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DGAP-HV: Funkwerk AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.07.2015 in Erfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Funkwerk AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
21.05.2015 15:23 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Funkwerk AG 
 
   Kölleda 
 
   - ISIN DE0005753149 / WKN 575314 - 
 
 
   EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
 
   Mittwoch, den 01. Juli 2015, 11.00 Uhr (Einlass ab 10.00 Uhr) 
   im Hotel Pullman Am Dom, Erfurt, Theaterplatz 2, 99084 Erfurt 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31.12.2014, 
           des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Die genannten Unterlagen können im Internet unter 
           www.funkwerk.com im Bereich Investor 
           Relations/Hauptversammlung eingesehen werden. Entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt 1 
           keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den 
           Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands (einschließlich der ausgeschiedenen 
           Mitglieder) für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands (einschließlich der 
           ausgeschiedenen Mitglieder) Entlastung für diesen Zeitraum zu 
           erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG, München, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2015 zu bestellen. 
 
 
     5.    Wahl des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat wurde für die Zeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr beschließt, das am 31. 
           Dezember 2014 geendet hat. Deshalb ist eine Neuwahl des 
           Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß 
           §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1., 101 Abs. 1 AktG sowie § 9 Abs. 1 der 
           Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern der Aktionäre 
           zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
           gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Beschlüsse zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Herr Dr.-Ing. Manfred Egner, Geschäftsführer der 
             enmech GmbH & Co. KG, Aidlingen, 
 
 
       b)    Herr Prof. Dr.-Ing. Gerhard Fettweis, Inhaber des 
             Lehrstuhls Mobile Nachrichtensysteme, Technische Universität 
             Dresden, Dresden, und 
 
 
       c)    Herr Alfons Hörmann, Geschäftsführer der Hörmann 
             Holding GmbH & Co. KG, Sulzberg, 
 
 
 
           werden mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung für die 
           satzungsgemäße Amtszeit, also bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2019 beschließt, zu Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats gewählt. 
 
 
           Herr Dr. Manfred Egner ist unabhängig und verfügt über 
           Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder 
           Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Die vorgeschlagenen Kandidaten sind zum Zeitpunkt der 
           Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglieder in folgenden 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
           Herr Dr.-Ing. Manfred Egner: 
 
 
       *     Freudenberg Sealing Technologies GmbH & Co KG, 
             Weinheim/Bergstraße (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
 
 
           Herr Prof. Dr.-Ing. Gerhard Fettweis: 
 
 
       *     ZMDI Zentrum Mikroelektronik Dresden AG, Dresden 
             (stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
 
       *     DEWB Deutsche Effecten- und 
             Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG, Jena (stellv. 
             Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
 
 
           Herr Alfons Hörmann 
 
 
       *     Schöck AG, Baden-Baden (Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats) 
 
 
       *     Scaltel AG, Waltenhofen (Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats) 
 
 
 
           Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Alfons 
           Hörmann als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
           vorgeschlagen werden. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem 
           Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der Funkwerk AG 
           und der Funk Tech GmbH, Kölleda 
 
 
           Die Funkwerk AG als übertragender Rechtsträger und die Funk 
           Tech GmbH, Kölleda, als übernehmender Rechtsträger, haben am 
           19.05.2015 den Entwurf eines Ausgliederungs- und 
           Übernahmevertrags aufgestellt. Der Entwurf des Ausgliederungs- 
           und Übernahmevertrags hat im Wesentlichen den im Anhang 1 zu 
           dieser Einladung, dort unter Gliederungsabschnitt 'Teil B', 
           enthaltenen Wortlaut. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Ausgliederungs- 
           und Übernahmevertrag zwischen der Funkwerk AG und der Funk 
           Tech GmbH gemäß Entwurf vom 19.05.2015, der im Wesentlichen 
           den im Anhang 1, dort unter Gliederungsabschnitt 'Teil B', 
           enthaltenen Wortlaut hat, zuzustimmen. 
 
 
           Der Entwurf des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags, der 
           Bericht des Vorstands hierzu und die übrigen auszulegenden 
           Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an 
           in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der 
           Aktionäre aus. 
 
 
   Teilnahmebestimmungen und sonstige Angaben 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Das Grundkapital der Gesellschaft beläuft sich im Zeitpunkt 
           der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft auf EUR 
           8.101.241 und ist eingeteilt in 8.101.241 auf den Inhaber 
           lautende Stückaktien. Hiervon sind im Zeitpunkt der 
           Einberufung dieser Hauptversammlung 8.059.662 Stückaktien 
           teilnahme- und stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt 
           grundsätzlich in der Hauptversammlung eine Stimme. Aus den von 
           der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung dieser 
           Hauptversammlung gehaltenen 41.579 eigenen Aktien können 
           Stimmrechte nicht ausgeübt werden. 
 
 
     2.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
           nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen unter Nachweis 
           ihres Anteilsbesitzes angemeldet haben. Hierfür ist ein in 
           deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des 
           Anteilsbesitzes durch das jeweilige depotführende Institut 
           erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf 
           den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
           Hauptversammlung ('Nachweisstichtag') - also Mittwoch, den 10. 
           Juni 2015, 0.00 Uhr - zu beziehen. Die Anmeldung und der 
           Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 
           24. Juni 2015, 24.00 Uhr, unter der folgenden Adresse 
           zugegangen sein: 
 
 
           Funkwerk AG 
           c/o Computershare Operations Center 
           80249 München 
           Telefax: +49 89 30903 - 74675 
           E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
 
           Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
           bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
           Aktionärs zum Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand 
           nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit 
           dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit 
           des Anteilsbesitzes einher. Personen, die zum Nachweisstichtag 
           noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, 
           sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, soweit sie sich 
           insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
           ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung 
           für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
 
     3.    Verfahren für die Stimmabgabe durch 
           Bevollmächtigte 
 
 
           Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
           teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen 
           Bevollmächtigten ausüben lassen, z.B. durch ein 
           Kreditinstitut, durch eine Vereinigung von Aktionären, durch 

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May 21, 2015 09:23 ET (13:23 GMT)

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