Hinterbliebene der Germanwings-Katastrophe
erwägen nach Angaben ihres Rechtsanwalts eine Schadenersatzklage in
den USA. Der Rechtsanwalt Elmar Giemulla, der nach eigenen Angaben
die Familien von mehr als 20 Absturzopfern vertritt, sagte am
Sonntag der Deutschen Presse-Agentur, er plane den Gang vor ein
US-Gericht, falls die Lufthansa
Giemulla sagte, sein Ziel sei es, für die Hinterbliebenen auch einen "emotionalen Schadenersatz" zu erstreiten. Die Höhe des Zahlungen könne deshalb am Ende durchaus bei ein bis eineinhalb Millionen Euro pro Passagier liegen.
Das deutsche Recht sieht einen "emotionalen Schadenersatz" eigentlich nicht vor, wie der Rechtsanwalt einräumte. Falls die Lufthansa sich hier nicht kompromissbereit zeige, seien seine Mandanten deshalb gezwungen, "sich unter den Schutz einer fremden Rechtsordnung zu stellen".
Die US-Justiz werde sich ohnehin mit dem Absturz befassen, da es auch US-amerikanische Opfer geben, sagte Giemulla. Nach der amerikanischen Rechtstradition sei es in solchen Fällen möglich, auch die Fälle von Bürgern anderer Nationalitäten zu verhandeln - besonders dann, wenn die Abweichungen in der Rechtsordnung groß seien.
Es habe bereits Gespräche mit den Anwälten der amerikanischen Hinterbliebenen gegeben. Sie könnten Giemulla zufolge einen Antrag stellen, auch die Fälle der deutschen Hinterbliebenen zur Verhandlung zuzulassen. Ob dies geschehe, liege allerdings im Ermessen des Richters./rea/DP/zb
ISIN DE0008232125
AXC0035 2015-04-19/13:55