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DGAP-HV: Impreglon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2015 in Lüneburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Impreglon SE  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
20.05.2015 15:17 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Impreglon SE 
 
   Lüneburg 
 
   WKN A0BLCV 
   ISIN DE000A0BLCV5 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
   am Montag, den 29. Juni 2015, um 9:00 Uhr 
 
   im Hotel Bergström 
   Bei der Lüner Mühle 
   21335 Lüneburg 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2014 und des zusammengefassten Lageberichts für 
           die Impreglon SE und den Impreglon Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Verwaltungsrats für 
           das Geschäftsjahr 2014, Vorlage des gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 
 
 
           Der von den geschäftsführenden Direktoren am 12. März 2015 
           aufgestellte Jahresabschluss sowie der am 12. März 2015 
           aufgestellte Konzernabschluss sind vom Verwaltungsrat am 21. 
           April 2015 gemäß Art. 9 Abs. 1 c, 10 SE-VO i.V.m. § 172 Satz 1 
           Aktiengesetz (AktG) gebilligt worden; der Jahresabschluss ist 
           damit festgestellt. Einer Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses bedarf 
           es deshalb nicht. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen 
           sind der Hauptversammlung nach Art. 9 Abs. 1 c, 10 SE-VO 
           i.V.m. § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu 
           machen, ohne dass es - abgesehen von der Beschlussfassung über 
           die Gewinnverwendung - einer Beschlussfassung hierzu bedarf. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den gesamten im 
           Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 ausgewiesenen 
           Bilanzgewinn in Höhe von Euro 2.891.332,44 auf neue Rechnung 
           vorzutragen. 
 
 
     3.    Entlastung der geschäftsführenden Direktoren 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den geschäftsführenden 
           Direktoren der Impreglon SE im Geschäftsjahr 2014 für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern des 
           Verwaltungsrats der Impreglon SE im Geschäftsjahr 2014 für 
           diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahlen zum Verwaltungsrat 
 
 
           Im Zuge des Erwerbs der Mehrheit der Aktien an der Impreglon 
           SE durch die GMT Investment AG hat das Amtsgericht Lüneburg 
           gemäß § 30 SEAG mit Beschluss vom 12. November 2014 die Herren 
           Oliver Jäger und Ralf Krämer zu Mitgliedern des 
           Verwaltungsrats bestellt. Nunmehr soll die Hauptversammlung 
           die Mitglieder des Verwaltungsrats wählen, so dass das Amt der 
           gerichtlich bestellten Mitglieder nach § 30 Abs. 3 SEAG 
           erlischt. 
 
 
           Mit Schreiben vom 19. März 2015 an den Verwaltungsrat und die 
           geschäftsführenden Direktoren hat zudem das 
           Verwaltungsratsmitglied Henning J. Claassen sein Amt als 
           Mitglied des Verwaltungsrats mit Wirkung zum Ende dieser 
           Hauptversammlung niedergelegt. Auch insoweit hat daher eine 
           Neuwahl zu erfolgen. 
 
 
           Der Verwaltungsrat setzt sich gemäß Art. 43 Absätze 2 und 3 
           SE-VO, § 24 SEAG und § 6 der Satzung aus drei Mitgliedern 
           zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Die Wahl erfolgt gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung für die Zeit bis 
           zur Beendigung der Hauptversammlung die über die Entlastung 
           für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt daher vor, die folgenden Personen 
           mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung zu 
           Mitgliedern des Verwaltungsrats zu wählen: 
 
 
       a)    Oliver Jäger, Geschäftsführer der AI Industrial 
             Services GmbH, wohnhaft in Mettmann. 
 
 
       b)    Ralf Krämer, Geschäftsführer der AI Industrial 
             Services GmbH, wohnhaft in Köln. 
 
 
       c)    Dr. Jörn Großmann, Managing Director AHC-Baum 
             Group, wohnhaft in Hennef. 
 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, die DIERKES Lüneburg AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Vor dem Bardowicker Tore 6b, 
           21339 Lüneburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
           für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
           Gewinnabführungsvertrag mit der Impreglon Materials Technology 
           GmbH 
 
 
           Die Impreglon SE und ihre 100%ige Tochtergesellschaft, die 
           Impreglon Materials Technology GmbH haben am 12. Mai 2015 
           einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Der 
           Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der 
           Zustimmung der Haupt- bzw. Gesellschafterversammlungen beider 
           Vertragspartner. 
 
 
           Der Gewinnabführungsvertrag hat den folgenden Wortlaut: 
 
 
   Gewinnabführungsvertrag 
 
   zwischen 
 
   Impreglon SE 
 
   und 
 
   Impreglon Materials Technology GmbH 
 
   Gewinnabführungsvertrag 
 
   zwischen 
 
   der Impreglon SE 
   mit Sitz in Lüneburg, Lünertorstraße 17, 21335 Lüneburg, 
   eingetragen unter HRB 202781 des Amtsgerichts Lüneburg, 
   vertreten durch ihren allein- und einzelvertretungsberechtigten 
   sowie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten 
   geschäftsführenden Direktor Henning J. Claassen 
 
   - im Folgenden 'Impreglon SE' genannt - 
 
   und 
 
   der Impreglon Materials Technology GmbH 
   mit Sitz in Kaufbeuren-Neugablonz, Jeschkenweg 28, 87600 Kaufbeuren, 
   eingetragen unter HRB 6978 des Amtsgerichts Kempten, 
   vertreten durch die einzelvertretungsberechtigte und 
   von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite 
   Geschäftsführerin Mareike Krüger 
 
   - im Folgenden 'Materials Technology GmbH' genannt - 
 
   Vorbemerkung 
 
     (1)   Die Impreglon SE hält und verwaltet Anteile an 
           Gesellschaften, die im Bereich Oberflächentechnik und 
           verwandten Dienstleistungen tätig sind oder 
           Beschichtungsmaterialien herstellen oder vertreiben. 
 
 
     (2)   Gegenstand des Unternehmens der Materials 
           Technology GmbH ist die Oberflächenveredelung von Metall- und 
           Kunststoffteilen, der Erwerb und die Verwaltung von 
           Beteiligungen an Handelsgesellschaften, welche Materialtechnik 
           zum Gegenstand haben sowie die Übernahme der persönlichen 
           Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, 
           insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende 
           geschäftsführende Gesellschafterin an der Celsius Nussbaum 
           GmbH & Co KG (nunmehr firmierend als Impreglon Surface 
           Engineering GmbH & Co. KG), die die Oberflächenveredelung von 
           Metall- und Kunststoffteilen zum Gegenstand hat. 
 
 
     (3)   Die Impreglon SE ist alleinige Gesellschafterin der 
           Materials Technology GmbH und hält am Stammkapital der 
           Materials Technology GmbH in Höhe von EUR 25.564,59 (in 
           Worten: Euro fünfundzwanzigtausendfünfhundertvierundsechzig 
           und 59 Eurocent) den einzigen Geschäftsanteil. 
 
 
     (4)   Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Impreglon SE 
           und die Materials Technology GmbH folgenden 
           Gewinnabführungsvertrag (im Folgenden 'Vertrag' genannt): 
 
 
   § 1 Gewinnabführung 
 
     (1)   Die Materials Technology GmbH verpflichtet sich, 
           erstmals für ihr ab dem 1. Januar 2015 laufendes 
           Geschäftsjahr, ihren ganzen Gewinn an die Impreglon SE 
           abzuführen. Gewinn ist - vorbehaltlich einer Bildung oder 
           Auflösung von Rücklagen nach § 1 Abs. 2 und 3 dieses Vertrages 
           - insoweit der gesamte, ohne die Gewinnabführung entstehende 
           handelsrechtliche Jahresüberschuss, vermindert um einen 
           Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um den nach § 268 Abs. 8 
           HGB ausschüttungsgesperrten Betrag. Die Gewinnabführung darf 
           den in § 301 AktG (in seiner jeweils gültigen Fassung) 
           genannten Betrag nicht überschreiten. 
 
 
     (2)   Die Materials Technology GmbH kann mit Zustimmung 
           der Impreglon SE Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere 
           Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) nur einstellen, sofern dies 
           handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer 
           Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. 
 
 
     (3)   Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere 

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May 20, 2015 09:18 ET (13:18 GMT)

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