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Dow Jones News
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DGAP-HV: TOM TAILOR Holding AG: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: TOM TAILOR Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2014 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

TOM TAILOR Holding AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
17.04.2014 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   TOM TAILOR Holding AG 
 
   Hamburg 
 
   ISIN DE000A0STST2 / WKN A0STST 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der 
 
   am Dienstag, den 27. Mai 2014, um 11:00 Uhr (MESZ), 
 
   in der Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 
   20457 Hamburg, Albert-Schäfer-Saal, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   I. 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses der TOM TAILOR Holding AG 
           für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Lageberichts für die TOM 
           TAILOR Holding AG einschließlich des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 des 
           Handelsgesetzbuchs, des Konzernlageberichts für den TOM TAILOR 
           Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands 
           zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs, und 
           des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013. 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
           zugänglich zu machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom 
           Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats 
           betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss am 24. März 
           2014 bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
           festgestellt ist. 
 
 
           Die genannten Unterlagen stehen vom Zeitpunkt der Einberufung 
           der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft 
           unter http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 
           'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zur Einsichtnahme und 
           zum Download zur Verfügung. Auf Verlangen wird jedem Aktionär 
           von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift 
           dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in 
           der Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Hamburg zum Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer und 
           zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von 
           Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 
 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Herr Dr. Christoph Schug hat sein Aufsichtsratsmandat am 5. 
           März 2014 niedergelegt. Herr Dr. Schug wurde in der 
           Hauptversammlung am 4. März 2010 für die Zeit bis zum Ablauf 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2014 beschließt, in den Aufsichtsrat der 
           Gesellschaft gewählt. Aufgrund seiner Amtsniederlegung ist 
           daher ein Nachfolger zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß den §§ 95, 
           96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG sowie gemäß § 9 Absatz 1 der 
           Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, die 
           von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung 
           ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           Herrn Dr. Andreas Pleßke, Restrukturierungsmanager und 
           Rechtsanwalt in eigener Kanzlei, Herrsching am Ammersee 
 
 
           in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Die Wahl erfolgt gemäß § 9 Absatz 3 der Satzung der 
           Gesellschaft für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen 
           Mitglieds, demnach für die Zeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2014 beschließt. 
 
 
           Herr Dr. Andreas Pleßke nimmt derzeit folgende Mandate in 
           anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne des § 
           125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr: 
 
 
       -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der smart One 
             Consulting AG, Berg 
 
 
       -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der m.a.x. 
             Informationstechnologie AG, München 
 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           legt der Aufsichtsrat offen, dass Herr Dr. Andreas Pleßke in 
           einer Führungsposition bei der ISLA Vermögensverwaltungs GmbH, 
           Warstein, Deutschland, als wesentlich an der TOM TAILOR 
           Holding AG beteiligter Aktionärin im Sinne von Ziffer 5.4.1 
           des Deutschen Corporate Governance Kodex, tätig ist. Die ISLA 
           Vermögensverwaltungs GmbH hält 23,16% eigene bzw. ihr aufgrund 
           abgestimmten Verhaltens mit der Versorgungs- und 
           Förderungsstiftung, Vaduz, Liechtenstein zugerechnete 
           Stimmrechte an der TOM TAILOR Holding AG. Nach Ansicht des 
           Aufsichtsrats bestehen bei Herrn Dr. Andreas Pleßke darüber 
           hinaus keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur 
           TOM TAILOR Holding AG oder deren Konzernunternehmen, den 
           Organen der TOM TAILOR Holding AG oder einem wesentlich an der 
           TOM TAILOR Holding AG beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 
           5.4.1 des Corporate Governance Kodex offenzulegen wären. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat bei der vorgeschlagenen Person die von 
           ihm entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex festgesetzten Ziele für die Zusammensetzung 
           des Aufsichtsrats berücksichtigt. 
 
 
   II. 
   Weitere Angaben zur Einberufung 
 
     1.    Informationen und Unterlagen 
 
 
           Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an werden 
           auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor 
           Relations', 'Hauptversammlung' die Unterlagen gemäß § 124a 
           AktG zur Einsicht und zum Download zur Verfügung stehen. 
 
 
     2.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung diejenigen Aktionäre 
           berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister 
           der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. 
           Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss der 
           Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, 
           also bis zum Ablauf des 20. Mai 2014, 24:00 Uhr (MESZ), unter 
           folgender Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse 
 
 
           TOM TAILOR Holding AG 
           c/o Better Orange IR & HV AG 
           Haidelweg 48 
           81241 München 
           Deutschland 
 
 
           per Fax: +49 (0)89 889690633 
 
 
           per E-Mail: tom-tailor@better-orange.de 
 
 
           oder elektronisch über den 'Internetservice für Aktionäre' 
           unter der Internetadresse http://www.tom-tailor-group.com 
           unter dem Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' 
           zugehen. 
 
 
           Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in 
           deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 Satz 1 
           AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister 
           eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl 
           der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung 
           zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des 
           Aktienregisters am Tage der Hauptversammlung maßgeblich. 
 
 
           Aus technischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom 
           Ablauf des 20. Mai 2014 bis zum Schluss der Hauptversammlung 
           keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. 
           Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des 
           Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende 
           des Anmeldeschlusstages, dem 20. Mai 2014, 24:00 Uhr (MESZ) 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)

DJ DGAP-HV: TOM TAILOR Holding AG: Bekanntmachung -2-

(sog. Technical Record Date). Der Umschreibestopp bedeutet 
           keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Erwerber von 
           Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 20. Mai 2014 bei 
           der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahmerechte 
           und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, 
           sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur 
           Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben 
           Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im 
           Aktienregister eingetragenen Aktionär. 
 
 
           Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht 
           im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, 
           Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen. 
 
 
           Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie diesen gemäß 
           § 135 AktG gleichgestellte Institutionen oder Personen dürfen 
           das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren 
           Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur 
           aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 
           135 AktG. 
 
 
     3.    Eintrittskarten und Anmeldeformular 
 
 
           Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung werden 
           Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. am 
           Versammlungsort hinterlegt. 
 
 
           Ein Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung wird 
           den Aktionären, die spätestens am 13. Mai 2014, 0:00 Uhr 
           (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, 
           zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Es 
           steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor 
           Relations', 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung und 
           wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt. 
 
 
     4.    Verfahren für die Erteilung von 
           Stimmrechtsvollmachten 
 
 
           Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
           teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch 
           Bevollmächtigte, wie z.B. durch ein Kreditinstitut, eine 
           Aktionärsvereinigung, andere Dritte oder einen von der 
           Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. 
           Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung gemäß dem 
           vorstehenden Abschnitt erforderlich. 
 
 
           Für die Erteilung der Vollmacht, deren Widerruf sowie den 
           Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
           genügt grundsätzlich die Textform (§ 126b BGB). 
 
 
           Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, 
           Aktionärsvereinigungen und gleichgestellte Personen 
 
 
           Wenn ein Kreditinstitut, ein einem Kreditinstitut gemäß §§ 135 
           Absatz 10, 125 Absatz 5 AktG gleichgestelltes 
           Finanzdienstleistungsinstitut oder Unternehmen, eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen gemäß § 135 
           Absatz 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden 
           soll, bestehen weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der 
           Gesellschaft besondere Formerfordernisse. Wir weisen jedoch 
           darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende 
           Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der 
           Vollmacht verlangt, weil die Vollmacht von ihr gemäß § 135 
           Absatz 1 Satz 2 AktG nachprüfbar festzuhalten ist. Die 
           Aktionäre sollten sich daher rechtzeitig mit der Institution 
           oder Person, die sie bevollmächtigen möchten, über eine 
           mögliche Form der Vollmacht abstimmen. 
 
 
           Sonstige Bevollmächtigte 
 
 
           Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung, 
           noch eine andere ihnen nach §§ 135 Absatz 8 und 10, 125 Absatz 
           5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt 
           wird, kann die Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) entweder 
           gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
           erteilt werden. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht. 
 
 
           Wird die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erteilt, 
           soll diese aus organisatorischen Gründen bis Montag, den 26. 
           Mai 2014, 24:00 Uhr (MESZ), bei nachfolgender Anschrift, 
           Faxnummer oder E-Mail-Adresse eingehen: 
 
 
           TOM TAILOR Holding AG 
           c/o Better Orange IR & HV AG 
           Haidelweg 48 
           81241 München 
           Deutschland 
 
 
           per Fax: +49 (0)89 889690633 
 
 
           per E-Mail: tom-tailor@better-orange.de 
 
 
           Ein Formular zur Anmeldung und Vollmachtserteilung wird den 
           Aktionären, die spätestens am 13. Mai 2014, 0:00 Uhr (MESZ), 
           im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen 
           mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Es steht auch 
           auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor 
           Relations', 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung und 
           wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt. 
 
 
           Alternativ kann die Erteilung einer Vollmacht (mit Ausnahme 
           der Vollmachtserteilung an ein Kreditinstitut, eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine andere ihnen nach §§ 135 Absatz 
           8 und 10, 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte Person oder 
           Institution) elektronisch über den 'Internetservice für 
           Aktionäre' unter der Internetadresse 
           http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor 
           Relations', 'Hauptversammlung' erfolgen. 
 
 
           Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, so 
           bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der 
           Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB). Dieser kann am Tage der 
           Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht 
           werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch an 
           vorstehende Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse 
           übermittelt werden. 
 
 
           Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet 
           werden kann, befindet sich auf der Rückseite der 
           Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen 
           fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Ein 
           Vollmachtsformular steht auch auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter http://www.tom-tailor-group.com unter dem 
           Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zum 
           Download zur Verfügung. Es wird Aktionären auf Verlangen auch 
           kostenlos zugesandt. 
 
 
           Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die 
           Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
 
           Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihre Stimmrechte 
           nach entsprechender Vollmachts- und Weisungserteilung in der 
           Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte 
           Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist 
           eine fristgemäße Anmeldung gemäß dem vorstehenden Abschnitt 
           erforderlich. 
 
 
           Ein Formular zur Anmeldung und Vollmachts- und 
           Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
           wird den Aktionären, die spätestens am 13. Mai 2014, 0:00 Uhr 
           (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, 
           zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Es 
           steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor 
           Relations', 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung und 
           wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt. 
 
 
           Die Anmeldung mit einer gleichzeitigen Vollmachtserteilung an 
           die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist nur bis 
           Dienstag, den 20. Mai 2014, 24:00 Uhr (MESZ), unter der im 
           vorangehenden Abschnitt 'Sonstige Bevollmächtigte' genannten 
           Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse oder elektronisch 
           über den 'Internetservice für Aktionäre' unter der 
           Internetadresse http://www.tom-tailor-group.com unter dem 
           Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' möglich. 
 
 
           Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach fristgerechter 
           Anmeldung oder die Änderung von Vollmacht und Weisungen an die 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft soll der Gesellschaft 
           aus organisatorischen Gründen bis Montag, den 26. Mai 2014, 
           24:00 Uhr (MESZ), in Textform (§ 126b BGB) an die oben 
           genannte Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse oder 
           elektronisch über den 'Internetservice für Aktionäre' unter 
           http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)

Relations', 'Hauptversammlung' zugehen. Darüber hinaus bieten 
           wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der 
           Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern 
           bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der 
           Gesellschaft auch direkt in der Hauptversammlung bis zum 
           Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung 
           des Stimmrechts zu bevollmächtigen oder erteilte Weisungen zu 
           ändern. 
 
 
           Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
           bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen 
           für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, 
           weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter dürfen das 
           Stimmrecht bei Abstimmungen, deren Gegenstand im Vorfeld der 
           Hauptversammlung nicht bekannt ist (zum Beispiel bei 
           Verfahrensanträgen), nicht ausüben. In diesen Fällen werden 
           sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten bzw. nicht 
           an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der 
           Abstimmung über einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag ohne 
           ausdrückliche Weisung. Die Beauftragung der 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Erklärung von 
           Widersprüchen oder zur Stellung von Anträgen oder Fragen ist 
           nicht möglich. 
 
 
     5.    Ergänzungsanträge, Anträge und Wahlvorschläge von 
           Aktionären, Auskunftsrecht, weitergehende Erläuterungen 
 
 
           Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
           Minderheit (§ 122 Absatz 2 AktG) 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals (das entspricht 1.301.357 Aktien) oder den 
           anteiligen Betrag von Euro 500.000 (das entspricht 500.000 
           Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
           Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
           Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
           beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
           Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 
           30 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum 26. April 
           2014, 24:00 Uhr (MESZ) unter folgender Anschrift zugehen: 
 
 
           Vorstand der 
           TOM TAILOR Holding AG 
           Garstedter Weg 14 
           22453 Hamburg 
           Deutschland 
 
 
           Im Hinblick auf die Mindestbesitzzeit wird auf die 
           Vorschriften des § 122 Absatz 1 Satz 3 AktG i.V.m. § 142 
           Absatz 2 Satz 2 AktG verwiesen. Die betreffenden Aktionäre 
           haben gemäß § 122 Absatz 2, Absatz 1 i.V.m. § 142 Absatz 2 
           Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie mindestens seit drei 
           Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 27. 
           Februar 2014, 0:00 Uhr (MEZ), Inhaber der erforderlichen Zahl 
           an Aktien sind. 
 
 
           Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 Absatz 1 und 
           127 AktG) 
 
 
           Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Absatz 1 AktG berechtigt, 
           Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und 
           Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten zu stellen, ohne dass 
           es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, 
           Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. 
           Gleiches gilt für Gegenvorschläge zu Wahlvorschlägen für die 
           Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern (§ 127 
           AktG). 
 
 
           Aktionäre können aber auch bereits vor der Hauptversammlung 
           Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder 
           Aufsichtsrat zu Punkten der der Tagesordnung sowie 
           Wahlvorschläge übersenden. Solche Anträge sind ausschließlich 
           an folgende Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zu 
           richten: 
 
 
           TOM TAILOR Holding AG 
           c/o Better Orange IR & HV AG 
           Haidelweg 48 
           81241 München 
           Deutschland 
 
 
           per Fax: +49 (0)89 889690633 
 
 
           per E-Mail: antraege@better-orange.de 
 
 
           Bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis 
           spätestens zum 12. Mai 2014, 24:00 Uhr (MESZ), unter diesen 
           Kontaktdaten zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
           Aktionären, wird die Gesellschaft - vorbehaltlich §§ 126 
           Absatz 2 und 3, 127 AktG - den anderen Aktionären auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor 
           Relations', 'Hauptversammlung' unverzüglich zugänglich machen. 
           Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden anschließend 
           ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
 
           Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, 
           die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden 
           sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn 
           sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
 
 
           Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Absatz 1 AktG) 
 
 
           Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
           Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
           einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
           zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns 
           und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu 
           geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
           der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in 
           der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der 
           Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter 
           den in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen verweigern. 
 
 
           Weitergehende Erläuterungen 
 
 
           Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 
           §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden 
           sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor 
           Relations', 'Hauptversammlung'. 
 
 
     6.    Anzahl der ausgegebenen Aktien- und Stimmrechte 
 
 
           Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der 
           Einberufung der Hauptversammlung Euro 26.027.133 und ist 
           eingeteilt in 26.027.133 auf den Namen lautende Stückaktien. 
           Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
           Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung 
           der Hauptversammlung beträgt damit 26.027.133. Die 
           Gesellschaft hält keine eigenen Aktien; es bestehen keine 
           Aktien unterschiedlicher Gattung. 
 
 
   Hamburg, im April 2014 
 
   TOM TAILOR Holding AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
17.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  TOM TAILOR Holding AG 
              Garstedter Weg 14 
              22453 Hamburg 
              Deutschland 
Telefon:      +49 40 58956429 
Fax:          +49 40 58956199 
E-Mail:       andrea.rolvering@tom-tailor.com 
Internet:     http://www.tom-tailor.de 
ISIN:         DE000A0STST2 
WKN:          A0STST 
Börsen:       Frankfurt,  Hamburg,  Düsseldorf,  Berlin,  Stuttgart, 
              München 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 17, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)

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