Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 17.04.2014 15:17 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Frankfurt am Main ISIN DE 0005773303 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der am Freitag, dem 30. Mai 2014, um 10.00 Uhr in der Jahrhunderthalle Frankfurt, Pfaffenwiese 301, in 65929 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzern-Abschluss gemäß § 172 AktG am 21. März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind über die Internetseite www.hauptversammlung.fraport.de zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2013 in Höhe von EUR 115.373.630,00 zur Ausschüttung einer Dividende im Betrag von EUR 1,25 je dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht insgesamt einem Betrag in Höhe von EUR 115.270.048,75 zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 103.581,25 in andere Gewinnrücklagen einzustellen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. 6. Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat Das Aufsichtsratsmitglied Stefan H. Lauer hat sein Mandat als Anteilseignervertreter mit Wirkung zum 31. Dezember 2013 niedergelegt und ist zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Mit Beschluss vom 10. Februar 2014 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main Herrn Karl Ulrich Garnadt als Nachfolger für Herrn Stefan H. Lauer zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Vor dem Hintergrund seiner zum 1. Mai 2014 anstehenden Bestellung zum Mitglied des Vorstands der Deutschen Lufthansa AG mit der Ressortverantwortlichkeit 'Lufthansa Passage' hat Herr Garnadt sein Aufsichtsratsmandat bei der Fraport AG mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 30. Mai 2014 niedergelegt und wird zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Auch das Aufsichtsratsmitglied Jörg-Uwe Hahn hat sein Mandat als Anteilseignervertreter mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 30. Mai 2014 niedergelegt und wird zu diesem Zeitpunkt ebenfalls aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 AktG und § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz sowie nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Im Hinblick auf die Amtsniederlegungen von Herrn Karl Ulrich Garnadt und Herrn Jörg-Uwe Hahn schlägt der Aufsichtsrat - gemäß der Empfehlung des Nominierungsausschusses - vor, folgende Personen für die jeweils verbleibende Amtszeit, d.h. in beiden Fällen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen: - Herrn Peter Gerber, Personalvorstand der Passagiersparte der Deutschen Lufthansa AG und designierter Vorsitzender des Vorstands der Lufthansa Cargo AG (ab 1. Mai 2014), wohnhaft in Butzbach; - Herrn Frank-Peter Kaufmann, Mitglied des Hessischen Landtags und Mitglied im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss sowie Vorsitzender des Unterausschusses für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung im Hessischen Landtag, wohnhaft in Dietzenbach. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu den Aufsichtsratskandidaten Die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat sind bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) aufgeführten Wirtschaftsunternehmen Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums: Herr Peter Gerber: a) Lufthansa CityLine GmbH, Köln b) Albatros Versicherungsdienste GmbH, Köln Herr Frank-Peter Kaufmann: b) Hessische Staatsweingüter Kloster Eberbach GmbH, Eltville. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex Herr Peter Gerber ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung noch Personalvorstand der Deutschen Lufthansa AG. Mit Wirkung zum 1. Mai 2014 soll er zum Vorsitzenden des Vorstands der Lufthansa Cargo AG, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Deutschen Lufthansa AG, bestellt werden. Aus Gründen der Vollständigkeit werden nachfolgend die geschäftlichen Beziehungen der Fraport AG sowohl zur Deutschen Lufthansa AG als auch zur Lufthansa Cargo AG als Teil der Lufthansa-Gruppe dargestellt. Die Lufthansa-Gruppe ist - als einer der weltweit größten zivilen Luftfahrtkonzerne - Hauptkunde der Fraport AG. Sowohl mit der Deutschen Lufthansa AG als auch mit der Lufthansa Cargo AG unterhält die Fraport AG intensive geschäftliche Beziehungen mit Schwerpunkten in den Bereichen Abwicklung von Starts und Landungen, Bodenabfertigung von Flugzeugen einschließlich Frachtflugzeugen sowie der Nutzung von Immobilien und landseitigen Flächen zur Frachtabwicklung. Die Geschäftsbeziehungen mit der Deutschen Lufthansa AG, ihren Partnern der Star Alliance sowie mit der Lufthansa Cargo AG tragen in erheblichem Umfang zum Umsatz des Fraport-Konzerns bei. Die wesentlichen Umsätze werden dabei in den Segmenten Aviation und Ground Handling sowie Retail & Real Estate generiert. Der Flughafen Frankfurt am Main ist Heimatflughafen und größtes Drehkreuz der Deutschen Lufthansa AG sowie der wichtigste Standort im Netz der Lufthansa Cargo AG. Am Flughafen Frankfurt hat die Lufthansa Cargo AG den größten Anteil am Frachtumschlag. Die Fraport AG ist daher der wichtigste Flughafenbetreiber für die Lufthansa-Gruppe. Herr Frank-Peter Kaufmann ist Mitglied des Hessischen Landtags und Mitglied im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss sowie Vorsitzender des Unterausschusses für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung im Hessischen Landtag. Das Land Hessen hält direkt mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien der Fraport AG und ist damit ein wesentlich an der Gesellschaft beteiligter Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 4
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April 17, 2014 09:17 ET (13:17 GMT)