Brüssel - Die Europäische Kommission hat ein eingehendes Prüfverfahren zu einer belgischen Steuervorschrift eingeleitet, die einer Gruppe zugehörigen Unternehmen gestattet, ihre Körperschaftssteuerpflicht in Belgien auf der Grundlage sogenannter Steuervorentscheide zu "Gewinnüberschüssen" wesentlich zu mindern, so die EU-Kommission in einer aktuellen Pressemitteilung.Den vollständigen Artikel lesen ...