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GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte: Vermögensverwaltung. Santander muss geschädigten Kunden EUR 1,8 Mio. zahlen.

(DGAP-Media / 17.12.2014 / 14:32) 
 
Das Hamburger Landgericht stellte klar, dass die Bank den beiden Kunden aus 
einer sicherheitsorientierten Vermögensverwaltung mit der Anlagestrategie 
Portfolio Kapitalerhalt die Schäden ersetzen und das Portfolio auffüllen 
muss (LG Hamburg, 330 O 450/12, rechtskräftig). 
 
Das Ehepaar hatte aus einem Hausverkauf Liquidität und wollte das Geld 
möglichst sicher anlegen. Sie sagten dem Berater der SEB Bank AG, dass sie 
nichts verlieren wollen. Das war ihnen wichtig, weil sie das Geld im 
Ruhestand für den Kauf eines kleinen Weinguts nutzen wollten. Der Berater 
empfahl eine Vermögensverwaltung des Typs Kapitalerhalt und sicherte den 
beiden Betroffenen zu, dass die Bank das eingesetzte Kapital und die 
zwischenzeitlichen Gewinne aus der Veranlagung des Vermögens erhält und und 
sofort auszahlt, wenn die Kunden das Geld benötigen. 
 
Daraufhin schlossen sie die Vermögensverwaltungsverträge ab. Sie wählten 
das Protfolio Kapitalerhalt, vereinbarten in den Anlagerichtlinien zu den 
Verträgen, dass die Gelder ausschließlich in Rentenwerte investiert werden 
sollen. Das Geld wurde von der Bank aber nur geparkt. Sie kaufte eine paar 
Anteile an offenen Immobilienfonds und ließ sie liegen; die 
Marktwentwicklungen wurden nicht berücksichtigt. Einige der Fonds wurde 
wegen des dramatischen Preisverfalls ausländischer Immobilien durch die 
Subprime-Krise geschlossen und erst zwei Jahre später mit drastischen 
Verlusten wieder gehandelt. Und ganz brisant: Einer der Fonds war ein 
Hausprodukt, der schon geschlossen worden war, als die Bank den für die 
Anleger kaufte. 
 
Das ahnten die Eheleute nicht. Nachdem sie das passende Objekt gefunden 
hatten und kaufen wollten, kündigten sie die Verträge und forderten von der 
Rechtsnachfolgerin der SEB Bank AG, der Santander Bank als 
Zweigniederlassung der Santander Consumer Bank AG (Santander) das Geld. 
Aber die Santander zahlte nicht. Sie ignorierte die Kündigung und wollte 
die Verluste aus den Liquidationen der Immobilienfonds auf das Ehepaar 
abwälzen. 
 
Sie fühlten sich betrogen. Das ließen sie nicht zu. Sie wandten sich an den 
auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Anlegeranwalt 
Matthias Gröpper: "Ich fand das Verhalten der Bank dreist. Die Sache war 
klar. Die Bank musste zahlen. Und hat sich mit scheinheiligen Argumenten 
verteidigt." Der GRÖPPER KÖPKE (www.bankrecht24. de) Rechtsanwalt klagte 
die Forderungen der Anleger, rund EUR 1,8 Mio., ein. Jetzt bekamen die 
Anleger Recht. Das Hamburger Landgericht verurteilte die Bank. Die 
Richterin ging davon aus, dass die Bank den Anlegern eine 
Kapitalerhaltgarantie zugesichert hatte. Sie durfte den Anlegern nicht die 
verlustträchtigen Wertepapiere aushändigen, sondern musste ihnen alles, 
auch die Buchgewinne, zurückzahlen. 
 
Das scheint kein Einzelfall zu sein. In den letzten Monaten haben sich 
mehrere betroffene Kunden bei den GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten gemeldet. 
Die Hamburger Anlegeranwälte raten deshalb allen Santander Kunden, die 
Verträge durch einen auf das Bank- und Kapitalamarktrecht spezialisierten 
Rechtsanwalt prüfen zu lassen. 
 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
Emittent/Herausgeber: GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte 
Schlagwort(e): Finanzen 
 
17.12.2014 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch 
DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber 
verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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306577 17.12.2014 
 

(END) Dow Jones Newswires

December 17, 2014 08:32 ET (13:32 GMT)

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