Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 28.03.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Spezial am Donnerstag: Rallye II. - Neuer Anstoß, News und was die Börsencommunity jetzt nicht verpassen will…
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
56 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Linde Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: Linde Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2015 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Linde Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
27.03.2015 15:19 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Linde Aktiengesellschaft 
 
   München 
 
   ISIN DE0006483001 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
   der Linde Aktiengesellschaft 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Linde 
   Aktiengesellschaft am Dienstag, den 12. Mai 2015, um 10:00 Uhr, in das 
   ICM - Internationales Congress Center München, Messegelände, 81823 
   München. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Linde Aktiengesellschaft und des gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des 
           zusammengefassten Lageberichts für die Linde 
           Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des 
           erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 
           315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt 
           nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der 
           Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Linde Aktiengesellschaft 
           und den Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss 
           festgestellt. Eine Feststellung durch die Hauptversammlung 
           entfällt damit. 
 
 
     2.    Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus 
           dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 584.759.923,65 
           EUR wie folgt zu verwenden: 
 
 
           Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 3,15 EUR je 
           dividendenberechtigte Stückaktie. 
 
 
           Die Ausschüttungssumme beträgt somit bei 185.638.071 
           dividendenberechtigten Stückaktien 584.759.923,65 EUR. 
 
 
           Die im Besitz der Gesellschaft befindlichen nicht 
           dividendenberechtigten 95.109 eigenen Aktien zum Zeitpunkt des 
           Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat sind 
           bei der Berechnung der Ausschüttungssumme nicht enthalten. 
 
 
     3.    Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des 
           Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die 
           prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
           Geschäftsjahr 2015 zu bestellen. 
 
 
     6.    Beschluss über die Aufhebung des Bedingten 
           Kapitals 2007 gemäß Ziffer 3.9 der Satzung und entsprechende 
           Satzungsänderung 
 
 
           Das bestehende Bedingte Kapital 2007 gemäß Ziffer 3.9 der 
           Satzung, das von der Hauptversammlung am 5. Juni 2007 in Höhe 
           von bis zu 9.000.000 EUR beschlossen wurde, diente im Rahmen 
           des Performance Share Programme 2007 der Ausgabe von 
           Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft an 
           Vorstandsmitglieder und ausgewählte Führungskräfte der Linde 
           Aktiengesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführungen 
           und Führungskräfte von verbundenen Unternehmen. 
 
 
           Das Bedingte Kapital 2007 wurde in Höhe von 4.157.762,56 EUR 
           ausgenutzt. Da keine Optionsrechte aus dem Performance Share 
           Programme 2007 mehr ausgeübt werden können, soll das 
           verbliebene Bedingte Kapital 2007 gemäß Ziffer 3.9 der Satzung 
           in Höhe von 4.842.237,44 EUR vollständig aufgehoben werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
       1)    Das verbliebene von der Hauptversammlung am 5. 
             Juni 2007 beschlossene Bedingte Kapital 2007 gemäß Ziffer 
             3.9 der Satzung wird vollständig aufgehoben. Ziffer 3.9 der 
             Satzung wird ersatzlos gestrichen. 
 
 
       2)    Die bisherige Ziffer 3.10 der Satzung wird zu 
             Ziffer 3.9 der Satzung. 
 
 
 
     II.   Weitere Angaben zur Einberufung der 
           Hauptversammlung 
 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
           Grundkapital der Gesellschaft insgesamt 475.476.940,80 EUR und 
           ist eingeteilt in 185.733.180 teilnahme- und stimmberechtigte 
           Stückaktien. Diese Gesamtzahl schließt die im Zeitpunkt der 
           Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 95.109 eigenen 
           Aktien mit ein, aus denen der Gesellschaft nach § 71b AktG 
           keine Rechte zustehen. 
 
 
     2.    Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis 
           des Anteilsbesitzes 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei 
           der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden 
           Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten 
           besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. 
 
 
           Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 
           21. April 2015, 00:00 Uhr MESZ, beziehen (Nachweisstichtag). 
           Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des 
           Anteilsbesitzes müssen der Linde Aktiengesellschaft spätestens 
           bis zum 5. Mai 2015, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse 
           zugehen: 
 
 
          Linde Aktiengesellschaft 
          c/o HV AG 
          Jakob-Oswald-Str. 22 
          92289 Ursensollen 
 
 
          oder per Telefax 09621.8978051 
 
 
          oder per E-Mail eintrittskarte@anmeldung-hv.de 
 
 
           Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen 
           der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder 
           englischer Sprache abgefasst sein. 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
           nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
           Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
           bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
           Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
           keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
           einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
           Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist 
           für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
           ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
           Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt, Veräußerungen von 
           Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
           die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
           Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von 
           Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
           Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach 
           Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
           Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die 
           Dividendenberechtigung. 
 
 
           Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
           Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären 
           Eintritts- und Stimmkarten für die Hauptversammlung übersandt. 
           Wir bitten die Aktionäre, die an der Hauptversammlung 
           teilnehmen oder ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte oder 
           mittels Briefwahl ausüben wollen, frühzeitig ihre Eintritts- 
           und Stimmkarten bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. 
           Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des 
           Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen direkt durch das 
           depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig 
           eine Eintritts- und Stimmkarte bei ihrer Depotbank angefordert 
           haben, brauchen daher nichts weiter zu veranlassen. 
 
 
           Inhaber von American Depositary Receipts (ADR) können weitere 
           Informationen über die Deutsche Bank Trust Company Americas 
           (Depositary), E-Mail adr.corporateaction@list.db.com, Telefon 
           +1.212.250-9100, erhalten. 
 
 
     3.    Verfahren für die Stimmabgabe bei 
           Stimmrechtsvertretung 
 
 
           (a) Bevollmächtigung eines Dritten 
 
 
           Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 27, 2015 10:20 ET (14:20 GMT)

einen Bevollmächtigten, z. B. die depotführende Bank, eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl, ausüben 
           lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
           kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
           zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind 
           eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des 
           Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
           erforderlich. 
 
 
           Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG und der Satzung der 
           Gesellschaft bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr 
           Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
           Gesellschaft der Textform, soweit nicht in den nachfolgenden 
           Bestimmungen dieses Abschnitts Abweichendes vorgesehen ist. 
           Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den 
           Vollmachtsabschnitt auf der Rückseite der Eintritts- und 
           Stimmkarte, die sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen. 
           Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte 
           Vollmacht ausstellen; ein entsprechendes Vollmachtsformular 
           ist im Internet unter www.linde.com/hauptversammlung zu 
           finden. Für die Übermittlung des Nachweises über die 
           Bestellung eines Bevollmächtigten bietet die Gesellschaft an, 
           dass die Aktionäre den Nachweis bis zum 8. Mai 2015, 24:00 Uhr 
           MESZ, per E-Mail unter eintrittskarte@anmeldung-hv.de an die 
           Gesellschaft übermitteln. Die Bevollmächtigung kann jedoch 
           auch am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle an 
           einem der Präsenzschalter nachgewiesen werden. 
 
 
           Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, nach § 135 Abs. 
           10, § 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestellten 
           Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder 
           Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 
           135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, sind in der Regel 
           Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu 
           Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Nach dem Gesetz muss die 
           Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten 
           erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten 
           werden. Das Erfordernis der Textform besteht insoweit nicht. 
           Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf 
           nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
           enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein 
           Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der 
           in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder 
           Personen bevollmächtigen wollen, über die Form der Vollmacht 
           ab. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere 
           in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung 
           der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß 
           § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. 
 
 
           (b) Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
 
           Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Linde 
           Aktiengesellschaft als Stimmrechtsvertreter benannte 
           Mitarbeiter der Gesellschaft bei der Ausübung ihres 
           Stimmrechts vertreten zu lassen. Dem Stimmrechtsvertreter 
           müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige 
           Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten 
           Tagesordnungspunkt erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche 
           und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der 
           Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand 
           der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter sind 
           verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Auch im Falle der 
           Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft 
           sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des 
           Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen im 
           Abschnitt 'Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis 
           des Anteilsbesitzes' erforderlich. 
 
 
           Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft 
           benannten Stimmrechtsvertreter können über das Internet 
           (www.linde.com/hauptversammlung) oder in Textform unter 
           Verwendung des hierfür auf der Eintritts- und Stimmkarte 
           vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulars erteilt werden. 
 
 
           Bereits vor der Hauptversammlung in Textform erteilte 
           Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
           Gesellschaft müssen spätestens bis zum 8. Mai 2015, 24:00 Uhr 
           MESZ, bei der Gesellschaft unter folgender Anschrift 
           eingegangen sein: 
 
 
          Linde Aktiengesellschaft 
          Legal Services 
          Klosterhofstraße 1 
          80331 München 
 
 
          oder per Telefax 09621.8978051 
 
 
          oder per E-Mail eintrittskarte@anmeldung-hv.de 
 
 
           Über das Internet erteilte Vollmachten und Weisungen an die 
           Stimmrechtsvertreter müssen spätestens bis zum 11. Mai 2015, 
           20:00 Uhr MESZ, vollständig erteilt sein. Bis zu diesem 
           Zeitpunkt ist auch ein Widerruf der über das Internet 
           erteilten Vollmacht oder eine Änderung über das Internet 
           erteilter Weisungen möglich. Um das internetgestützte 
           Vollmachts- und Weisungssystem zu nutzen, bedarf es der 
           Eintritts- und Stimmkarte. Den Zugang erhalten die Aktionäre 
           über die Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.linde.com/hauptversammlung. 
 
 
           Sollte der Aktionär den Stimmrechtsvertretern fristgemäß 
           sowohl in Textform als auch über das Internet Vollmacht und 
           Weisungen erteilen, werden unabhängig von den Eingangsdaten 
           ausschließlich die in Textform erteilten Vollmachten und 
           Weisungen als verbindlich betrachtet. In Textform erteilte 
           Vollmachten und Weisungen können auch nicht über das Internet 
           widerrufen oder geändert werden. 
 
 
           Sollte der Aktionär oder eine sonst von ihm bevollmächtigte 
           Person an der Hauptversammlung persönlich teilnehmen, wird 
           eine zuvor erteilte Vollmacht an die von der Gesellschaft als 
           Stimmrechtsvertreter benannten Mitarbeiter nebst Weisungen 
           gegenstandslos. In der Hauptversammlung selbst können 
           Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
           Gesellschaft bis zum Ende der Generaldebatte durch Verwendung 
           des auf der Eintritts- und Stimmkarte vorgesehenen Vollmachts- 
           und Weisungsformulars und Abgabe an einem der Präsenzschalter 
           erteilt werden. 
 
 
     4.    Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl 
 
 
           Aktionäre können ihr Stimmrecht, ohne an der Hauptversammlung 
           teilzunehmen, durch Briefwahl ausüben. Die Stimmabgabe im Wege 
           der Briefwahl erfolgt über das Internet 
           (www.linde.com/hauptversammlung) oder unter Verwendung des 
           hierfür auf der Eintritts- und Stimmkarte vorgesehenen 
           Briefwahlformulars. Erfolgt bei der Briefwahl zu einem 
           Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige 
           Stimmabgabe, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als 
           Enthaltung gewertet. Auch im Fall einer Briefwahl sind eine 
           fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes 
           nach den vorstehenden Bestimmungen im Abschnitt 
           'Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des 
           Anteilsbesitzes' erforderlich. 
 
 
           Die mittels des Briefwahlformulars erfolgte Stimmabgabe muss 
           bis spätestens zum 8. Mai 2015, 24:00 Uhr MESZ, bei der 
           Gesellschaft unter folgender Anschrift eingegangen sein: 
 
 
          Linde Aktiengesellschaft 
          Legal Services 
          Klosterhofstraße 1 
          80331 München 
 
 
          oder per Telefax 09621.8978051 
 
 
          oder per E-Mail eintrittskarte@anmeldung-hv.de 
 
 
           Die Stimmabgabe mittels Briefwahl über das Internet muss 
           spätestens bis zum 11. Mai 2015, 20:00 Uhr MESZ, vollständig 
           erfolgt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf 
           oder eine Änderung der über das Internet erfolgten Stimmabgabe 
           möglich. Um die Briefwahl per Internet vornehmen zu können, 
           bedarf es der Eintritts- und Stimmkarte. Den Zugang erhalten 
           die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.linde.com/hauptversammlung. 
 
 
           Auch Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen. Die 
           Regelungen zu Erteilung, Widerruf und Nachweis der Vollmacht 
           bleiben unberührt. 
 
 
           Sollte der Aktionär sein Stimmrecht durch Briefwahl fristgemäß 
           sowohl mittels des Briefwahlformulars als auch über das 
           Internet ausüben, wird unabhängig von den Eingangsdaten 
           ausschließlich die mittels Briefwahlformular erteilte 
           Stimmabgabe als verbindlich betrachtet. Eine mittels 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 27, 2015 10:20 ET (14:20 GMT)

Großer Dividenden-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Der kostenlose Dividenden-Report zeigt ganz genau, wo Sie in diesem Jahr zuschlagen können. Das sind die Favoriten von Börsenprofi Dr. Dennis Riedl
Jetzt hier klicken
© 2015 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.