Banken müssen Anleger ungefragt über die Risiken eines offenen Immobilienfonds aufklären. Dazu gehört auch die Information darüber, dass der Fonds im Krisenfall geschlossen werden kann, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden hat.
Das Gericht gab zwei Anlegerinnen recht, die die Commerzbank
Beide Frauen hatten bei dem Kreditinstitut 2008 Anteile an einem offenen Immobilienfonds gekauft. Im Zuge der Bankenkrise war die Anteilsrücknahme des Fonds im Oktober 2008 ausgesetzt worden, um Kapitalverluste zu vermeiden. Der Fonds wurde später aufgelöst. Die beiden Frauen klagten auf Schadenersatz in Höhe von zusammen etwa 30 000 Euro. "Ich dachte, das wäre eine sichere Anlageform", sagte eine der Klägerinnen am Rande der Urteilsverkündung in Karlsruhe.
Es gehöre zum Wesen eines offenen Immobilienfonds, dass die Anleger ihre Anteile jederzeit zu einem festen Preis zurückgeben könnten, urteilte der BGH. Eine Bank müsse daher vor dem Kauf der Anteile ungefragt darüber aufklären, dass es in Krisensituationen anders sein könne. Denn das sei ein ständiges Liquiditätsrisiko für Anleger./din/DP/she
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AXC0356 2014-04-29/18:29