Einhell Germany AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 29.04.2014 15:10 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Einhell Germany AG Landau a. d. Isar ISIN DE0005654933 Die Vorzugsaktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 11. Juni 2014, im Anschluss an die um 10.00 Uhr beginnende ordentliche Hauptversammlung, aber frühestens um 11.00 Uhr, in der Stadthalle Landau, Stadtgraben 3, 94405 Landau a. d. Isar stattfindenden gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre eingeladen. Tagesordnung 1. Zustimmung zu einem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am gleichen Tage über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I sowie eine Satzungsänderung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgendem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom gleichen Tage die Zustimmung zu erteilen: a) Die in § 4 Abs. (4) der Satzung bestehende Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juni 2014 um bis zu Euro 3.864.985,60 einmal oder mehrmals zu erhöhen, wird aufgehoben. b) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 3.864.985,60 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. c) § 4 Abs. (4) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 3.864.985,60 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinnes oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen.' 2. Zustimmung zu einem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am gleichen Tage über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals II, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II sowie eine Satzungsänderung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgendem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom gleichen Tage die Zustimmung zu erteilen: a) Die in § 4 Abs. (5) der Satzung bestehende Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juni 2014 um bis zu Euro 966.246,40 einmal oder mehrmals zu erhöhen, wird aufgehoben. b) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 966.246,40 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Der Vorstand kann ferner das Bezugsrecht insgesamt ausschließen, um neue stimmrechtslose Inhaber-Vorzugsaktien zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinnes oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. c) § 4 Abs. (5) der Satzung wird wie folgt gefasst: 'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 966.246,40 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Der Vorstand kann ferner das Bezugsrecht insgesamt ausschließen, um neue stimmrechtslose Inhaber-Vorzugsaktien zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Gewinnes oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen.' Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Einhell Germany AG ist im Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 2.094.400 Stammaktien und 1.680.000 Vorzugsaktien. Jede Vorzugsaktie gewährt in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre bestehen also 1.680.000 Stimmrechte. Die Einhell Germany AG hält keine eigenen Aktien. Teilnahme an der gesonderten Versammlung Zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis zur Berechtigung müssen der Gesellschaft unter Einhell Germany AG c/o Commerzbank AG GS-MO 2.1.1 AGM Service 60261 Frankfurt/Main Telefax +49 (0) 69 / 13626351 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com jeweils mindestens sechs Tage vor der gesonderten Versammlung wobei der Tag der gesonderten Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis zum 4. Juni 2014 (24.00 Uhr) zugehen. Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Mai 2014 (00.00 Uhr) ('Nachweisstichtag') beziehen. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden.
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April 29, 2014 09:10 ET (13:10 GMT)