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DGAP-HV: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2015 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
22.05.2015 15:11 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft 
 
   Hamburg 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 522 950 
   ISIN DE0005229504 
 
 
   EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der am 
 
   Donnerstag, dem 2. Juli 2015, 11.00 Uhr, 
   in 20355 Hamburg, Am Dammtor/Marseiller Straße, 
   im CCH - Congress Center Hamburg, Saal 2, stattfindenden 
   28. ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft und des 
           gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 
           sowie der Lageberichte des Vorstands für die AG und den 
           Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2014 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Die unter Punkt 1 genannten Unterlagen können von der 
           Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter 
 
           https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung 
           und in den Geschäftsräumen der Bijou Brigitte modische 
           Accessoires Aktiengesellschaft, Poppenbütteler Bogen 1, 22399 
           Hamburg, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf 
           Anfrage auch zugesandt. Überdies werden die Unterlagen während 
           der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 172, 173 
           AktG findet zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
           statt, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss rechtlich verbindlich bereits gebilligt hat 
           und der Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
           festgestellt ist. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 45.404.312,82 Euro wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
       a)    Ausschüttung einer Dividende von 3,00 Euro je 
             dividendenberechtigter Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von 
             7.885.116 Stück dividendenberechtigter Aktien sind dies 
             insgesamt 23.655.348,00 Euro. 
 
 
       b)    Der verbleibende Betrag von 21.748.964,82 Euro 
             aus dem Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
 
           Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 
           2014 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
           Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein 
           entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
           gestellt, der eine Dividende von 3,00 Euro je 
           dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend 
           angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 
 
 
           Die Dividende ist am Tag nach der Hauptversammlung zahlbar. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum Entlastung 
           zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu 
           wählen. 
 
 
   Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das 
   Grundkapital der Gesellschaft auf 8.100.000,00 Euro und ist eingeteilt 
   in 8.100.000 Stück Aktien ohne Nennbetrag, von denen 214.884 Stück auf 
   eigene Aktien entfallen, aus denen der Gesellschaft keine Rechte 
   zustehen. Demzufolge beträgt die Gesamtzahl der teilnahme- und 
   stimmberechtigten Stückaktien zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 7.885.116 Stück. 
 
   Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung (mit Nachweisstichtag 
   und dessen Bedeutung) 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung in Textform gemäß § 126 b BGB in deutscher oder in 
   englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen 
   haben. 
 
   Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch Nachweis des 
   Anteilsbesitzes des depotführenden Instituts in Textform gemäß § 126 b 
   BGB zu erbringen und muss in deutscher oder englischer Sprache 
   verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 
   einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn 
   des 11. Juni 2015, 00.00 Uhr MESZ (sog. Nachweisstichtag), zu 
   beziehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft jeweils unter nachfolgend genannter Anschrift, Fax-Nummer 
   oder E-Mail-Adresse spätestens bis zum Ablauf des 25. Juni 2015, 24.00 
   Uhr MESZ, zugegangen sein: 
 
           Bijou Brigitte modische Accessoires AG 
           c/o UniCredit Bank AG 
           CBS51GM 
           80311 München 
           Fax +49 (0)89 540 025 19 
           E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Der Besitz einer Eintrittskarte ist anders 
   als die ordnungsgemäße Anmeldung und die Nachweiserbringung jedoch 
   keine Teilnahmevoraussetzung. 
 
   Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
   bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung 
   und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter 
   vorstehender Adresse Sorge zu tragen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung 
   zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   entscheidend. Dementsprechend haben Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme 
   und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe 
   und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie 
   lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der 
   Nachweisstichtag ist auch kein relevantes Datum für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Auch in diesen Fällen müssen sich die Aktionäre unter Vorlage 
   des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig nach den 
   vorstehenden Bestimmungen selbst anmelden. 
 
   Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht findet sich auf der 
   Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben 
   beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes und Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter 
   https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung 
   zum Download zur Verfügung. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB, es sei denn, 
   sie sind an ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder 

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May 22, 2015 09:11 ET (13:11 GMT)

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