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DGAP-HV: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2014 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
22.04.2014 15:10 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- 
 
   Bremen 
 
 
   Einberufung der 134. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre 
 
   der 
 
   BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
   -Aktiengesellschaft von 1877- 
 
   am Freitag, dem 30. Mai 2014, um 10.00 Uhr, 
   im Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen 
 
   I. TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts sowie des 
           Konzernlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts 
           zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 des 
           Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2013 der BREMER 
           LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
           -Aktiengesellschaft von 1877- sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu 
           diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- 
           aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 
           1.536.000,00 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
 
           Zahlung einer Dividende von 0,40 EUR pro Stückaktie. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers 
           für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 und zum 
           Prüfer für die prüferische Durchsicht des Abschlusses und des 
           Zwischenlageberichts (§§ 37w, 37y des 
           Wertpapierhandelsgesetzes) für das erste Halbjahr des 
           Geschäftsjahrs 2014 zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Nachwahl zum 
           Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. h.c. Klaus Wedemeier 
           (70), Bürgermeister a.D., Vorsitzender des Vorstandes 
           Wirtschaftsverband Weser e.V., mit Wohnsitz in Bremen als 
           Nachfolger von Herrn Uwe Beckmeyer als Vertreter der Aktionäre 
           in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab 
           Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats 
           für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Die Hauptversammlung 
           ist bei der Wahl von Aktionärsvertretern nicht an 
           Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
   II. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 
 
     1.    Allgemeine Angaben 
 
 
           Herr Uwe Beckmeyer hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2013 sein 
           Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Die Amtszeit des von der 
           Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre 
           gewählten Herrn Beckmeyer hätte noch bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung gedauert, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1 und 101 
           Absatz 1 des Aktiengesetzes und nach den §§ 1 Absatz 1, 5 
           Absatz 1, 6 Absatz1 und 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes 
           über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer sowie § 9 Absatz 1 der 
           Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft 
           von 1877- aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre 
           und der Arbeitnehmer zusammen. Aufgrund des Ausscheidens von 
           Herrn Beckmeyer ist eine Nachwahl gemäß § 10 Absatz 3 der 
           Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft 
           von 1877- erforderlich. 
 
 
           Bei der Wahl der Aktionärsvertreter ist die Hauptversammlung 
           an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Wahlvorschlag stützt 
           sich auf die Empfehlung des Personalausschusses des 
           Aufsichtsrats, der bei der Gesellschaft die Aufgaben eines 
           Nominierungsausschusses wahrnimmt, und berücksichtigt die vom 
           Aufsichtsrat 2013 für seine Zusammenarbeit beschlossenen 
           Ziele. 
 
 
     2.    Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 des 
           Aktiengesetzes 
 
 
           Der unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat 
           als Vertreter der Aktionäre vorgeschlagene Kandidat ist kein 
           Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder 
           eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums 
           von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
     3.    Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des 
           Deutschen Corporate Governance-Kodex 
 
 
           Zwischen Herrn Dr. h.c. Klaus Wedemeier und den Gesellschaften 
           des Konzerns der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
           -Aktiengesellschaft von 1877- sowie den Organen der BREMER 
           LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- bestehen 
           keine direkten persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen. 
           Herr Dr. h.c. Klaus Wedemeier ist Bürgermeister a.D. der Freie 
           Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), dem Mehrheitsgesellschafter 
           der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 
           1877-. 
 
 
   III. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
     1.    Teilnahmebedingungen 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der 
           versammlungsbezogenen Rechte sind diejenigen Aktionäre 
           berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig 
           angemeldet sind. 
 
 
           Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden 
           Adresse bis spätestens zum Ablauf des 23. Mai 2014 zugegangen 
           sein: 
 
 
           BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
           -Aktiengesellschaft von 1877- 
           c/o Computershare Operations Center 
           80249 München 
 
 
           Telefax: +49 89 30903-74675 
           E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
 
           Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
           blockiert. Unsere Aktionäre können über ihre Aktien auch nach 
           erfolgter Anmeldung verfügen. Für die Teilnahme und die 
           Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte ist der am Tag der 
           Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
           maßgebend. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten 
           Anmeldetages (23. Mai 2014) entsprechen, da nach der Satzung 
           der Gesellschaft zwischen dem letzten Anmeldetag und dem Tag 
           der Hauptversammlung (einschließlich) keine Umschreibungen im 
           Aktienregister stattfinden (Umschreibungsstopp bzw. technical 
           record date). Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in 
           der Zeit vom 24. Mai 2014 bis einschließlich 30. Mai 2014 
           werden erst mit Gültigkeitsdatum 2. Juni 2014 verarbeitet und 
           berücksichtigt. 
 
 
     2.    Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
           Bevollmächtigten 
 
 
           Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr 
           Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
           Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, 
           ausüben lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch in diesem 
           Fall eine ordnungsgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder 
           einen Bevollmächtigten erforderlich ist. Bevollmächtigt ein 
           Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
           oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 
           Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
           Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
           Textform. Ausnahmen von der Textformerfordernis können für 
           Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 

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April 22, 2014 09:10 ET (13:10 GMT)

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