Zürich - Auch der Dark Pool der Credit Suisse gerät im Zuge der branchenweiten Ermittlungen ins Visier der Behörden. Der Konzern beantworte entsprechende Anfragen von verschiedenen Regierungs- sowie Aufsichtsbehörden und kooperiere, geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Geschäftsbericht zum zweiten Quartal der Grossbank hervor. Ausserdem gehört die CS seit April 2014 zu den mehr als dreissig in einer Sammelklage genannten Angeklagten vor dem US District Court des Southern District of New York, wie es weiter heisst.
Damit reiht sich auch die CS in die Gruppe einer Vielzahl von betroffenen Banken ein; am Dienstag war bekannt geworden, dass auch die Deutsche Bank und die UBS entsprechend bei den Untersuchungen kooperieren und zu den Angeklagten gehören.
Vorgeworfen wird den Banken eine Verletzung von Wertpapierrecht im Zusammenhang mit dem Hochfrequenzhandel. Welche Behörden die entsprechenden Untersuchungen vorantreiben, konkretisiert die Credit Suisse in ihrem Quartalsbericht nicht.
Das Management der UBS hingegen hatte bereits am Dienstag im Quartalsbericht bekanntgegeben, dass es Anfragen hätte unter anderem von der US-Börsenaufsicht SEC, dem Generalstaatsanwalt des Bundesstaates New York und der US-Regulierungsbehörde Finra - welche angeblich in der gesamten Branche ermitteln würden. Die Anfragen schliessen laut UBS auch eine Ermittlung der SEC seit Anfang 2012 ein - bezüglich Praktiken beim eigenen Alternative Trading System (ATS), die vor zwei Jahren eingestellt wurden.
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