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DGAP-CMS: adidas AG: Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 / Erwerb eigener Aktien

adidas AG  / Aktienrückkauf 
 
05.03.2015 07:33 
 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
 
ZUR SOFORTIGEN VERÖFFENTLICHUNG   Herzogenaurach, 5. März 2015 
 
Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 
Erwerb eigener Aktien 
 
Das von der adidas AG in der Ad-hoc Mitteilung vom 1. Oktober 2014 
angekündigte Aktienrückkaufprogramm, das in einer ersten Tranche in der 
Zeit vom 7. November 2014 bis einschließlich 12. Dezember 2014 durchgeführt 
wurde, wird ab dem 6. März 2015 fortgesetzt. Im Zeitraum bis längstens zum 
3. Juli 2015 sollen im Rahmen einer zweiten Tranche eigene Aktien der 
Gesellschaft zu Anschaffungskosten von insgesamt bis zu 300 Mio. EUR (ohne 
Erwerbsnebenkosten), jedoch höchstens 6.000.000 Aktien, ausschließlich über 
die Börse zurückgekauft werden. Die zweite Tranche des Aktienrückerwerbs 
wird wegen der Veröffentlichung der Einberufung der ordentlichen 
Hauptversammlung der adidas AG vom 12. März 2015 bis zum 17. März 2015 
(jeweils einschließlich) und wegen der Hauptversammlung vom 30. April 2015 
bis zum 9. Mai 2015 (jeweils einschließlich) ausgesetzt. Der Rückerwerb 
dient der Einziehung und Kapitalherabsetzung sowie wahlweise der Verwendung 
zum Zwecke der Erfüllung von Verpflichtungen aus der von der Gesellschaft 
begebenen Wandelanleihe in Höhe von 500 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum 
14. Juni 2019. Die adidas AG macht damit von der durch die ordentliche 
Hauptversammlung am 8. Mai 2014 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener 
Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch. Gemäß dieser Ermächtigung 
dürfen Aktien in Höhe von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft 
bis zum 7. Mai 2019 u. a. über die Börse zurückerworben werden. 
Mit dem Rückkauf wird eine Bank beauftragt, die unter Berücksichtigung der 
vorab festgelegten, oben genannten Ausschlussfristen ihre Entscheidungen 
über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von 
der Gesellschaft trifft. Das Recht der adidas AG, das Mandat der Bank 
vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf eine andere Bank zu 
übertragen bleibt unberührt. 
Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel 
der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen. 
Der Kaufpreis je zurückgekaufter Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den 
durchschnittlichen Börsenkurs der adidas AG Aktie während der 
Eröffnungsauktion im elektronischen Handelssystem an der Frankfurter 
Wertpapierbörse am Tag der Verpflichtung zum Rückerwerb um nicht mehr als 
10% über- oder unterschreiten. 
Darüber hinaus hat sich die Bank verpflichtet, die Handelsbedingungen des 
Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. 
Dezember 2003 (EG-VO) zu beachten. Entsprechend der EG-VO darf kein 
Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängigen Abschlusses 
bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs 
liegt und zwar jeweils an der Börse, an der der Kauf stattfindet. 
Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der EG-VO dürfen 
an einem Tag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen 
Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, 
erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem 
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem 
konkreten Kauftermin. 
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen 
Vorgaben jederzeit ausgesetzt und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden. 
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO 
entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren 
Ausführung bekannt gegeben. 
Zudem wird die adidas AG über die Fortschritte des Aktienrückkaufs unter 
www.adidas-Group.de regelmäßig informieren. 
Die adidas AG behält sich vor, das Aktienrückkaufprogramm im Rahmen der mit 
der Ad-hoc Mitteilung vom 1. Oktober 2014 bekanntgemachten Eckpunkte in 
Zukunft fortzusetzen. 
Herzogenaurach, 5. März 2015 
adidas AG 
Der Vorstand 
 
 
 
05.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  adidas AG 
              Adi-Dassler-Straße 1 
              91074 Herzogenaurach 
              Deutschland 
Internet:     www.adidas-group.com 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 05, 2015 01:33 ET (06:33 GMT)

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