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DGAP-HV: Salzgitter Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2014 in Braunschweig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Salzgitter Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
14.04.2014 15:17 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Salzgitter Aktiengesellschaft 
 
   Salzgitter 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 620 200 
   ISIN: DE0006202005 
 
 
   Einberufung der Hauptversammlung 2014 
 
   Tagesordnung auf einen Blick 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Salzgitter Aktiengesellschaft und des Konzernabschlusses zum 
           31. Dezember 2013 mit dem gemeinsamen Lagebericht, dem 
           erläuternden Bericht zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und § 
           315 Abs. 4 HGB im Lagebericht und dem Bericht des 
           Aufsichtsrats 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   wir laden Sie hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der 
   Salzgitter Aktiengesellschaft, die am Donnerstag, dem 22. Mai 2014, 
   11:00 Uhr, 
 
   in der Stadthalle Braunschweig, Leonhardplatz, 38102 Braunschweig, 
   stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Salzgitter Aktiengesellschaft und des Konzernabschlusses zum 
           31. Dezember 2013 mit dem gemeinsamen Lagebericht, dem 
           erläuternden Bericht zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und § 
           315 Abs. 4 HGB im Lagebericht und dem Bericht des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 
           2013 
           (1. Januar bis 31. Dezember 2013) am 27. März 2014 gebilligt. 
           Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die 
           Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt 
           keinen Beschluss zu fassen. 
 
 
           Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der gemeinsame 
           Lagebericht, der erläuternde Bericht zu den Angaben gemäß § 
           289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht sowie der 
           Bericht des Aufsichtsrats liegen von der Einberufung der 
           Hauptversammlung an in unseren Geschäftsräumen 
           Eisenhüttenstraße 99, 38239 Salzgitter, und in der 
           Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und 
           sind im Internet unter http://www.salzgitter-ag.com abrufbar. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2013 in Höhe von 12.100.000 EUR wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
   -    Ausschüttung einer Dividende von 0,20 EUR je 
        Aktie 
 
        auf 54.087.300 dividendenberechtigte Aktien        10.817.460 
                                                                  EUR 
 
   -    Gewinnvortrag auf neue Rechnung                 1.282.540 EUR 
 
   -    Bilanzgewinn                                       12.100.000 
                                                                  EUR 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 6.009.700 
           zum Zeitpunkt des Vorschlags von der Gesellschaft gehaltenen 
           eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht 
           dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der 
           dividendenberechtigten Aktien am Tag der Hauptversammlung 
           verändert haben, wird der Gewinnverwendungsvorschlag in der 
           Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 0,20 EUR 
           je dividendenberechtigter Aktie zulasten des Gewinnvortrags 
           angepasst. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, 
           zum Abschlussprüfer sowohl des Jahres- als auch des 
           Konzernabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft für das 
           Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
     1.    Voraussetzung für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
           spätestens bis zum Ablauf des 15. Mai 2014 unter der Adresse 
 
 
              Salzgitter AG 
       c/o Commerzbank AG 
       GS-MO 4.1.1 General Meetings 
       60261 Frankfurt 
       hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
       Fax-Nr. +49 69 136 26351 
 
 
 
 
 
           in Textform angemeldet und ihre Berechtigung durch einen in 
           Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes 
           durch das depotführende Institut nachgewiesen haben. Zur 
           Fristwahrung ist der Eingang der Anmeldung und des Nachweises 
           an der obigen Adresse maßgeblich. Der Nachweis des 
           Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 1. Mai 2014 (0:00 
           Uhr) - im Folgenden 'Nachweisstichtag' - zu beziehen. 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
           nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes auf den 
           Nachweisstichtag erbracht hat. Mit der Anmeldung geht keine 
           Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher, so 
           dass Aktionäre auch nach erfolgter Anmeldung und Erbringung 
           des Nachweises des Anteilsbesitzes weiterhin jederzeit frei 
           über ihre Aktien verfügen können. Aktionäre, die ihre Aktien 
           erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können an der 
           Hauptversammlung nicht teilnehmen. 
 
 
           Aktionären, die ihre Aktien bei einem depotführenden Institut 
           verwahren lassen, empfehlen wir, die Anmeldung und die 
           Übermittlung des Nachweises durch dieses Institut vornehmen zu 
           lassen; dazu ist bei dem Institut rechtzeitig eine 
           Eintrittskarte anzufordern. 
 
 
           Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, wenden 
           sich bitte für die Anmeldung und den Nachweis rechtzeitig vor 
           dem 1. Mai 2014 ebenfalls an ein zur Verwahrung von 
           Wertpapieren zugelassenes Institut. Sowohl bei Depotverwahrung 
           als auch bei Selbstverwahrung wird das Institut die 
           erforderliche Anmeldung übernehmen und der oben genannten 
           Stelle den maßgeblichen Anteilsbesitz bestätigen. Die 
           angemeldeten Aktionäre erhalten daraufhin die Eintrittskarte 
           zur Hauptversammlung zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt 
           der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese 
           möglichst frühzeitig anzufordern. 
 
 
           Um eine hohe Präsenz in der Hauptversammlung zu gewährleisten, 
           bitten wir diejenigen Aktionäre, die nicht persönlich an der 
           Hauptversammlung teilnehmen möchten, von einer der nachfolgend 
           beschriebenen Möglichkeiten der Bevollmächtigung Gebrauch zu 
           machen. 
 
 
     2.    Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte 
 
 
           Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
           teilnehmen möchten, können ein Kreditinstitut, eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur 
           Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Auch hierzu ist 
           zunächst eine rechtzeitige Anmeldung und ein Nachweis des 
           Anteilsbesitzes wie unter Ziffer 1. beschrieben - am 
           einfachsten durch Anforderung einer Eintrittskarte - 
           erforderlich. 
 
 
           Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
           Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
           Textform, es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein 
           Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder an im Hinblick 
           auf die Stimmrechtsausübung nach den aktienrechtlichen 
           Bestimmungen diesen gleichgestellte Personen. Es wird gebeten, 
           für die Vollmachtserteilung das der Eintrittskarte beigefügte 
           Vollmachtsformular zu verwenden. Auch nach Erteilung der 
           Vollmacht kann der Aktionär weiterhin jederzeit frei über 

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April 14, 2014 09:17 ET (13:17 GMT)

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