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DGAP-CMS: STRATEC Biomedical AG: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

STRATEC Biomedical AG  / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG 
 
25.08.2015 15:21 
 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
 
STRATEC Biomedical AG, Birkenfeld 
 
Bekanntmachung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden 
Nennbetragsaktien in auf den Namen lautende Stückaktien 
 
- ISIN (alt): DE0007289001 / WKN (alt): 728900 - 
- ISIN (neu): DE000STRA555 / WKN (neu): STRA55 - 
 
Die ordentliche Hauptversammlung der STRATEC Biomedical AG vom 22. Mai 2015 
hat u.a. die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Nennbetragsaktien in 
auf den Namen lautende Stückaktien und die erforderlichen 
Satzungsänderungen beschlossen. 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 11.846.595,00 ist nach 
Eintragung der entsprechenden Satzungsänderungen in das beim Amtsgericht 
Mannheim geführte Handelsregister der Gesellschaft (HRB 504390) nunmehr in 
11.846.595 auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) mit 
einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 eingeteilt. 
 
Die depot- und börsenmäßige Umstellung auf die auf den Namen lautenden 
Stückaktien wird am 28. August 2015 nach Börsenschluss vorgenommen. Dazu 
werden die bei Kreditinstituten depotverwahrten Bestände an auf den Inhaber 
lautenden Nennbetragsaktien der STRATEC Biomedical AG von der bisherigen 
ISIN DE0007289001 im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien 
der STRATEC Biomedical AG mit der neuen ISIN DE000STRA555 umgestellt. 
Zeitgleich wird auch die Umstellung der Börsennotierung vollzogen. Laufende 
Börsenaufträge, die am 28. August 2015 noch nicht ausgeführt sind, 
erlöschen infolge der Umstellung. 
 
Ab dem 31. August 2015 werden die Aktien der STRATEC Biomedical AG im 
Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und dort im 
Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten 
(Prime Standard) als auf den Namen lautende Stückaktien der STRATEC 
Biomedical AG notiert. Von diesem Zeitpunkt an sind nur noch die auf den 
Namen lautenden Stückaktien der STRATEC Biomedical AG unter der neuen ISIN 
DE000STRA555 börsenmäßig handelbar. 
 
Das in auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilte Grundkapital der 
Gesellschaft ist durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der 
Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Die Aktionäre 
der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG hinterlegten 
Sammelbestand entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt. 
 
Die Umstellung auf die auf den Namen lautenden Stückaktien setzt die 
Führung eines Aktienregisters voraus, in das die Aktionäre, soweit es sich 
um natürliche Personen handelt, unter Angabe ihres Namens sowie ihrer 
Anschrift und ihres Geburtsdatums und, soweit es sich um juristische 
Personen handelt, unter Angabe ihrer Firma, ihrer Geschäftsanschrift und 
ihres Sitzes, sowie in jedem Fall unter Angabe der Zahl der von ihnen 
gehaltenen Aktien einzutragen sind. Eintragungen eines im eigenen Namen 
handelnden Aktionärs im Aktienregister für Aktien, die einem anderen 
gehören, sind nur zulässig und im Verhältnis zur Gesellschaft wirksam, wenn 
die Tatsache, dass die Aktien einem anderen gehören, sowie die Person und 
die Adresse des Eigentümers der Gesellschaft im Aktienregister eingetragen 
werden. Entsprechendes gilt auch, wenn der Eingetragene oder der Eigentümer 
nach der Eintragung sein Eigentum an den Aktien auf einen anderen 
überträgt. Die Eintragung in das Aktienregister ist für den einzelnen 
Aktionär deshalb wichtig, weil nur derjenige der Gesellschaft gegenüber als 
Aktionär gilt und deshalb zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in 
der Hauptversammlung berechtigt ist, der als Aktionär im Aktienregister der 
Gesellschaft eingetragen ist. 
 
Die Rechtsstellung unserer Aktionäre, die in das Aktienregister eingetragen 
werden, wird durch die Umstellung der auf den Inhaber lautenden 
Nennbetragsaktien in auf den Namen lautende Stückaktien nicht 
beeinträchtigt; ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso 
unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch wird das 
Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien nicht eingeschränkt oder 
erschwert, denn die Übertragung von auf den Namen lautenden Stückaktien der 
STRATEC Biomedical AG bedarf nicht der Zustimmung der Gesellschaft. 
 
Mit der bank- und wertpapiertechnischen Abwicklung ist die Landesbank 
Baden-Württemberg, Stuttgart, beauftragt. 
 
Die Umstellung der Depotbestände von auf den Inhaber lautenden 
Nennbetragsaktien in auf den Namen lautende Stückaktien ist für die 
Aktionäre der STRATEC Biomedical AG kostenfrei. 
 
Birkenfeld, im August 2015 
 
STRATEC Biomedical AG 
 
Der Vorstand 
 
 
 
25.08.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  STRATEC Biomedical AG 
              Gewerbestr. 37 
              75217 Birkenfeld 
              Deutschland 
Internet:     www.stratec.com 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

August 25, 2015 09:21 ET (13:21 GMT)

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