Powerland AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 26.06.2015 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Powerland AG Frankfurt am Main - ISIN DE000PLD5558 - - WKN PLD555 - Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 06. August 2015, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:30 Uhr) in der IHK Frankfurt am Main, Raum Lichthof, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main ein. Tagesordnung 1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 sowie Vorlage des Lageberichts und Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Powerland AG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 'Der im Jahresabschluss der Powerland AG ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.286.854,54 wird in gesamter Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.' 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Im Geschäftsjahr 2014 gehörten dem Vorstand der Gesellschaft Shunyuan Guo und Yachen Jiang (bis 30. Dezember 2014) an. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 In dem Geschäftsjahr 2014 gehörten dem Aufsichtsrat der Gesellschaft Dr. Peter Diesch (bis zur Hauptversammlung am 26. März 2014), Volker Potthoff (bis zur Hauptversammlung am 26. März 2014), Binghui Lu (seit der Hauptversammlung am 26. März 2014), Stephan Oehen (seit der Hauptversammlung am 26. März 2014) und Hsueh Yi Huang an. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Die ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 bestellt.' 6. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats Herrn Hsueh Yi Huang endet mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung am 06. August 2015. Dem Aufsichtsrat würden dementsprechend nur noch Herr Binghui Lu und Herr Stephan Oehen angehören. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Herr Hsueh Yi Huang, selbstständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Tainan (Provinz Taiwan), China, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 06. August 2015 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.' Herr Hsueh Yi Huang ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung kein Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. Vorlagen Ab Einberufung der Hauptversammlung können insbesondere die folgenden Unterlagen im Internet unter http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung eingesehen werden: * Zu Tagesordnungspunkt 1 - Jahresabschluss nebst Lagebericht der Powerland AG zum 31. Dezember 2014 - Konzernabschluss nebst Lagebericht zum 31. Dezember 2014 - Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 - Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches - Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes gemäß § 170 Abs. 2 AktG Die vorgenannten Unterlagen liegen außerdem während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Grundkapital und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 15.000.000,00 und ist eingeteilt in 15.000.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 15.000.000, wovon insgesamt 570.864 gemäß § 71b AktG ruhen. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger. Teilnahmebedingungen Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und § 23 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss spätestens am 30. Juli 2015, 24:00 Uhr, dem Vorstand unter folgender Adresse zugehen: Powerland AG c/o AAA HV Management GmbH Ettore-Bugatti-Str. 31 51149 Köln Fax: +49 (0) 2203/20229-11 E-Mail: powerland2015@aaa-hv.de Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. 16. Juli 2015, 00:00 Uhr) bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse spätestens am 30. Juli 2015, 24:00 Uhr, eingehen. Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben, Eintrittskarten übermittelt werden. Stimmrechtsvertretung Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erteilen. § 135 AktG bleibt unberührt. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auch zum Download unter: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung bereit. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist an folgende Adresse zu richten: Powerland AG, c/o AAA HV Management GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 31, 51149 Köln, Telefax: +49 (0) 2203/20229-11, E-Mail: powerland2015@aaa-hv.de. Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung den von der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die allen angemeldeten Aktionären über die Depotbank zugesandt werden. Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch den von der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. Anträge und Anfragen von Aktionären Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse
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June 26, 2015 09:07 ET (13:07 GMT)