(In der Überschrift, im ersten Absatz, erster Satz, und im dritten Absatz, erster Satz wurde die Formulierungen rund um abmahnen und Abmahnung geändert. Es handelt sich um eine Entscheidung des Bundeskartellamts.)
BONN (dpa-AFX) - Die Deutsche Post
Dem Kartellamt zufolge hat der Konzern diese Praxis allerdings inzwischen eingestellt. Mit der Entscheidung will die Behörde ein Zeichen setzen, damit der Konzern künftig nicht erneut seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.
Die Post hat noch nicht entschieden, wie sie mit der Feststellung der Behörde umgeht. "Wir werden das eingehend juristisch prüfen und dann entscheiden, ob wir Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen", sagte ein Sprecher auf Nachfrage. Der Konzern habe seine Geschäftsprozesse inzwischen umgestellt, die beanstandeten Fälle stammten aus der Zeit bis Ende 2013. Ein Bußgeld habe das Kartellamt nicht verhängt./stw/
ISIN DE0005552004
AXC0089 2015-07-07/12:01