Der Energieversorger Eon
Im Zuge des dreimonatigen Atom-Moratoriums im Anschluss an die
Reaktor-Katastrophe im japanischen Fukushima musste Eon 2011 die
Atomreaktoren Unterweser und Isar 1 abschalten. Daraus entstand dem
Unternehmen nach eigenen Angaben ein Schaden von 380 Millionen Euro.
Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof dem Versorger RWE
Eon reichte die Klage gegen die Bundesländer Niedersachsen und Bayern sowie gegen das Bundesumweltministerium beim Landgericht Hannover ein, wo die Eon Kernkraft GmbH ihren Sitz hat. Das Unternehmen hatte den Schaden bereits außergerichtlich gegenüber den betreffenden Ministerien geltend gemacht, sie hatten dies aber nicht anerkannt. Bei den Klagen geht es nur um die Zeit des Moratoriums, nicht um den Atomausstieg als solchen.
Weitere Klagen reicht Eon wegen Kosten der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle ein, die daraus entstehen, dass das Zwischenlager Gorleben nicht mehr genutzt werden darf. Diese Kosten sollen sich unbestätigten Konzernkreisen zufolge im unteren dreistelligen Millionenbereich bewegen.
Laut einer Änderung des Atomgesetzes zu Beginn des Jahres sollten alternative standortnahe Zwischenlager festgelegt werden, was bisher aber noch nicht erfolgt sei. Da es sich bei Gorleben um eine langjährig bewährte und funktionsfähige Lagerlösung handele und es keinen sachlich gerechtfertigten Grund für eine alternative Zwischenlagerung gebe, sehe sich Eon nicht verpflichtet, die nun entstehenden Mehrkosten zu übernehmen. Beklagt werden die Länder Niedersachsen, Bayern und Schleswig-Holstein, da Eon in diesen Ländern noch Kernkraftwerke betreibt./nmu/men/jha/
ISIN DE000ENAG999 DE0007037129
AXC0193 2014-10-01/15:41