Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 28.03.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Spezial am Donnerstag: Rallye II. - Neuer Anstoß, News und was die Börsencommunity jetzt nicht verpassen will…
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
43 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.10.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
05.09.2014 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG 
 
   Frankfurt am Main 
 
   ISIN: DE000A0XFSF0 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Mittwoch, den 15. Oktober 2014 
   im MesseTurm, 
   Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   wir laden Sie hiermit zu unserer ordentlichen Hauptversammlung, die am 
   Mittwoch, den 15. Oktober 2014, um 11:00 Uhr, im MesseTurm, 
   Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main stattfindet, ein. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. März 2014 sowie des 
           zusammengefassten Lageberichtes für die DEMIRE Deutsche 
           Mittelstand Real Estate AG und den Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2013/2014 - einschließlich der erläuternden 
           Berichte des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 
           5, 315 Abs. 4 HGB - sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für 
           das Geschäftsjahr 2013/2014 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung, da der 
           Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
           und Konzernabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist 
           damit festgestellt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013/2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den gegenwärtigen und 
           ehemaligen Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 
           2013/2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013/2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den gegenwärtigen und 
           ehemaligen Mitgliedern des Aufsichtsrates für das 
           Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Änderung des 
           Geschäftsjahres der Gesellschaft und der Anpassung der Satzung 
           der Gesellschaft 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende 
           Satzungsänderung zu beschließen: 
 
 
           Das Geschäftsjahr wird mit Wirkung zum 1. Januar 2015 auf das 
           Kalenderjahr umgestellt. Das ab dem 1. April 2014 bis zum 31. 
           Dezember 2014 laufende Geschäftsjahr wird zu einem 
           Rumpfgeschäftsjahr. 
 
 
           § 1 Abs. 3 der Satzung (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) wird 
           wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Das Geschäftsjahr ist ab dem 1. Januar 2015 das Kalenderjahr. 
           Der Zeitraum vom 1. April 2014 bis zum 31. Dezember 2014 
           bildet ein Rumpfgeschäftsjahr von 9 Monaten.' 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Vergütung des 
           Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr 2014 
 
 
           Gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 der Satzung der Gesellschaft erhalten 
           die Mitglieder des Aufsichtsrates eine jährlich zahlbare 
           Vergütung, deren Höhe durch die Hauptversammlung festgelegt 
           wird. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
           Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für das 
           Rumpfgeschäftsjahr 2014 eine Vergütung in Höhe von jeweils EUR 
           10.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das 
           Dreifache und der stellvertretende Vorsitzende des 
           Aufsichtsrates erhält das Doppelte des vorgenannten Betrages. 
           Die Gesellschaft erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrates 
           darüber hinaus ihre Auslagen einschließlich der den 
           Aufsichtsratsmitgliedern auf ihre Aufsichtsratsvergütung zur 
           Last fallenden Umsatzsteuer. 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers für das 
           Rumpfgeschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: 
 
 
           Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Stuttgart wird zum Abschlussprüfer und zum 
           Konzernabschlussprüfer der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real 
           Estate AG für das Rumpfgeschäftsjahr 2014 bestellt. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über Satzungsanpassungen und die 
           Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
       a)    Aufgrund der Ausgabe von Bezugsaktien in Folge 
             der Ausübung von Wandlungsrechten aus der Wandelanleihe 
             2013/2018 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft derzeit 
             EUR 14.128.651,00 und ist eingeteilt in 14.128.651 auf den 
             Inhaber lautende Aktien. 
 
 
             § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung sowie § 5 Abs. 4 Satz 1 werden 
             wie folgt angepasst: 
 
 
         '(1)  Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
               14.128.651 (in Worten: Euro vierzehn Millionen 
               einhundertachtundzwanzigtausendsechshunderteinundfünfzig). 
 
 
         (2)   Es ist eingeteilt in 14.128.651 auf den 
               Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen 
               Nennwert von einem Euro. 
 
 
         (4)   Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis 
               zu EUR 6.713.325,00, eingeteilt in bis zu 6.713.325 auf 
               den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht.' 
 
 
 
       b)    Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen 
             Bareinlage erhöht von EUR 14.128.651,00 um bis zu EUR 
             10.000.000,00 auf bis zu EUR 24.128.651,00 durch Ausgabe von 
             bis zu 10.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden 
             Stückaktien (Stammaktien), jeweils mit einem auf die 
             einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des 
             Grundkapitals von je EUR 1,00. 
 
 
       c)    Die neuen Aktien werden zum Betrag von EUR 1,00 
             je Stückaktie (geringster Ausgabebetrag) ausgegeben. Die 
             neuen Aktien sind grundsätzlich erstmals für das ab dem 1. 
             April 2014 bis zum 31. Dezember 2014 laufende 
             Rumpfgeschäftsjahr gewinnberechtigt. Erfolgt die Ausgabe der 
             neuen Aktien nach der Hauptversammlung, die über die 
             Gewinnverwendung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 
             2014 endende Rumpfgeschäftsjahr beschließt, so sind die 
             neuen Aktien abweichend von vorstehendem Satz 2 erstmals für 
             das am 1. Januar 2015 beginnende Geschäftsjahr 
             gewinnberechtigt. 
 
 
       d)    Die neuen Aktien werden den Aktionären und den 
             Inhabern der Wandelschuldverschreibung 2013/2018 im Wege des 
             mittelbaren Bezugsrechts angeboten. Sie werden von einem 
             oder mehreren Kreditinstituten gezeichnet und mit der 
             Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären und Inhabern 
             der Wandelschuldverschreibung 2013/2018 zum Bezug anzubieten 
             und den Mehrerlös - unter Abzug einer angemessenen Provision 
             sowie der Kosten und Auslagen - an die Gesellschaft 
             abzuführen. 
 
 
       e)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung 
             festzulegen. Dazu gehört neben der Festsetzung des 
             Bezugspreises und der Art der Festsetzung des Bezugspreises 
             sowie des Umfangs der Kapitalerhöhung, auch die Festlegung 
             der Bedingungen, zu denen Aktionäre und Inhaber der 
             Wandelschuldverschreibung 2013/2018 über ihr Bezugsrecht 
             hinaus und Dritte die nicht gezeichneten Aktien ihrerseits 
             erwerben können. 
 
 
       f)    Etwaige aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene 
             Aktien können von einem oder mehreren Kreditinstituten 
             beziehungsweise Finanzdienstleistungsinstituten im Rahmen 
             einer Privatplatzierung und/oder eines öffentlichen Angebots 
             Aktionären oder privaten oder institutionellen Anlegern zu 
             dem festgesetzten Bezugspreis oder zu einem höheren Preis 
             zur Zeichnung und Übernahme angeboten werden. 
 
 
       g)    Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals 
             wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 15. April 2015 
             mindestens 500.000 neue Stückaktien gezeichnet sind. 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 5 
           (Grundkapital) der Satzung der Gesellschaft entsprechend der 
           Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen. 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Aufhebung des 
           genehmigten Kapitals I/2013 und die Schaffung eines neuen 
           genehmigten Kapitals I/2014 mit der Möglichkeit zum Ausschluss 
           des Bezugsrechts sowie entsprechende Änderung der Satzung 
 
 
           Die in § 6 der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, 
           mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 05, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)

Großer Dividenden-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Der kostenlose Dividenden-Report zeigt ganz genau, wo Sie in diesem Jahr zuschlagen können. Das sind die Favoriten von Börsenprofi Dr. Dennis Riedl
Jetzt hier klicken
© 2014 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.