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DGAP-HV: REALTECH AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: REALTECH AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2014 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

REALTECH AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
14.04.2014 15:18 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   REALTECH AG 
 
   Walldorf 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 700 890 
   ISIN DE-000 700 8906 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
   Dienstag, dem 27. Mai 2014, 10.00 Uhr, im Best Western Palatin 
   Kongresshotel GmbH, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
     A.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten 
           Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt: 
   'Hauptversammlung') eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in 
   der Hauptversammlung am 27. Mai 2014 zugänglich sein und mündlich 
   erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach 
   §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 
   AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 
   AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses 
   und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen 
   nicht vor. 
 
     2.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   im Geschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Moore Stephens Treuhand Kurpfalz 
   GmbH, Mannheim, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 
 
     B.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung 
   angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen 
   haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem 
   depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder 
   englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den 
   Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen; 
   das ist Dienstag, der 6. Mai 2014, 00.00 Uhr (sog. 
   'Nachweisstichtag'). 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung 
   (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
   mitzurechnen sind), also spätestens am Dienstag, den 20. Mai 2014, 
   24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen: 
 
   REALTECH AG 
   c/o Landesbank Baden-Württemberg 
   4027/H Hauptversammlungen 
   Am Hauptbahnhof 2 
   D-70173 Stuttgart 
   Telefax: 0711-127-79256 
   E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
   Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
   Sorge zu tragen. Wir empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit 
   ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. 
 
     C.    Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung 
   zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts 
   bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
   Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im 
   Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes 
   nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
   Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am 
   Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige 
   Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes 
   gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
   Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
   danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es 
   sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
   ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
     D.    Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme durch 
           einen Bevollmächtigten 
 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. 
   durch ein depotführendes Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, 
   den von der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter oder eine 
   Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine 
   fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des 
   Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Die Erteilung von Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG 
   gleichgestellten Personen erteilt werden, ihr Widerruf und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
   Textform. Die Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder 
   gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Der Nachweis einer 
   gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch 
   geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung 
   an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises 
   der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg 
   (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an: 
 
           REALTECH AG, Industriestraße 39c, 69190 Walldorf, 
           Telefax: 06227-837-292, E-Mail: investors@realtech.de 
 
 
   Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die 
   Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
   erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
   Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
   bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
   Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt 
   werden. 
 
   Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden 
   kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den 
   Aktionären nach der oben beschriebenen fristgerechten Anmeldung 
   zugesandt wird und steht unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt: 
   'Hauptversammlung') zum Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein 
   Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   und anderen diesen in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 
   AktG gleichgestellten Personen und Institutionen können Besonderheiten 
   gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall 
   rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über 
   Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zur 
   Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen 
   möchten, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und 
   den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
   führen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben 
   das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. 
   Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein 
   Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird jeder Eintrittskarte 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 14, 2014 09:18 ET (13:18 GMT)

beigefügt. Dieses steht auch unter www.realtech.de/investors 
   (Menüpunkt: 'Hauptversammlung') zum Download zur Verfügung. 
   Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform 
   übermittelt werden. 
 
   Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur 
   organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst 
   Weisungen spätestens bis Montag, den 26. Mai 2014, 12:00 Uhr 
   (Eingang), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse 
   zu übermitteln: 
 
           REALTECH AG, Industriestraße 39c, 69190 Walldorf, 
           Telefax: 06227-837-292, E-Mail: investors@realtech.de 
 
 
   Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die sich fristgerecht zur 
   Hauptversammlung angemeldet haben, den Nachweis des Anteilsbesitzes 
   nach den vorstehenden Bestimmungen geführt haben und zur 
   Hauptversammlung erschienen sind, an, die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung zur 
   Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch im 
   Internet unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt: 
   'Hauptversammlung') einsehbar. 
 
     E.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum 
           Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft 5.385.652 EUR und ist eingeteilt in 
   5.385.652 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass 
   die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 5.385.652 beträgt. 
 
     F.    Rechte der Aktionäre 
 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR (das sind 
   500.000 Aktien) erreichen ('Quorum'), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
   gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den 
   Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 
   mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), 
   also spätestens bis Samstag, den 26. April 2014, 24:00 Uhr, zugehen. 
   Wir bitten solche Verlangen an folgende Adresse zu richten: 
 
           REALTECH AG, Vorstand, Industriestraße 39c, 69190 
           Walldorf 
 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter 
   www.realtech.de/investors (Menüpunkt: 'Hauptversammlung') zugänglich 
   gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 
   AktG 
 
   Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand 
   und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
   stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern 
   machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
   sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
           REALTECH AG, Industriestraße 39c, 69190 Walldorf, 
           Telefax: 06227-837-292, E-Mail: investors@realtech.de 
 
 
   Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge 
   einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer 
   etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt: 
   'Hauptversammlung') zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer 
   Begründung mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag 
   der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), 
   also spätestens bis Montag, den 12. Mai 2014, 24:00 Uhr, unter der 
   vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind. Anderweitig 
   adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Für Vorschläge von 
   Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern gilt dies gemäß § 127 AktG 
   sinngemäß; Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht 
   begründet zu werden. 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung 
   des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu 
   Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der 
   Konzernlagebericht vorgelegt werden. 
 
     G.    Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf 
           der Internetseite der Gesellschaft 
 
 
   Den Aktionären sind die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a 
   AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.realtech/investors (Menüpunkt: 'Hauptversammlung') zugänglich. 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
   Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls auf 
   dieser Internetseite. 
 
   Walldorf, im April 2014 
 
   REALTECH AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
14.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  REALTECH AG 
              Industriestrasse 39c 
              69190 Walldorf 
              Deutschland 
Telefon:      +49 6227 837102 
Fax:          +49 6227 8379102 
E-Mail:       investors@realtech.com 
Internet:     http://www.realtech.de 
ISIN:         DE0007008906 
WKN:          700890 
Börsen:       Frankfurt, XETRA 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 14, 2014 09:18 ET (13:18 GMT)

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