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DGAP-HV: Continental Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: Continental Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2015 in Kuppelsaal des Hannover Congress Centrums, 30175 Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Continental Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
24.03.2015 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Continental Aktiengesellschaft 
 
   Hannover 
 
   ISIN: DE 0005439004 
   WKN: 543 900 
 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre* ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Donnerstag, dem 30. April 2015, 10:00 Uhr, 
 
   im Kuppelsaal des Hannover Congress Centrums, 
   Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover. 
 
   * Aus Gründen der Sprachvereinfachung und der besseren Lesbarkeit wird 
   im Folgenden die maskuline grammatikalische Form verwendet. Sie 
   schließt beide Geschlechter mit ein. 
 
   I. Tagesordnung 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Continental 
   Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 mit dem Lagebericht der 
   Continental Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 
   2014 sowie dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht 
   des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 
   des Handelsgesetzbuchs 
 
   2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2014 der Gesellschaft in Höhe von EUR 749.157.622,59 
   wie folgt zu verwenden: 
 
 
 
          Ausschüttung einer Dividende von         EUR              3,25 
 
          je dividendenberechtigter Stückaktie:    EUR    650.019.444,75 
 
          Vortrag auf neue Rechnung:               EUR     99.138.177,84 
 
          Bilanzgewinn:                            EUR    749.157.622,59 
 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2014 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 
   amtierenden Vorstandsmitgliedern für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
 
   Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung 
   über die Entlastung der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2014 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 
   amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
 
   Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung 
   über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen. 
 
   5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
     a)    Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Hannover, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
           für das Geschäftsjahr 2015 bestellt. 
 
 
     b)    Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Hannover, wird zum Prüfer für eine etwa vorzunehmende 
           prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten im 
           Geschäftsjahr 2015 bestellt. 
 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom 
   Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
   II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
   1. Verfügbarkeit der Unterlagen 
 
   Die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie der 
   Gewinnverwendungsvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2 liegen vom 
   Zeitpunkt der Einberufung an in den Geschäftsräumen der 
   Hauptverwaltung der Gesellschaft, Vahrenwalder Straße 9, 30165 
   Hannover, zur Einsicht für die Aktionäre aus und sind alsbald nach 
   Einberufung der Hauptversammlung gemeinsam mit den sonstigen 
   Informationen nach § 124 a AktG im Internet unter 
   http://www.continental-ir.de unter dem weiterführenden Link 
   'Hauptversammlung' zugänglich. Abschriften dieser Unterlagen werden 
   den Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenfrei zugesandt. 
 
   2. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die 
   Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und 
   Stimmrechte je 200.005.983. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
   3. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts, Nachweisstichtag und dessen Bedeutung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   ist nur berechtigt, wer zu Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung, d. h. am 9. April 2015, 00:00 Uhr 
   (Nachweisstichtag), Aktionär der Gesellschaft ist, sich fristgerecht 
   zur Hauptversammlung anmeldet und seine Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweist. 
   Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, 
   können also nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die 
   ihre am Nachweisstichtag gehaltenen Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   und noch vor der Hauptversammlung veräußern, sind - bei rechtzeitiger 
   Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im 
   Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Zum 
   Nachweis der Berechtigung reicht ein besonderer, durch das 
   depotführende Institut in Textform ausgestellter Nachweis des 
   Anteilsbesitzes aus. Soweit Aktien betroffen sind, die am 
   Nachweisstichtag nicht in einem bei einem Kreditinstitut geführten 
   Aktiendepot verwahrt werden, kann der Nachweis durch Bescheinigung der 
   Gesellschaft, eines Notars, einer Wertpapiersammelbank oder eines 
   Kreditinstituts innerhalb der Europäischen Union geführt werden. Der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich in jedem Fall auf den 
   Nachweisstichtag beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen in 
   deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bei der 
   nachfolgend genannten Stelle, unter der angegebenen Anschrift, 
   spätestens bis zum Ablauf des 23. April 2015 zugehen: 
 
   Continental Aktiengesellschaft 
   c/o UniCredit Bank AG 
   CBS51GM 
   80311 München 
   Deutschland 
 
   Telefax: +49 (0)89 5400-2519 
   E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei 
   der Gesellschaft wird dem Aktionär eine Eintrittskarte für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. 
 
   4. Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihre Stimme vor der Hauptversammlung schriftlich oder 
   im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben. Auch in 
   diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige 
   Nachweis des Anteilsbesitzes, wie in Ziffer II. 3 erläutert, 
   erforderlich. 
 
   Die Stimmabgabe kann der Gesellschaft wahlweise per Post, Telefax oder 
   E-Mail übermittelt werden. Die Aktionäre können dazu das Formular 
   verwenden, welches ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung gemeinsam mit 
   der Eintrittskarte übersandt wird. Die mittels Briefwahl abgegebenen 
   Stimmen müssen spätestens bis zum Ablauf des 28. April 2015 bei der 
   unter nachstehender Ziffer II. 5 c) angegebenen Adresse eingegangen 
   sein. 
 
   Die Stimmabgabe kann auch durch Nutzung des auf der Internetseite der 
   Gesellschaft zur Verfügung stehenden Internetservice erfolgen. Die 
   Zugangsdaten zu diesem Internetservice erhalten ordnungsgemäß 
   angemeldete Aktionäre mit der Eintrittskarte. Die Stimmabgabe unter 
   Nutzung dieses Internetservice muss spätestens bis zum Ablauf des 29. 
   April 2015 erfolgen. 
 
   Die Stimmabgabe per Briefwahl schließt die persönliche Teilnahme an 
   der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme eines 
   Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung 
   gilt als Widerruf der zuvor per Briefwahl erfolgten Stimmabgabe. 
 
   Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsausübung mittels Briefwahl gehen 
   den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung 
   zu. Sie können auch auf der Webseite der Gesellschaft unter 
   http://www.continental-ir.de unter dem weiterführenden Link 
   'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
 
   5. Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z. B. durch 
   ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 24, 2015 10:07 ET (14:07 GMT)

DJ DGAP-HV: Continental Aktiengesellschaft: -2-

diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige 
   Nachweis des Anteilsbesitzes, wie in Ziffer II. 3 erläutert, nach den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   a) Wenn weder ein Kreditinstitut, noch eine Aktionärsvereinigung, noch 
   eine andere ihnen nach § 135 Absätze 8 und 10 AktG gleichgestellte 
   Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in 
   Textform (§ 126 b BGB) gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar 
   gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die Aktionäre werden 
   gebeten, hierfür das Vollmachtformular zu verwenden, welches die 
   ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte 
   erhalten. Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per 
   Post, per Fax oder per E-Mail werden die Aktionäre gebeten, die 
   nachfolgend unter Ziffer II. 5 c) angegebene Adresse zu verwenden. Das 
   Gleiche gilt für die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber 
   der Gesellschaft, ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
   Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Unabhängig davon kann 
   der Nachweis der Bevollmächtigung auch dadurch erfolgen, dass der 
   Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
   Einlasskontrolle vorweist. 
 
   b) Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
   Aktionärsvereinigungen oder anderen der in § 135 Absätze 8 und 10 AktG 
   diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den 
   Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die 
   gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Die Aktionäre 
   werden daher gebeten, sich bei der Bevollmächtigung eines 
   Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person rechtzeitig mit diesen wegen einer 
   möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   c) Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Vollmachten für die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 
   126 b BGB) und müssen Weisungen für jede Ausübung des Stimmrechts 
   enthalten. Ohne solche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie 
   können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. 
 
   Aktionäre, die hiervon Gebrauch machen wollen, können die mit der 
   Eintrittskarte versandten Vollmacht- und Weisungsformulare verwenden 
   und diese per Post, per Fax oder per E-Mail an folgende Adresse 
   übermitteln: 
 
   Continental Aktiengesellschaft 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Deutschland 
 
   Telefax: +49 (0)89 30903-74675 
   E-Mail: Continental-HV2015@computershare.de 
 
   Die Formulare müssen spätestens bis zum Ablauf des 28. April 2015 bei 
   der zuvor genannten Adresse eingehen. 
 
   Die Aktionäre haben zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter und für die Erteilung der Weisungen 
   ebenfalls die Möglichkeit, den auf der Internetseite der Gesellschaft 
   zur Verfügung stehenden Internetservice zu verwenden. Die Zugangsdaten 
   zu diesem Internetservice erhalten ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre 
   gemeinsam mit der Eintrittskarte. 
 
   Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter nebst Weisungserteilung hat bei Nutzung dieses 
   Internetservice bis spätestens zum Ablauf des 29. April 2015 zu 
   erfolgen. 
 
   Weitere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur 
   Vollmacht- und Weisungserteilung gehen den Aktionären zusammen mit der 
   Eintrittskarte zur Hauptversammlung zu. Sie können auch auf der 
   Webseite der Gesellschaft unter http://www.continental-ir.de unter dem 
   weiterführenden Link 'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
 
   6. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG 
 
   Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von 
   Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
   Tagesordnung zu stellen (§ 126 AktG) und Wahlvorschläge für die Wahl 
   von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern zu unterbreiten 
   (§ 127 AktG). Über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu 
   machende Gegenanträge (§ 126 AktG) und Wahlvorschläge (§ 127 AktG) 
   sind ausschließlich zu übersenden an: 
 
   Continental Aktiengesellschaft 
   Abteilung Hauptversammlung 
   Vahrenwalder Straße 9 
   30165 Hannover 
   Deutschland 
 
   Telefax: +49 (0)511 938-1596 
   E-Mail: hv@conti.de 
 
   Zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären 
   werden wir unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet auf der Seite 
   http://www.continental-ir.de unter dem weiterführenden Link 
   'Hauptversammlung' veröffentlichen, wenn sie uns spätestens zum Ablauf 
   des 15. April 2015 an die vorgenannte Anschrift zugegangen sind. 
   Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Etwaige 
   Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten 
   Internetadresse veröffentlichen. 
 
   Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags oder eines 
   Wahlvorschlags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, 
   wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 AktG 
   vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder 
   satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine 
   Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu 
   werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Darüber hinaus braucht ein Wahlvorschlag nach § 127 AktG auch dann 
   nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht 
   Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen 
   Prüfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu 
   Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   enthält. 
 
   7. Ergänzungsanträge auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 
   2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals der Gesellschaft (entspricht rund Euro 25.600.765,82 
   oder - aufgerundet auf die nächsthöhere volle Aktienzahl - Stück 
   10.000.300 Aktien) oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 
   (entspricht - aufgerundet auf die nächsthöhere volle Aktienzahl - 
   Stück 195.313 Aktien) erreichen, können in gleicher Weise wie gemäß § 
   122 Absatz 1 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf 
   Ergänzung der Tagesordnung muss an den Vorstand der Gesellschaft 
   gerichtet und ihr spätestens bis zum Ablauf des 30. März 2015 in 
   schriftlicher Form (§ 126 BGB) zugegangen sein. Aktionäre werden 
   gebeten, die folgende Postanschrift und bei Nutzung der qualifizierten 
   elektronischen Signatur (§ 126 a BGB) die folgende E-Mail-Adresse zu 
   verwenden: 
 
   Vorstand der Continental Aktiengesellschaft 
   Vahrenwalder Straße 9 
   30165 Hannover 
   Deutschland 
 
   E-Mail: hv@conti.de 
 
   Gemäß § 122 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 122 Absatz 1 Satz 3 
   und § 142 Absatz 2 Satz 2 AktG haben Antragsteller nachzuweisen, dass 
   sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung 
   Inhaber der erforderlichen Anzahl von Aktien sind. 
 
   8. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
   des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
   Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Absatz 3 AktG 
   aufgeführten Gründen verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft 
   nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der 
   Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht 
   unerheblichen Nachteil zuzufügen oder die Auskunft auf der 
   Internetseite der Gesellschaft, in der Hauptversammlung und mindestens 
   sieben Tage vor deren Beginn durchgängig zugänglich ist. 
 
   9. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
 
   Auf Anordnung des Versammlungsleiters wird die Hauptversammlung am 30. 
   April 2015 teilweise, nämlich bis zum Eintritt in die Generaldebatte, 
   für alle Interessierten live im Internet, zugänglich unter der 
   Internetadresse http://www.continental-ir.de unter dem weiterführenden 
   Link 'Hauptversammlung', übertragen. 
 
   10. Veröffentlichungen auf der Internetseite 
 
   Die nach § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 24, 2015 10:07 ET (14:07 GMT)

zu machenden Informationen und Dokumente, darunter diese Einberufung 
   der Hauptversammlung, Anträge von Aktionären sowie ergänzende 
   Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 
   Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG finden sich unter der 
   Internetadresse http://www.continental-ir.de unter dem weiterführenden 
   Link 'Hauptversammlung'. 
 
   Hannover, im März 2015 
 
   Continental Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
24.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Continental Aktiengesellschaft 
              Vahrenwalder Str. 9 
              30165 Hannover 
              Deutschland 
E-Mail:       mailservice@conti.de 
Internet:     http://www.continental-corporation.com 
ISIN:         DE0005439004 
WKN:          543900 
Börsen:       Frankfurt am Main,  Stuttgart,  Hannover/Hamburg 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 24, 2015 10:07 ET (14:07 GMT)

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