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DGAP-HV: Powerland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.08.2015 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Powerland AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
26.06.2015 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Powerland AG 
 
   Frankfurt am Main 
 
   - ISIN DE000PLD5558 - 
   - WKN PLD555 - 
 
 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
 
   ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft 
   am 06. August 2015, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:30 Uhr) 
 
   in der IHK Frankfurt am Main, Raum Lichthof, Börsenplatz 4, 60313 
   Frankfurt am Main 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des Jahresabschlusses und des 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 sowie Vorlage des 
           Lageberichts und Konzernlageberichts, des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 
           315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns der Powerland AG 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           'Der im Jahresabschluss der Powerland AG ausgewiesene 
           Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.286.854,54 wird in gesamter 
           Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.' 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Im Geschäftsjahr 2014 gehörten dem Vorstand der Gesellschaft 
           Shunyuan Guo und Yachen Jiang (bis 30. Dezember 2014) an. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des 
           Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           In dem Geschäftsjahr 2014 gehörten dem Aufsichtsrat der 
           Gesellschaft Dr. Peter Diesch (bis zur Hauptversammlung am 26. 
           März 2014), Volker Potthoff (bis zur Hauptversammlung am 26. 
           März 2014), Binghui Lu (seit der Hauptversammlung am 26. März 
           2014), Stephan Oehen (seit der Hauptversammlung am 26. März 
           2014) und Hsueh Yi Huang an. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           'Die ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird 
           zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2015 bestellt.' 
 
 
     6.    Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats Herrn Hsueh Yi 
           Huang endet mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung am 06. 
           August 2015. Dem Aufsichtsrat würden dementsprechend nur noch 
           Herr Binghui Lu und Herr Stephan Oehen angehören. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 12 Abs. 1 
           der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Abs. 1, 
           101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der 
           Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           'Herr Hsueh Yi Huang, selbstständiger Unternehmensberater, 
           wohnhaft in Tainan (Provinz Taiwan), China, wird zum Mitglied 
           des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf 
           der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 06. 
           August 2015 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
           Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
           Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
 
           Herr Hsueh Yi Huang ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
           Einberufung dieser Hauptversammlung kein Mitglied in einem 
           anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder 
           vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. 
 
 
 
   Vorlagen 
 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung können insbesondere die folgenden 
   Unterlagen im Internet unter 
   http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung eingesehen 
   werden: 
 
     *     Zu Tagesordnungspunkt 1 
 
 
       -     Jahresabschluss nebst Lagebericht der Powerland 
             AG zum 31. Dezember 2014 
 
 
       -     Konzernabschluss nebst Lagebericht zum 31. 
             Dezember 2014 
 
 
       -     Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
             2014 
 
 
       -     Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben 
             nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches 
 
 
       -     Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes gemäß § 
             170 Abs. 2 AktG 
 
 
 
   Die vorgenannten Unterlagen liegen außerdem während der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
 
   Grundkapital und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 15.000.000,00 und ist 
   eingeteilt in 15.000.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne 
   Nennbetrag. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 15.000.000, wovon 
   insgesamt 570.864 gemäß § 71b AktG ruhen. Diese Angaben beziehen sich 
   auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im 
   Bundesanzeiger. 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und § 
   23 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts sind gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre 
   Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss 
   spätestens am 30. Juli 2015, 24:00 Uhr, dem Vorstand unter folgender 
   Adresse zugehen: 
 
   Powerland AG 
   c/o AAA HV Management GmbH 
   Ettore-Bugatti-Str. 31 
   51149 Köln 
   Fax: +49 (0) 2203/20229-11 
   E-Mail: powerland2015@aaa-hv.de 
 
   Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie kann 
   auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Aktionäre weisen 
   ihre Berechtigung zur Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126 b 
   BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn 
   des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. 16. Juli 2015, 00:00 Uhr) 
   bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse 
   spätestens am 30. Juli 2015, 24:00 Uhr, eingehen. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet 
   sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben, 
   Eintrittskarten übermittelt werden. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
   lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erteilen. § 135 
   AktG bleibt unberührt. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf 
   Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der 
   Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, das für die Erteilung 
   einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auch zum Download unter: 
   http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung bereit. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist an 
   folgende Adresse zu richten: 
   Powerland AG, c/o AAA HV Management GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 31, 
   51149 Köln, 
   Telefax: +49 (0) 2203/20229-11, E-Mail: powerland2015@aaa-hv.de. 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung den von 
   der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den 
   Unterlagen, die allen angemeldeten Aktionären über die Depotbank 
   zugesandt werden. Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der 
   Internetadresse: 
   http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung weitere 
   Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch den von der Gesellschaft 
   bestimmten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung von 
   Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. 
 
   Anträge und Anfragen von Aktionären 
 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 
   EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen 
   muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse 

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June 26, 2015 09:07 ET (13:07 GMT)

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