Siegfried Wolf hat aufgrund des Bankwesengesetzes (BWG) per 1. Juli den Großteil seiner Aufsichtsratsmandate niederlegen müssen. Das BWG (?28a Absatz 5 Ziffer 5) sieht vor, dass der Aufsichtsratsvorsitzende einer großen Bank daneben nur noch eine Geschäftsführerfunktion und zwei Aufsichtsratsmandate (oder vier Aufsichtsratsmandate) ...Den vollständigen Artikel lesen ...