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DGAP-HV: Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
17.04.2014 15:17 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide 
 
   Frankfurt am Main 
 
   ISIN DE 0005773303 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der am 
   Freitag, dem 30. Mai 2014, um 10.00 Uhr in der Jahrhunderthalle 
   Frankfurt, Pfaffenwiese 301, in 65929 Frankfurt am Main, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. 
 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der 
           Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 mit 
           dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des 
           Vorstands zu den Angaben der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzern-Abschluss gemäß § 172 AktG am 21. 
           März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss damit 
           festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem 
           Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen. 
 
 
           Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind über die 
           Internetseite www.hauptversammlung.fraport.de zugänglich und 
           werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahrs 2013 in Höhe von EUR 115.373.630,00 zur 
           Ausschüttung einer Dividende im Betrag von EUR 1,25 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht insgesamt 
           einem Betrag in Höhe von EUR 115.270.048,75 zu verwenden und 
           den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 103.581,25 in andere 
           Gewinnrücklagen einzustellen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Bestellung des Abschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
           am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu 
           bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Das Aufsichtsratsmitglied Stefan H. Lauer hat sein Mandat als 
           Anteilseignervertreter mit Wirkung zum 31. Dezember 2013 
           niedergelegt und ist zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat 
           ausgeschieden. Mit Beschluss vom 10. Februar 2014 hat das 
           Amtsgericht Frankfurt am Main Herrn Karl Ulrich Garnadt als 
           Nachfolger für Herrn Stefan H. Lauer zum Aufsichtsratsmitglied 
           bestellt. Vor dem Hintergrund seiner zum 1. Mai 2014 
           anstehenden Bestellung zum Mitglied des Vorstands der 
           Deutschen Lufthansa AG mit der Ressortverantwortlichkeit 
           'Lufthansa Passage' hat Herr Garnadt sein Aufsichtsratsmandat 
           bei der Fraport AG mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung 
           am 30. Mai 2014 niedergelegt und wird zu diesem Zeitpunkt aus 
           dem Aufsichtsrat ausscheiden. 
 
 
           Auch das Aufsichtsratsmitglied Jörg-Uwe Hahn hat sein Mandat 
           als Anteilseignervertreter mit Wirkung zum Ablauf der 
           Hauptversammlung am 30. Mai 2014 niedergelegt und wird zu 
           diesem Zeitpunkt ebenfalls aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 
           AktG und § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 
           Mitbestimmungsgesetz sowie nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung 
           aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer 
           zusammen. 
 
 
           Im Hinblick auf die Amtsniederlegungen von Herrn Karl Ulrich 
           Garnadt und Herrn Jörg-Uwe Hahn schlägt der Aufsichtsrat - 
           gemäß der Empfehlung des Nominierungsausschusses - vor, 
           folgende Personen für die jeweils verbleibende Amtszeit, d.h. 
           in beiden Fällen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2017 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner 
           in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
       -     Herrn Peter Gerber, Personalvorstand der 
             Passagiersparte der Deutschen Lufthansa AG und designierter 
             Vorsitzender des Vorstands der Lufthansa Cargo AG (ab 1. Mai 
             2014), wohnhaft in Butzbach; 
 
 
       -     Herrn Frank-Peter Kaufmann, Mitglied des 
             Hessischen Landtags und Mitglied im Wirtschafts- und 
             Haushaltsausschuss sowie Vorsitzender des Unterausschusses 
             für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung im Hessischen 
             Landtag, wohnhaft in Dietzenbach. 
 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
           Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es 
           ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
           entscheiden zu lassen. 
 
 
           Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 125 Abs. 1 
           Satz 5 AktG zu den Aufsichtsratskandidaten 
 
 
           Die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Kandidaten für 
           den Aufsichtsrat sind bei den nachfolgend jeweils unter a) 
           aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) aufgeführten 
           Wirtschaftsunternehmen Mitglied eines vergleichbaren in- oder 
           ausländischen Kontrollgremiums: 
 
 
           Herr Peter Gerber: 
 
 
       a)    Lufthansa CityLine GmbH, Köln 
 
 
       b)    Albatros Versicherungsdienste GmbH, Köln 
 
 
 
           Herr Frank-Peter Kaufmann: 
 
 
       b)    Hessische Staatsweingüter Kloster Eberbach GmbH, 
             Eltville. 
 
 
 
           Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß Ziffer 5.4.1 
           Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
 
 
           Herr Peter Gerber ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung 
           dieser Einberufung noch Personalvorstand der Deutschen 
           Lufthansa AG. Mit Wirkung zum 1. Mai 2014 soll er zum 
           Vorsitzenden des Vorstands der Lufthansa Cargo AG, einer 
           hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Deutschen Lufthansa 
           AG, bestellt werden. Aus Gründen der Vollständigkeit werden 
           nachfolgend die geschäftlichen Beziehungen der Fraport AG 
           sowohl zur Deutschen Lufthansa AG als auch zur Lufthansa Cargo 
           AG als Teil der Lufthansa-Gruppe dargestellt. 
 
 
           Die Lufthansa-Gruppe ist - als einer der weltweit größten 
           zivilen Luftfahrtkonzerne - Hauptkunde der Fraport AG. Sowohl 
           mit der Deutschen Lufthansa AG als auch mit der Lufthansa 
           Cargo AG unterhält die Fraport AG intensive geschäftliche 
           Beziehungen mit Schwerpunkten in den Bereichen Abwicklung von 
           Starts und Landungen, Bodenabfertigung von Flugzeugen 
           einschließlich Frachtflugzeugen sowie der Nutzung von 
           Immobilien und landseitigen Flächen zur Frachtabwicklung. 
           Die Geschäftsbeziehungen mit der Deutschen Lufthansa AG, ihren 
           Partnern der Star Alliance sowie mit der Lufthansa Cargo AG 
           tragen in erheblichem Umfang zum Umsatz des Fraport-Konzerns 
           bei. Die wesentlichen Umsätze werden dabei in den Segmenten 
           Aviation und Ground Handling sowie Retail & Real Estate 
           generiert. 
           Der Flughafen Frankfurt am Main ist Heimatflughafen und 
           größtes Drehkreuz der Deutschen Lufthansa AG sowie der 
           wichtigste Standort im Netz der Lufthansa Cargo AG. Am 
           Flughafen Frankfurt hat die Lufthansa Cargo AG den größten 
           Anteil am Frachtumschlag. Die Fraport AG ist daher der 
           wichtigste Flughafenbetreiber für die Lufthansa-Gruppe. 
 
 
           Herr Frank-Peter Kaufmann ist Mitglied des Hessischen Landtags 
           und Mitglied im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss sowie 
           Vorsitzender des Unterausschusses für Finanzcontrolling und 
           Verwaltungssteuerung im Hessischen Landtag. Das Land Hessen 
           hält direkt mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien der 
           Fraport AG und ist damit ein wesentlich an der Gesellschaft 
           beteiligter Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 

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April 17, 2014 09:17 ET (13:17 GMT)

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