BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 22.04.2014 15:10 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- Bremen Einberufung der 134. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- am Freitag, dem 30. Mai 2014, um 10.00 Uhr, im Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts sowie des Konzernlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2013 der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 1.536.000,00 EUR wie folgt zu verwenden: Zahlung einer Dividende von 0,40 EUR pro Stückaktie. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 37w, 37y des Wertpapierhandelsgesetzes) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2014 zu wählen. 6. Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. h.c. Klaus Wedemeier (70), Bürgermeister a.D., Vorsitzender des Vorstandes Wirtschaftsverband Weser e.V., mit Wohnsitz in Bremen als Nachfolger von Herrn Uwe Beckmeyer als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl von Aktionärsvertretern nicht an Wahlvorschläge gebunden. II. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 1. Allgemeine Angaben Herr Uwe Beckmeyer hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2013 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Die Amtszeit des von der Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre gewählten Herrn Beckmeyer hätte noch bis zur Beendigung der Hauptversammlung gedauert, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1 und 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes und nach den §§ 1 Absatz 1, 5 Absatz 1, 6 Absatz1 und 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer sowie § 9 Absatz 1 der Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Beckmeyer ist eine Nachwahl gemäß § 10 Absatz 3 der Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- erforderlich. Bei der Wahl der Aktionärsvertreter ist die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des Personalausschusses des Aufsichtsrats, der bei der Gesellschaft die Aufgaben eines Nominierungsausschusses wahrnimmt, und berücksichtigt die vom Aufsichtsrat 2013 für seine Zusammenarbeit beschlossenen Ziele. 2. Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes Der unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat als Vertreter der Aktionäre vorgeschlagene Kandidat ist kein Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen. 3. Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance-Kodex Zwischen Herrn Dr. h.c. Klaus Wedemeier und den Gesellschaften des Konzerns der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- sowie den Organen der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- bestehen keine direkten persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen. Herr Dr. h.c. Klaus Wedemeier ist Bürgermeister a.D. der Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), dem Mehrheitsgesellschafter der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-. III. Weitere Angaben zur Einberufung 1. Teilnahmebedingungen Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens zum Ablauf des 23. Mai 2014 zugegangen sein: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Unsere Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung verfügen. Für die Teilnahme und die Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten Anmeldetages (23. Mai 2014) entsprechen, da nach der Satzung der Gesellschaft zwischen dem letzten Anmeldetag und dem Tag der Hauptversammlung (einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister stattfinden (Umschreibungsstopp bzw. technical record date). Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit vom 24. Mai 2014 bis einschließlich 30. Mai 2014 werden erst mit Gültigkeitsdatum 2. Juni 2014 verarbeitet und berücksichtigt. 2. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch in diesem Fall eine ordnungsgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten erforderlich ist. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen von der Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135
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April 22, 2014 09:10 ET (13:10 GMT)