Bad Neustadt/Saale - Die Gesellschaft einerseits und die Riebeck-Brauerei von 1862 AG und die Rheintex Verwaltungs AG andererseits haben in dem von der Gesellschaft zur Erreichung der Eintragung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung 2014 zu TOP 3 (Kapitalherabsetzung/Aktienrückkauf 2014) in das Handelsregister eingeleiteten Freigabeverfahren heute einem Vergleichsvorschlag des OLG Nürnberg zugestimmt, so die RHÖN-KLINIKUM AG (ISIN: DE0007042301, WKN: 704230, Ticker-Symbol: RHK, NASDAQ OTC-Symbol: RHKJF) in der aktuellen Pressemitteilung.Den vollständigen Artikel lesen ...