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DGAP-HV: Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2015 in Lübeck mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Drägerwerk AG & Co. KGaA  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
17.03.2015 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Drägerwerk AG & Co. KGaA 
 
   Lübeck 
 
   ISIN DE0005550602 und ISIN DE0005550636 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 30. April 2015, 
   10:00 Uhr, in der Lübecker Musik- und Kongresshalle, 
   Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. 
           Dezember 2014, des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des 
           zusammengefassten Lageberichtes für die Drägerwerk AG & Co. 
           KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichtes der 
           persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 
           289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB, des Berichtes des 
           Aufsichtsrates sowie des Berichtes des Gemeinsamen 
           Ausschusses; Beschlussfassung über die Feststellung des 
           Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. 
           Dezember 2014 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, den Jahresabschluss der Drägerwerk AG & Co. KGaA 
           zum 31. Dezember 2014 in der vorgelegten Fassung, die einen 
           Bilanzgewinn von EUR 459.121.764,87 ausweist, festzustellen. 
 
 
           Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können 
           von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter www.draeger.com/hv 
           eingesehen werden. Gleiches gilt für den Vorschlag der 
           persönlich haftenden Gesellschafterin für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in der 
           Hauptversammlung am 30. April 2015 zugänglich sein und 
           mündlich erläutert werden. 
 
 
           Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die Feststellung des 
           Jahresabschlusses nach § 286 Abs. 1 Satz 1 AktG ist keine 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der 
           Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den 
           Konzernabschluss nach § 171 AktG gebilligt. Die 
           Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die 
           Hauptversammlung über die Billigung des Konzernabschlusses zu 
           beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss 
           gefasst. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns der Drägerwerk AG & Co. KGaA 
 
 
           Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 beträgt EUR 
           459.121.764,87. 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: 
 
 
           Ausschüttung einer Dividende von 
 
 
          EUR 1,39    je dividendenberechtigter Vorzugsaktie 
                      - insgesamt EUR 9.869.000,00 
 
          EUR 1,33    je dividendenberechtigter Stammaktie 
                      - insgesamt EUR 13.512.800,00 
 
 
           Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 435.739.964,87 wird 
           auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
           Dividendenberechtigt sind im Zeitpunkt der Einberufung der 
           Hauptversammlung 7.100.000 Vorzugsaktien (ISIN DE0005550636) 
           und 10.160.000 Stammaktien (ISIN DE0005550602). 
 
 
           Die Dividende ist am 04. Mai 2015 zahlbar. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für 
           das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das 
           Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Billigung des Systems 
           zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden 
           Gesellschafterin 
 
 
           Nach § 120 Abs. 4 AktG kann die Hauptversammlung einer 
           börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des Systems 
           zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. Übertragen 
           auf die besondere Organstruktur der Drägerwerk AG & Co. KGaA, 
           deren Leitung und Geschäftsführung der persönlich haftenden 
           Gesellschafterin Drägerwerk Verwaltungs AG obliegt, bezieht 
           sich die Beschlussfassung auf das System der Vergütung der 
           Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin 
           Drägerwerk Verwaltungs AG. 
 
 
           Der Beschluss nach § 120 Abs. 4 AktG begründet weder Rechte 
           noch Pflichten. Insbesondere entbindet er den Aufsichtsrat der 
           Drägerwerk Verwaltungs AG nicht von seiner Verpflichtung, die 
           Vergütung der Vorstandsmitglieder eigenverantwortlich 
           festzusetzen. Gleichwohl möchte die Gesellschaft es den 
           Aktionären ermöglichen, über das System der Vergütung der 
           Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin 
           erneut abzustimmen. 
 
 
           Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der 
           Drägerwerk Verwaltungs AG wurde erstmalig der Hauptversammlung 
           am 06. Mai 2011 vorgelegt und von ihr mit großer Mehrheit 
           gebilligt. Mit Wirkung ab 01. Januar 2015 hat der Aufsichtsrat 
           der Drägerwerk Verwaltungs AG das Vergütungssystem im Hinblick 
           auf die variable Vergütung angepasst. Dabei bildet die 
           unternehmensbezogene Kennziffer Dräger Value Added (DVA) 
           weiterhin die Basis für die Berechnung der variablen Vergütung 
           in allen Vorstandsverträgen. Die variable Vorstandsvergütung 
           besteht jedoch zukünftig aus einer jährlichen Komponente und 
           einer mehrjährigen Komponente. 
 
 
           Zusätzlich zur Vergütung und dem Vergütungssystem der 
           Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2014 wird auch das 
           ab dem 01. Januar 2015 geltende geänderte Vergütungssystem der 
           Vorstandsmitglieder der Drägerwerk Verwaltungs AG im 
           Vergütungsbericht dargestellt, der als Teil des Corporate 
           Governance Berichts der Gesellschaft auf den Seiten 36 ff. des 
           Geschäftsberichts zum Geschäftsjahr 2014 abgedruckt ist. 
           Dieses ab dem 01. Januar 2015 geltende geänderte 
           Vergütungssystem ist Gegenstand des nachfolgenden 
           Beschlussvorschlags. 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, das ab dem 01. Januar 2015 geltende geänderte 
           System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der persönlich 
           haftenden Gesellschafterin Drägerwerk Verwaltungs AG zu 
           billigen. 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie des 
           Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische 
           Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes und der 
           Quartalsfinanzberichte 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
           zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2015 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls 
           erfolgende prüferische Durchsicht der verkürzten Abschlüsse 
           und der Zwischenlageberichte des Halbjahresfinanzberichtes und 
           der Quartalsfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2015 und für 
           das Geschäftsjahr 2016, soweit sie vor der Hauptversammlung im 
           Geschäftsjahr 2016 aufgestellt werden, zu wählen. 
 
 
     II.   Weitere Angaben zur Einberufung 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung eines etwaigen Stimmrechtes 
 
   Stammaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechtes, Vorzugsaktionäre vorbehaltlich § 34 Abs. 5 
   der Satzung zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung eines etwaigen 
   Stimmrechtes sind jedoch nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   vor der Hauptversammlung angemeldet haben und ihre Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung eines etwaigen 
   Stimmrechtes nachweisen. 
 

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March 17, 2015 10:09 ET (14:09 GMT)

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