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Dow Jones News
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(1)

DGAP-HV: SolarWorld Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2014 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

SolarWorld Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
23.04.2014 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   SolarWorld AG 
 
   Bonn 
 
   WKN A1YCMM/ISIN DE000A1YCMM2 
   WKN A1YDED/ISIN DE000A1YDED6 
 
 
   Berichtigung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   In der am 17. April 2014 im Bundesanzeiger veröffentlichten 
   Einberufung unserer Hauptversammlung auf den 30. Mai 2014 wurde unter 
   Tagesordnungspunkt 9 der von Vorstand und Aufsichtsrat zu 
   unterbreitende Beschlussvorschlag nicht hinreichend deutlich. 
   Tagesordnungspunkt 9 lautet daher, ohne dass sich in der Sache etwas 
   geändert hat, nun wie folgt: 
 
     9.    Beschlussfassung über die Änderung des Systems der 
           Aufsichtsratsvergütung 
 
 
           In Abänderung der zuletzt in der Hauptversammlung vom 24. Mai 
           2011 beschlossenen Aufsichtsratsvergütung soll diese mit 
           Wirkung zum 1. Juni 2014 und wiederum solange, bis 
           Abweichendes beschlossen wird, neu festgelegt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
           Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine Jahresfestvergütung 
           von EUR 40.000,00 sowie Aufwendungsersatz im Sinne von § 670 
           BGB. Die variable Zusatzvergütung und ein separates 
           Sitzungsgeld entfallen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats 
           erhält das Dreifache, mithin EUR 120.000,00, der 
           Stellvertretende Vorsitzende das Doppelte, also EUR 80.000,00. 
           Das einfache Aufsichtsratsmitglied erhält über die 
           Jahresfestvergütung hinaus für die Mitgliedschaft in einem 
           oder mehreren Ausschüssen insgesamt EUR 5.000,00, im Falle 
           mindestens eines Ausschussvorsitzes stattdessen das Doppelte, 
           mithin EUR 10.000,00. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich 
           Mehrwertsteuer, soweit solche anfällt, und pro rata temporis, 
           soweit die Aufnahme und/oder Beendigung der 
           Aufsichtsratstätigkeit unterjährig erfolgt. 
 
 
   Bonn, im April 2014 
 
   SolarWorld AG 
 
   Der Vorstand 
 
   Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck, Vorstandsvorsitzender 
 
   Dipl.-Kfm. tech. Philipp Koecke, Vorstand Finanzen 
 
   Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn, Vorstand Vertrieb 
 
   RAin Colette Rückert-Hennen, Vorstand Informationstechnologie, Marke 
   und Personal 
 
   Dipl.-Ing. Jürgen Stein, Vorstand Produkt 
 
 
 
 
 
23.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  SolarWorld Aktiengesellschaft 
              Martin-Luther-King-Str. 24 
              53175 Bonn 
              Deutschland 
Telefon:      +49 228 55920470 
Fax:          +49 228 559209470 
E-Mail:       placement@solarworld.de 
Internet:     http://www.solarworld.de 
ISIN:         DE000A1YCMM2,  DE000A1YDED6 
WKN:          A1YCMM 
Börsen:       Frankfurt im Regulierten Markt (Prime Standard),  Düsseldorf 
              im Regulierten Markt 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 23, 2014 09:09 ET (13:09 GMT)

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