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DGAP-HV: Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2014 in Landau a. d. Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Einhell Germany AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
29.04.2014 15:10 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Einhell Germany AG 
 
   Landau a. d. Isar 
 
   ISIN DE0005654933 
 
 
   Die Vorzugsaktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der 
 
   am Mittwoch, den 11. Juni 2014, 
 
   im Anschluss an die um 10.00 Uhr beginnende ordentliche 
   Hauptversammlung, aber frühestens um 11.00 Uhr, in der Stadthalle 
   Landau, Stadtgraben 3, 94405 Landau a. d. Isar stattfindenden 
 
   gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre eingeladen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Zustimmung zu einem Beschluss der ordentlichen 
           Hauptversammlung am gleichen Tage über die Aufhebung des 
           bisherigen Genehmigten Kapitals I, die Schaffung eines neuen 
           Genehmigten Kapitals I sowie eine Satzungsänderung. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgendem Beschluss 
           der ordentlichen Hauptversammlung vom gleichen Tage die 
           Zustimmung zu erteilen: 
 
 
       a)    Die in § 4 Abs. (4) der Satzung bestehende 
             Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juni 2014 um 
             bis zu Euro 3.864.985,60 einmal oder mehrmals zu erhöhen, 
             wird aufgehoben. 
 
 
       b)    Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital 
             der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien 
             und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen 
             Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 
             3.864.985,60 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei ist 
             den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist 
             jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen 
             und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und 
             Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer 
             Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, 
             sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich 
             festgesetzt wird. Die Ermächtigung umfasst auch die 
             Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher 
             ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der 
             Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens 
             vorgehen oder gleichstehen. 
 
 
       c)    § 4 Abs. (4) der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der 
             Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien 
             und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen 
             Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 
             3.864.985,60 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei ist 
             den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist 
             jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen 
             und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und 
             Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer 
             Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, 
             sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich 
             festgesetzt wird. Die Ermächtigung umfasst auch die 
             Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher 
             ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der 
             Verteilung des Gewinnes oder des Gesellschaftsvermögens 
             vorgehen oder gleichstehen.' 
 
 
 
     2.    Zustimmung zu einem Beschluss der ordentlichen 
           Hauptversammlung am gleichen Tage über die Aufhebung des 
           bisherigen Genehmigten Kapitals II, die Schaffung eines neuen 
           Genehmigten Kapitals II sowie eine Satzungsänderung. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgendem Beschluss 
           der ordentlichen Hauptversammlung vom gleichen Tage die 
           Zustimmung zu erteilen: 
 
 
       a)    Die in § 4 Abs. (5) der Satzung bestehende 
             Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juni 2014 um 
             bis zu Euro 966.246,40 einmal oder mehrmals zu erhöhen, wird 
             aufgehoben. 
 
 
       b)    Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital 
             der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien 
             und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen 
             Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 
             966.246,40 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei ist 
             den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist 
             jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen 
             und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und 
             Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer 
             Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, 
             sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich 
             festgesetzt wird. Der Vorstand kann ferner das Bezugsrecht 
             insgesamt ausschließen, um neue stimmrechtslose 
             Inhaber-Vorzugsaktien zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu 
             können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet 
             (§§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die Ermächtigung 
             umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, 
             die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht 
             bei der Verteilung des Gewinnes oder des 
             Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. 
 
 
       c)    § 4 Abs. (5) der Satzung wird wie folgt gefasst: 
 
 
             'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der 
             Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien 
             und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen 
             Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 
             966.246,40 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei ist 
             den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist 
             jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen 
             und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und 
             Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer 
             Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, 
             sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich 
             festgesetzt wird. Der Vorstand kann ferner das Bezugsrecht 
             insgesamt ausschließen, um neue stimmrechtslose 
             Inhaber-Vorzugsaktien zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu 
             können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet 
             (§§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die Ermächtigung 
             umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, 
             die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht 
             bei der Verteilung des Gewinnes oder des 
             Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen.' 
 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Einhell Germany AG ist im Zeitpunkt der 
   Einberufung eingeteilt in 2.094.400 Stammaktien und 1.680.000 
   Vorzugsaktien. Jede Vorzugsaktie gewährt in der gesonderten 
   Versammlung der Vorzugsaktionäre eine Stimme. Im Zeitpunkt der 
   Einberufung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre bestehen 
   also 1.680.000 Stimmrechte. Die Einhell Germany AG hält keine eigenen 
   Aktien. 
 
   Teilnahme an der gesonderten Versammlung 
 
   Zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts sind diejenigen Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich 
   rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachweisen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis zur Berechtigung müssen der 
   Gesellschaft unter 
 
   Einhell Germany AG 
   c/o Commerzbank AG 
   GS-MO 2.1.1 AGM Service 
   60261 Frankfurt/Main 
   Telefax +49 (0) 69 / 13626351 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   jeweils mindestens sechs Tage vor der gesonderten Versammlung wobei 
   der Tag der gesonderten Versammlung und der Tag des Zugangs nicht 
   mitzurechnen sind, also bis zum 4. Juni 2014 (24.00 Uhr) zugehen. Für 
   den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform in deutscher oder 
   englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes 
   durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   muss sich auf den Beginn des 21. Mai 2014 (00.00 Uhr) 
   ('Nachweisstichtag') beziehen. 
 
   Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien 
   kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen 
   Einreichung der Aktien ausgestellt werden. 
 

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April 29, 2014 09:10 ET (13:10 GMT)

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