managing Director Group 
             Technology & Operations, Deutsche Bank AG, mit Wohnort in 
             Verl; 
 
 
             Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
             Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
             Pago eTransaction Services GmbH i.L., Köln (Mitglied des 
             Aufsichtsrats) 
 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat wird als Kandidaten für den 
           Aufsichtsratsvorsitzenden im Fall seiner Wahl Herrn Dr. 
           Lerbinger und als Kandidaten für den stellvertretenden 
           Aufsichtsratsvorsitzenden im Fall seiner Wahl Herrn Dr. Opitz 
           vorschlagen. 
 
 
   I. 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
     a)    Teilnahmeberechtigung 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen 
           Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei 
           der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in deutscher 
           oder englischer Sprache erfolgen und bedarf der Textform. 
 
 
           Die Berechtigungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
           zur Ausübung des Stimmrechts sind der Gesellschaft 
           nachzuweisen (§ 18 Abs. 2 der Satzung). Zum Nachweis ist eine 
           in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte 
           Bescheinigung des depotführenden Instituts über den 
           Anteilsbesitz (Berechtigungsnachweis) erforderlich. Dieser 
           Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des 
           einundzwanzigsten Tags vor der Hauptversammlung, also auf den 
           6. Mai 2014, 0:00 Uhr, beziehen ('Nachweisstichtag'). 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 14, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)

Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der 
           Gesellschaft bis spätestens 20. Mai 2014, 24:00 Uhr, unter 
           folgender Adresse (schriftlich, per Telefax oder elektronisch) 
           zugehen: 
 
 
           GFT Technologies AG 
           c/o Computershare Operations Center 
           80249 München 
 
 
           Telefax: +49 89 30903-74675 
           E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
 
           Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung anmelden, erhalten 
           eine Eintrittskarte zugesandt. Die Eintrittskarten sind 
           lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung 
           für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
           Stimmrechts. 
 
 
     b)    Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
           Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis erbracht hat. Dies 
           bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
           Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung 
           teilnehmen können noch Stimmrechte in der Hauptversammlung 
           haben. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
           Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach 
           dem Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb - bei 
           rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des 
           Berechtigungsnachweises - im Verhältnis zur Gesellschaft 
           trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
           Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag 
           ist für die Dividendenberechtigung ohne Bedeutung. 
 
 
     c)    Hinweise zur Stimmabgabe durch einen 
           Bevollmächtigten 
 
 
           Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch 
           durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende 
           Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer 
           Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine 
           rechtzeitige Anmeldung und der Berechtigungsnachweis 
           erforderlich. 
 
 
           Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung 
           oder eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder 
           Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der 
           Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
           gegenüber der Gesellschaft der Textform. Für die Erteilung von 
           Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
           diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder 
           Institutionen sowie den Widerruf und den Nachweis einer 
           solchen Bevollmächtigung oder des Widerrufs gegenüber der 
           Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen, 
           insbesondere § 135 AktG. 
 
 
           Die Vollmacht kann entweder durch Erklärung gegenüber der 
           Gesellschaft oder durch Erklärung gegenüber dem zu 
           Bevollmächtigenden erteilt werden. Erfolgt die Erklärung 
           gegenüber dem zu Bevollmächtigenden, bedarf es eines 
           Nachweises der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft 
           in Textform. 
 
 
           Die von der Gesellschaft ausgestellten Eintrittskarten 
           enthalten ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet 
           werden kann. 
 
 
           Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis 
           der Bevollmächtigung am Tag der Hauptversammlung im Rahmen der 
           Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbringen oder 
           die Vollmacht oder den Nachweis ihrer Erteilung der 
           Gesellschaft in Textform unter der folgenden Adresse 
           (schriftlich, per Telefax oder elektronisch) übermitteln: 
 
 
           GFT Technologies AG 
           Investor Relations 
           Filderhauptstraße 142 
           70599 Stuttgart 
 
 
           Telefax: +49 711 62042-301 
           E-Mail: hv2014@gft.com 
 
 
           Vollmachtserteilungen sind auch noch während der 
           Hauptversammlung möglich. Dafür können die Formulare verwendet 
           werden, die den beim Zutritt zur Hauptversammlung an die 
           Aktionäre ausgegebenen Stimmkarten beigefügt sind. 
 
 
           Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
           Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 
     d)    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
 
           Die Gesellschaft bietet den Aktionären zudem an, Vollmachten 
           an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu 
           erteilen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung 
           und der Berechtigungsnachweis erforderlich. Dem 
           Stimmrechtsvertreter müssen neben einer Vollmacht auch 
           Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der 
           Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß 
           abzustimmen. Eine Ausübung der Stimmrechte durch den 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach eigenem Ermessen 
           ist nicht möglich. Die Erteilung der Vollmachten an den von 
           der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf 
           sowie der Nachweis der Bevollmächtigung können vor der 
           Hauptversammlung in Textform erteilt werden. Die Aktionäre 
           werden gebeten, für die Vollmachts- und Weisungserteilung an 
           den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das 
           entsprechende Formular zu verwenden, welches auf der 
           Eintrittskarte abgedruckt ist. 
 
 
           Die Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter der 
           Gesellschaft sind in Textform an nachfolgend genannte 
           Anschrift (schriftlich, per Telefax oder elektronisch) bis 
           spätestens 23. Mai 2014, 24:00 Uhr, zu übermitteln: 
 
 
           GFT Technologies AG 
           c/o Computershare Operations Center 
           80249 München 
 
 
           Telefax: +49 89 30903-74675 
           E-Mail: hv2014@gft.com 
 
 
   II. 
   Anträge, Wahlvorschläge und Auskunftsrechte 
 
     a)    Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen 
           einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile am Grundkapital allein oder zusammen 
           den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können 
           verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
           bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
           Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
           Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft schriftlich 
           mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung - der Tag des 
           Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht 
           mitzurechnen -, also bis spätestens zum Ablauf des 26. April 
           2014, 24:00 Uhr, zugehen. Später zugegangene 
           Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Die Aktionäre 
           werden gebeten, entsprechende Ergänzungsverlangen an die 
           folgende Adresse zu richten: 
 
 
           GFT Technologies AG 
           Investor Relations 
           Filderhauptstraße 142 
           70599 Stuttgart 
 
 
           Die Antragsteller haben nach Maßgabe von § 122 Abs. 2, Abs. 1 
           Satz 3 in Verbindung mit § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG 
           nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem 
           Tag der Hauptversammlung, also seit dem 27. Februar 2014, 0:00 
           Uhr, Inhaber der Aktien sind. 
 
 
           Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung 
           werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
           Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
           Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
           werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
           Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die 
           Internetadresse www.gft.com/hv zugänglich gemacht. 
 
 
     b)    Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 
           1, 127 AktG 
 
 
           Die Aktionäre können zudem Gegenanträge gegen Vorschläge von 
           Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der 
           Tagesordnung an die Gesellschaft stellen sowie Wahlvorschläge 
           übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen 
           sein; Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge 
           und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung sind 
           ausschließlich an die folgende Adresse (schriftlich, per 
           Telefax oder elektronisch) zu richten: 
 
 
           GFT Technologies AG 
           Investor Relations 
           Filderhauptstraße 142 
           70599 Stuttgart 
 
 
           Telefax:+49 711 62042-301 
           E-Mail: hv2014@gft.com 
 
 
           Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge 
           müssen nicht zugänglich gemacht werden. 
 
 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der 
           Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse 
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April 14, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)

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