Drägerwerk AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 17.03.2015 15:09 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Drägerwerk AG & Co. KGaA Lübeck ISIN DE0005550602 und ISIN DE0005550636 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 30. April 2015, 10:00 Uhr, in der Lübecker Musik- und Kongresshalle, Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. Tagesordnung 1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2014, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des zusammengefassten Lageberichtes für die Drägerwerk AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichtes der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Berichtes des Gemeinsamen Ausschusses; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2014 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2014 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 459.121.764,87 ausweist, festzustellen. Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.draeger.com/hv eingesehen werden. Gleiches gilt für den Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin für die Verwendung des Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 30. April 2015 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 286 Abs. 1 Satz 1 AktG ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss nach § 171 AktG gebilligt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss gefasst. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Drägerwerk AG & Co. KGaA Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 beträgt EUR 459.121.764,87. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,39 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie - insgesamt EUR 9.869.000,00 EUR 1,33 je dividendenberechtigter Stammaktie - insgesamt EUR 13.512.800,00 Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 435.739.964,87 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Dividendenberechtigt sind im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 7.100.000 Vorzugsaktien (ISIN DE0005550636) und 10.160.000 Stammaktien (ISIN DE0005550602). Die Dividende ist am 04. Mai 2015 zahlbar. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2014 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin Nach § 120 Abs. 4 AktG kann die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. Übertragen auf die besondere Organstruktur der Drägerwerk AG & Co. KGaA, deren Leitung und Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin Drägerwerk Verwaltungs AG obliegt, bezieht sich die Beschlussfassung auf das System der Vergütung der Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin Drägerwerk Verwaltungs AG. Der Beschluss nach § 120 Abs. 4 AktG begründet weder Rechte noch Pflichten. Insbesondere entbindet er den Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG nicht von seiner Verpflichtung, die Vergütung der Vorstandsmitglieder eigenverantwortlich festzusetzen. Gleichwohl möchte die Gesellschaft es den Aktionären ermöglichen, über das System der Vergütung der Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin erneut abzustimmen. Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Drägerwerk Verwaltungs AG wurde erstmalig der Hauptversammlung am 06. Mai 2011 vorgelegt und von ihr mit großer Mehrheit gebilligt. Mit Wirkung ab 01. Januar 2015 hat der Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG das Vergütungssystem im Hinblick auf die variable Vergütung angepasst. Dabei bildet die unternehmensbezogene Kennziffer Dräger Value Added (DVA) weiterhin die Basis für die Berechnung der variablen Vergütung in allen Vorstandsverträgen. Die variable Vorstandsvergütung besteht jedoch zukünftig aus einer jährlichen Komponente und einer mehrjährigen Komponente. Zusätzlich zur Vergütung und dem Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2014 wird auch das ab dem 01. Januar 2015 geltende geänderte Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder der Drägerwerk Verwaltungs AG im Vergütungsbericht dargestellt, der als Teil des Corporate Governance Berichts der Gesellschaft auf den Seiten 36 ff. des Geschäftsberichts zum Geschäftsjahr 2014 abgedruckt ist. Dieses ab dem 01. Januar 2015 geltende geänderte Vergütungssystem ist Gegenstand des nachfolgenden Beschlussvorschlags. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, das ab dem 01. Januar 2015 geltende geänderte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin Drägerwerk Verwaltungs AG zu billigen. 6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes und der Quartalsfinanzberichte Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht der verkürzten Abschlüsse und der Zwischenlageberichte des Halbjahresfinanzberichtes und der Quartalsfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2015 und für das Geschäftsjahr 2016, soweit sie vor der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2016 aufgestellt werden, zu wählen. II. Weitere Angaben zur Einberufung Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung eines etwaigen Stimmrechtes Stammaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes, Vorzugsaktionäre vorbehaltlich § 34 Abs. 5 der Satzung zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung eines etwaigen Stimmrechtes sind jedoch nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung eines etwaigen Stimmrechtes nachweisen.
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March 17, 2015 10:09 ET (14:09 GMT)