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DGAP-HV: Süss MicroTec AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Süss MicroTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2015 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Süss MicroTec AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
21.04.2015 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   SÜSS MicroTec AG 
 
   Garching 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. A1K023 
   ISIN: DE000A1K0235 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der 
 
   am 02. Juni 2015, um 10.00 Uhr 
 
   im Haus der Bayerischen Wirtschaft, 
 
   Max-Joseph-Straße 5 in 80333 München, 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           SÜSS MicroTec AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
           31. Dezember 2014, des zusammengefassten Lageberichts für die 
           SÜSS MicroTec AG und den Konzern sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Die genannten Unterlagen sind auf unserer Internetseite unter 
           www.suss.com im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung 
           zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft 
           am Sitz der SÜSS MicroTec AG, Schleißheimer Straße 90, 85748 
           Garching, zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden den 
           Aktionären auf Verlangen auch unentgeltlich und unverzüglich 
           in Abschrift zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der 
           Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist 
           der Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Die 
           Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb 
           keinen Beschluss zu fassen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
             'Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 
             2014 wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
          'Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
          2014 wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
          'Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit 
          Sitz in Hamburg, Zweigniederlassung München, wird zum 
          Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
          Geschäftsjahr 2015 bestellt.' 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Anpassung der 
           Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Änderung von § 19 der 
           Satzung 
 
 
           Die derzeitige Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der 
           Süss MicroTec AG wurde auf der Hauptversammlung vom 19. Juni 
           2008 zuletzt angepasst. Angesichts der seitdem deutlich 
           gestiegenen Erwartungen an die Überwachungs- und 
           Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats im Interesse einer guten 
           Corporate Governance sind auch die inhaltlichen und zeitlichen 
           Anforderungen an dessen Mitglieder umfangreicher geworden. In 
           der Gesamtschau halten Vorstand und Aufsichtsrat deshalb eine 
           angemessene Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung für geboten. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
       a)    § 19 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats) 
             wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
 
 
              '§ 19 Vergütung des Aufsichtsrats 
 
 
           (1)   Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten pro 
                 Geschäftsjahr folgende feste Vergütung: 
 
 
                a) Vorsitzender des Aufsichtsrats EUR 60.000,00 
 
 
                b) stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 
                EUR 50.000,00 und 
 
 
                c) Mitglied des Aufsichtsrats EUR 45.000,00. 
 
 
                 Gehört ein Mitglied dem Aufsichtsrat nur einen Teil des 
                 Geschäftsjahres an, bestimmt sich die Vergütung pro rata 
                 temporis. 
 
 
           (2)   Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des 
                 Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 2.000,00 
                 für die Teilnahme an einer Sitzung als Präsenzsitzung, 
                 Telefon- oder Videokonferenz oder entsprechende 
                 Zuschaltung. 
 
 
           (3)   Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in eine 
                 von der Gesellschaft zugunsten der Mitglieder des 
                 Vorstands und des Aufsichtsrats zu marktüblichen 
                 Bedingungen abgeschlossenen 
                 Vermögensschadenshaftpflichtversicherung einbezogen. 
 
 
           (4)   Jedem Mitglied des Aufsichtsrats werden die 
                 ihm bei Wahrnehmung seines Amtes entstandenen Auslagen 
                 ersetzt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des 
                 Aufsichtsrats einen eventuell auf den Auslagenersatz 
                 bzw. die Aufsichtsratsvergütung entfallenden 
                 Umsatzsteuerbetrag erstattet, soweit sie berechtigt 
                 sind, der Gesellschaft die Umsatzsteuer gesondert in 
                 Rechnung zu stellen und dieses Recht ausüben.' 
 
 
 
 
       b)    Mit Wirksamkeit der Satzungsänderung gemäß lit. 
             a) dieses Tagesordnungspunktes findet die Neuregelung der 
             Aufsichtsratsvergütung erstmals Anwendung für das am 1. 
             Januar 2015 begonnene Geschäftsjahr. 
 
 
 
   Unterlagen 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen sämtliche der 
   Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machende Unterlagen in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der Süss MicroTec AG, 
   Schleißheimer Straße 90, 85748 Garching, zur Einsicht der Aktionäre 
   aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich und 
   unverzüglich in Abschrift überlassen. Diese Unterlagen können außerdem 
   im Internet unter www.suss.com im Bereich Investor Relations / 
   Hauptversammlung eingesehen werden, auf der sich zudem die 
   Informationen gemäß § 124a AktG befinden. Sie werden auch in der 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht. 
 
   Grundkapital und Stimmrechte 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das 
   Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 19.115.538 auf den Namen 
   lautende Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die 
   Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 19.115.538. Die Gesellschaft 
   hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
   Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 22 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig 
   angemeldet sind. Die Anmeldung muss mindestens sechs Tage vor der 
   Hauptversammlung, also spätestens am 26. Mai 2015, 24:00 Uhr (MESZ), 
   unter folgender Adresse zugehen: 
 
           SÜSS MicroTec AG 
           c/o Better Orange IR & HV AG 
           Haidelweg 48 
           81241 München 
           E-Mail-Adresse: suss@better-orange.de 
           Telefax: +49 89 889690633 
 
 
   Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und kann auch per 
   Telefax oder E-Mail übermittelt werden. Zur Erleichterung der 
   Anmeldung wird den Aktionären zusammen mit den Mitteilungen gemäß § 
   125 AktG sowie auf Verlangen ein Anmeldeformular übersandt. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der 
   Süss MicroTec AG am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs 
   Tagen vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. vom 27. Mai 2015, 0:00 
   Uhr (MESZ) bis einschließlich 02. Juni 2015, Löschungen und 
   Eintragungen im Aktienregister nicht erfolgen. 
 
   Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung ist keine Sperre für die 
   Veräußerung der angemeldeten Aktien verbunden. Aktionäre können 
   deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei 
   verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär jedoch nur, 
   wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das 
   Teilnahmerecht sowie für die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag 
   der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
   maßgeblich. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten Tages der 
   Anmeldefrist (26. Mai 2015, 24:00 Uhr (MESZ); sogenannter Technical 
   Record Date) entsprechen, da in der Zeit vom 27. Mai 2015, 0:00 Uhr 
   (MESZ) bis einschließlich 02. Juni 2015 keine Löschungen und 
   Eintragungen im Aktienregister durchgeführt werden. Erwerber von 
   Aktien, die hinsichtlich der erworbenen Aktien bei Ablauf der 
   Anmeldefrist noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, können 
   daher aus eigenem Recht keine Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 21, 2015 09:06 ET (13:06 GMT)

Aktien ausüben. In diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte 
   bis zur Umschreibung des Aktienregisters noch bei dem für die 
   betreffenden Aktien im Aktienregister eingetragenen Aktionär. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die ordnungsgemäß angemeldet 
   sind, Eintrittskarten übermittelt werden. Die Eintrittskarten sind 
   keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die 
   Stimmrechtsausübung, sondern lediglich organisatorische Hilfsmittel. 
   Im Aktienregister eingetragene Aktionäre, die sich ordnungsgemäß vor 
   der Hauptversammlung angemeldet haben, sind auch ohne Eintrittskarte 
   zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126b BGB). Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG genannten 
   gleichgestellten Institutionen oder Person mit der Stimmrechtsausübung 
   bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen 
   die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine 
   besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die 
   Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, 
   sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der 
   Vollmacht abzustimmen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch per 
   E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: ir@suss.com. 
   Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den 
   Aktionären ein Formular zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht 
   übersandt. Dieses Formular steht auch zum Download unter www.suss.com 
   im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung bereit. 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung die von 
   der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den 
   Unterlagen, die den Aktionären gemäß § 125 AktG zugesandt werden. 
   Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse 
   www.suss.com im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung weitere 
   Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung von 
   Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. Die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter können weder im Vorfeld noch während der 
   Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen. 
 
   Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind die Eintragung im 
   Aktienregister und die fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden 
   Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
   Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG 
   berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen. 
 
   Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 
   EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Ein solches Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der SÜSS 
   MicroTec AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage 
   vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der 
   Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 2. Mai 
   2015, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen. 
 
           SÜSS MicroTec AG 
           Vorstand 
           Schleißheimer Straße 90 
           85748 Garching 
 
 
           Telefax: + 49 89 3007451 
 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse www.suss.com im Bereich Investor Relations / 
   Hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären 
   Gemäß § 126 Abs. 1 AktG ist jeder Aktionär der Gesellschaft 
   berechtigt, Gegenanträge gegen einen Beschlussvorschlag von Vorstand 
   und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu 
   übermitteln. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. 
   Gegenanträge sind nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG 
   zugänglich zu machen, wenn sie der Gesellschaft unter der nachfolgend 
   bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, 
   also spätestens am 18. Mai 2015, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. 
 
   Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen 
   Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
   Abschlussprüfern machen. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht 
   begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
   Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch 
   dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, 
   ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. 
 
   Wahlvorschläge sind nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 
   AktG zugänglich zu machen, wenn diese der Gesellschaft unter der 
   nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der 
   Hauptversammlung, also spätestens am 18. Mai 2015, 24:00 Uhr (MESZ), 
   zugehen. 
 
   Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an 
   folgende Anschrift zu richten: 
 
           SÜSS MicroTec AG 
           Investor Relations 
           Schleißheimer Straße 90 
           85748 Garching 
           Telefax: +49 89 32007-451 oder an folgende 
           E-Mail-Adresse: ir@suss.com 
 
 
   Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des 
   Namens des Aktionärs und - im Falle von Anträgen - der Begründung 
   sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu unter der 
   Internetadresse www.suss.com im Bereich Investor Relations / 
   Hauptversammlung veröffentlicht. 
 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Anträge 
   oder Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch 
   ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
   unberührt. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit diese 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich 
   auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns 
   und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter 
   bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen, 
   darf der Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
   Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 
   127, 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter www.suss.com im 
   Bereich Investor Relations / Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
   Anfragen und Anforderung von Unterlagen 
   Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur 
   Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf 
   Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen 
   von Unterlagen ausschließlich zu richten an die 
 
           SÜSS MicroTec AG 
           Investor Relations 
           Schleißheimer Straße 90 
           85748 Garching 
           Telefax: +49 89 32007-451 oder an folgende 
           E-Mail-Adresse: ir@suss.com 
 
 
   Garching, im April 2015 
 
   SÜSS MicroTec AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
21.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Süss MicroTec AG 
              Schleissheimer Str. 90 
              85748 Garching 
              Deutschland 
Telefon:      +49 89 32007-161 
E-Mail:       franka.schielke@suss.com 
Internet:     http://www.suss.com/de.html 
ISIN:         DE000A1K0235 
WKN:          A1K023 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 21, 2015 09:06 ET (13:06 GMT)

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