Eine vorrangige Beteiligung von Bankaktionären und Anleihegläubigern ist bei Bankenrettungen und Abwicklungen erst in der Bankenunion ab 2016 festgeschrieben. Sollte die teilstaatliche Volksbanken AG (ÖVAG) - wie spekuliert wird - im Herbst wieder vor einem größeren Kapitalloch gerettet werden müssen, liefe dies wohl nicht ...Den vollständigen Artikel lesen ...