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DGAP-HV: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.08.2015 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
14.07.2015 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft 
 
   Jena 
 
   - ISIN DE000A0EPUH1 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der 
   am Mittwoch, dem 26. August 2015, 
   um 10.00 Uhr (MESZ), 
   in der Sparkassen-Arena, Keßlerstraße 28, 07745 Jena 
   stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
     I.    Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten 
           Lageberichts und Konzernlageberichts (einschließlich des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) und des Berichts des Aufsichtsrats, 
           jeweils für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist 
           der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu 
           diesem Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu fassen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 im Wege der 
           Einzelentlastung Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 im Wege der 
           Einzelentlastung Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt 
           am Main, Zweigniederlassung Erfurt, zum Abschlussprüfer 
 
 
       a)    für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen; sowie 
 
 
       b)    für die prüferische Durchsicht des verkürzten 
             Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 
             37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den 
             Fall zu wählen, dass sich der Vorstand für eine prüferische 
             Durchsicht des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen 
             verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet. 
 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Nachwahl eines 
           Aufsichtsratsmitglieds 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern 
           zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt 
           werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
           gebunden. 
 
 
           Nachdem das Aufsichtsratsmitglied Professor Dr. Nikolaus Mohr 
           sein Mandat mit Wirkung zum 30. April 2015 niedergelegt hat, 
           hat das Amtsgericht Jena mit Beschluss vom 30. April 2015 
           Herrn Dr.-Ing. Harald Schrimpf, Berlin, zum 
           Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum 1. Mai 2015 bestellt. 
           Diese gerichtliche Bestellung läuft mit Beendigung dieser 
           Hauptversammlung aus. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
             Herrn Dr.-Ing. Harald Schrimpf, Berlin, 
             Vorstandsvorsitzender der PSI Aktiengesellschaft für 
             Produkte und Systeme der Informationstechnologie, für die 
             Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
             Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 Beschluss fasst, als 
             Aufsichtsratsmitglied zu wählen. 
 
 
 
           Es bestehen keine gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex offenzulegende persönliche oder 
           geschäftliche Beziehungen der Kandidaten zum Unternehmen, den 
           Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
           Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, dass Herr Dr. Herbert May 
           Aufsichtsratsvorsitzender bleibt. 
 
 
           Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
           Mitglied des Aufsichtsrats der Kontron AG 
 
 
     6.    Vorlage des Sonderprüfungsberichts des 
           Sonderprüfers Wedding & Cie. GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, über das Ergebnis 
           der von der Hauptversammlung am 12. Juni 2014 beschlossenen 
           Sonderprüfung 
 
 
           Am 12. Juni 2014 beschloss die Hauptversammlung der 
           Gesellschaft, die Wedding & Cie. GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, als Sonderprüfer 
           zu bestellen. Gegenstand der Sonderprüfung war die seit dem 
           15. April 2010 bestehende Geschäftsbeziehung mit GSI Commerce 
           Solutions, Inc. Der Sonderprüfer hat den Bericht am 11. Juni 
           2015 dem Vorstand vorgelegt. Der Vorstand hat den 
           Sonderprüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der 
           Sonderprüfer, die Wedding & Cie. GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat keine Anhaltspunkte für 
           einen nicht einem Drittvergleich standhaltenden 
           Leistungsaustausch zwischen der Gesellschaft und der GSI 
           Commerce Solutions, Inc. festgestellt und kommt zu dem 
           Ergebnis, dass die Geschäftsbeziehung nicht zu beanstanden 
           gewesen sei. Der Bericht wird hiermit gemäß § 145 Abs. 6 Satz 
           5 AktG als Gegenstand der Tagesordnung bekannt gemacht. Eine 
           Beschlussfassung erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt nicht. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe 
           von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und 
           Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals I und entsprechende 
           Satzungsänderung 
 
 
           Bereits im Jahre 2006 ist die letzte Ermächtigung zur Ausgabe 
           von Wandelschuldverschreibungen ausgelaufen. Um diese 
           Möglichkeit der Gesellschaft zur Herstellung einer optimalen 
           Finanzierungsstruktur wieder zu eröffnen, wird eine 
           Ermächtigung nach § 221 AktG zur Ausgabe von 
           Schuldverschreibungen sowie die Schaffung eines 
           korrespondierenden bedingten Kapitals vorgeschlagen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
       a)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats bis zum 31. Juli 2020 einmalig oder mehrfach 
             sowohl auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen mit 
             Wandlungsrechten und/oder Wandlungspflichten (Wandelanleihen) 
             als auch Optionsschuldverschreibungen (Optionsanleihen) 
             (zusammen und einzeln auch 'Schuldverschreibungen') zu 
             begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der 
             Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte bezogen 
             auf auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft 
             mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von 
             insgesamt bis zu EUR 7.500.000,00 nach näherer Maßgabe der 
             Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen (zusammen und einzeln 
             auch 'Anleihebedingungen') zu gewähren. Der Gesamtnennbetrag 
             der gewährten Schuldverschreibungen darf EUR 37.500.000,- 
             und die Laufzeit der gewährten Schuldverschreibungen darf 
             zwanzig Jahre nicht überschreiten. 
 
 
             Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den 
             Aktionären ein Bezugsrecht zu. Die Schuldverschreibungen 
             können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der 
             Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum 
             Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
             Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre 
             auszuschließen, 
 
 
         *     um die Schuldverschreibungen einzelnen 
               Investoren oder strategischen Partnern zur Zeichnung 
               anzubieten, soweit der Anteil der aufgrund der 
               Schuldverschreibungen auszugebenden Aktien im Sinne von §§ 
               221 Abs. 4 Satz 2; 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 10 % des im 
               Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des 
               bei der Beschlussfassung über die Ausnutzung dieser 
               Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt 
               und der Ausgabepreis den nach anerkannten Methoden der 
               Finanzmathematik ermittelten theoretischen Börsenmarktwert 
               der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet. 
               Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der Betrag 

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