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DGAP-HV: ESTAVIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.11.2014 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

ESTAVIS AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
20.10.2014 15:10 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   ESTAVIS AG 
   (nachfolgend 'Gesellschaft') 
 
   Berlin 
 
 
   ISIN DE000A0KFKB3 
   Wertpapier-Kenn-Nr. A0KFKB 
 
   ISIN DE000A1YC9Y3 
   Wertpapier-Kenn-Nr. A1YC9Y 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am 
 
   Donnerstag, dem 27. November 2014, um 11:00 Uhr 
 
   in den Räumlichkeiten der 
 
   Palisa.de GmbH Tagungs- und Veranstaltungszentrum 
   Gebäude Umspannwerk.Ost 
   Palisadenstraße 48 
   10243 Berlin 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
           Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das 
           Geschäftsjahr 2013/2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und 
           dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben gemäß 
           §§ 315 Abs. 4, 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB 
 
 
           Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung nicht 
           erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
           Konzernabschluss gemäß § 172 AktG bereits gebilligt hat und 
           der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Die vorgelegten 
           Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über 
           das abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der Gesellschaft 
           sowie des Konzerns. Sämtliche vorstehenden Unterlagen sind vom 
           Tage der Einberufung der Hauptversammlung an unter 
           www.estavis.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich 
           und werden während der Hauptversammlung ausliegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013/2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013/2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. Über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrates soll einzeln abgestimmt werden. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Änderung des 
           Geschäftsjahres 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           § 1 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
             'Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 
             Für die Zeit vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2014 wird 
             ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet.' 
 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das 
           Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. 
           Juli bis 31. Dezember 2014 zu bestellen. Des Weiteren schlägt 
           der Aufsichtsrat vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Hamburg, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von 
           Halbjahresfinanzinformationen und Quartalsberichten, die vor 
           der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr vom 1. 
           Juli bis 31. Dezember 2014 aufgestellt werden, für den Fall zu 
           wählen, dass der Vorstand entscheidet, eine entsprechende 
           prüferische Durchsicht vorzunehmen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft, d.h. die 
           Herren Axel Harloff, Dr. Dirk Hoffmann und Carsten Wolff, sind 
           durch Beschluss des Amtsgericht Berlin Charlottenburg vom 26. 
           August 2014 mit Wirkung ab dem 1. September 2014 bestellt 
           worden. Nunmehr soll die Hauptversammlung über die aktuelle 
           Zusammensetzung des Aufsichtsrats entscheiden. Aus diesem 
           Grund steht die Wahl von drei neuen Mitgliedern zum 
           Aufsichtsrat an. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung daher vor, die 
           folgenden Beschlüsse zu fassen mit denen die gerichtlich 
           bestellten Aufsichtsräte auch von der Hauptversammlung gewählt 
           werden: 
 
 
       a)    Herr Axel Harloff, Vorstand der ADLER Real Estate 
             AG, wohnhaft in Hamburg, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats 
             gewählt. 
 
 
             Herr Harloff ist nicht Mitglied anderer gesetzlich zu 
             bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und 
             ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
       b)    Herr Dr. Dirk Hoffmann, selbständiger 
             Rechtsanwalt, wohnhaft in Tirol, Österreich, wird zum 
             Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 
 
 
             Herr Dr. Hoffmann ist Mitglied folgender anderer gesetzlich 
             zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und 
             ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         *     Vorsitzender des Aufsichtsrates der ADLER Real 
               Estate AG 
 
 
         *     Vorsitzender des Aufsichtsrates der SQUADRA 
               GmbH & Co. KGaA 
 
 
         *     Stellvertretender Vorsitzender des 
               Aufsichtsrates der Deutsche Mittelstands Real Estate AG 
               (DEMIRE AG) 
 
 
         *     Mitglied des Aufsichtsrates der Dexia 
               Kommunalbank Deutschland AG 
 
 
 
             Im Übrigen ist er nicht Mitglied anderer gesetzlich zu 
             bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und 
             ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
       c)    Herr Carsten Wolff, Leiter Finanz- und 
             Rechnungswesen der ADLER Real Estate AG, wohnhaft in Kerpen, 
             wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 
 
 
             Herr Wolff ist nicht Mitglied anderer gesetzlich zu 
             bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und 
             ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
 
           Die ADLER Real Estate AG, deren Vorstand Herr Harloff, deren 
           Vorsitzender des Aufsichtsrates Herr Dr. Hoffmann und deren 
           Leiter des Finanz- und Rechnungswesens Herr Wolff ist, hält 
           ca. 90 % der Aktien der ESTAVIS AG. 
 
 
           Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft erfolgt 
           die Wahl der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder für die 
           Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der 
           Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
           beginnt wird nicht mitgerechnet. Die Wahl der vorgeschlagenen 
           Aufsichtsratsmitglieder erfolgt somit für die Zeit bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
           Geschäftsjahr 2018 beschließt. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der 
           Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, 6. Fall AktG nur 
           aus von den Aktionären gewählten Aufsichtsratsmitgliedern 
           zusammen und besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 AktG i.V.m. § 8 
           Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der 
           Hauptversammlung gewählt werden. 
 
 
           Im Fall der Wahl von Herrn Harloff, Herrn Dr. Hoffmann und 
           Herrn Wolff ist beabsichtigt, Herrn Harloff zum Vorsitzenden 
           des Aufsichtsrats zu bestellen. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Aufstockung des 
           bestehenden Bedingten Kapitals 2014 sowie über die 
           entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Aufgrund eines Hauptversammlungsbeschlusses vom 27. Februar 
           2013 besteht derzeit eine Ermächtigung des Vorstandes, mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 26. Februar 2018 
           einmalig oder mehrfach Wandel- und/oder 
           Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte mit oder ohne 
           Wandlungs- oder Bezugsrechte(n) (gemeinsam nachfolgend auch 
           'Schuldverschreibungen' 
           genannt) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 200 Mio. zu 
           begeben. Den Inhabern der im vorhergehenden Satz genannten 
           Schuldverschreibungen können Wandlungs- oder Bezugsrechte auf 
           bis zu 25 Mio. auf den Inhaber lautende Stückaktien der 
           Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in 
           Höhe von insgesamt bis zu EUR 25 Mio. gewährt werden. Die 
           Wandlungs- und Bezugsrechte können aus einem zum Zeitpunkt der 
           Hauptversammlung vom 27. Februar 2013 bereits bestehenden oder 
           in der Hauptversammlung vom 27. Februar 2013 oder darauf 
           folgenden Hauptversammlungen zu beschließenden bedingten 

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October 20, 2014 09:10 ET (13:10 GMT)

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