iQ Power Licensing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 23.07.2015 15:10 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- iQ Power Licensing AG Zug EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre Wir freuen uns, Sie zur ordentlichen Generalversammlung der iQ Power Licensing AG einzuladen. Datum und Zeit 13. August 2015 um 14:00 Uhr Türöffnung um 13:30 Uhr Ort Migros Klubschule, Metalli-Gebäude, Industriestrasse 15b, 6300 Zug Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates 1. Genehmigung des Lageberichts, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung 2014 Antrag des Verwaltungsrates: Genehmigung von Lagebericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung 2014. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses Antrag des Verwaltungsrates: Verwendung des Bilanzergebnisses wie folgt: Verlustvortrag aus 2013 CHF 70'000 Verlust im Jahr 2014 CHF 238'000 Bilanzgewinn zur Verfügung der Generalversammlung CHF - 308'000 Ausschüttung als Dividende CHF - Verlustvortrag auf neue Rechnung CHF 308'000 3. Entlastung von Verwaltungsrat und Management Antrag des Verwaltungsrates: Erteilung der Entlastung für Herrn Dr. Raymond Wicki, Herrn Björn Dettmar, Herrn Won-Lak Choi, Herrn Darwin Sauer und für Herrn Bob Sullivan für ihre Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2014. 4. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates Erläuterungen: Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind je einzeln für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016 zu wählen. Antrag des Verwaltungsrates: 4.1. Wiederwahl von Herrn Dr. Raymond Wicki in den Verwaltungsrat für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016. 4.2. Wiederwahl von Herrn Won-Lak Choi in den Verwaltungsrat für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016. 4.3. Wiederwahl von Herrn Bob Sullivan in den Verwaltungsrat für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016. 4.4. Wiederwahl von Herrn Darwin Sauer in den Verwaltungsrat für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016. 4.5. Wahl von Herrn Bernhard Rose in den Verwaltungsrat für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016. 5. Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrats Erläuterungen: Der Präsident des Verwaltungsrates ist aus dem Kreis der gewählten Verwaltungsräte durch die Generalversammlung zu bestimmen. Antrag des Verwaltungsrates: Wahl von Herrn Dr. Raymond Wicki als Verwaltungsratspräsident für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016. 6. Wahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses Erläuterungen: Die Mitglieder des Vergütungsausschusses sind aus dem Kreis der gewählten Verwaltungsräte durch die Generalversammlung zu bestimmen. Antrag des Verwaltungsrates: 6.1. Wiederwahl von Dr. Raymond Wicki als Mitglied des Vergütungsausschusses für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016. 6.2. Wiederwahl von Won-Lak Choi als Mitglied des Vergütungsausschusses für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016. 6.3. Wahl von Bernhard Rose als Mitglied des Vergütungsausschusses für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016. 7. Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters Antrag des Verwaltungsrates: Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters, Herrn Rechtsanwalt Chasper Kamer, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016. 8. Wahl der Revisionsstelle Antrag des Verwaltungsrates: Wahl der PricewaterhouseCoopers AG (CHE-106.839.438), Zürich, als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2015. 9. Genehmigung der Vergütungen 9.1 Vergütung des Verwaltungsrats Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags in der Höhe von brutto CHF 72'000.00 für die Vergütung des Verwaltungsrats je für das Geschäftsjahr 2015 sowie für das Geschäftsjahr 2016. 9.2 Fixe Vergütung der Geschäftsleitung Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags in der Höhe von brutto CHF 300'000.00 für die fixe Vergütung der Geschäftsleitung je für das Geschäftsjahr 2015 sowie für das Geschäftsjahr 2016. 9.3 Variable Vergütung der Geschäftsleitung Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung der variablen Vergütung der Geschäftsleitung in der Höhe von brutto CHF 128'142.00 für das Geschäftsjahr 2014. 9.4 Diskretionäre Vergütung der Geschäftsleitung Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung der diskretionären Vergütung der Geschäftsleitung in der Höhe von CHF 0.00 (null) für das Geschäftsjahr 2014. 10. Änderung und Erhöhung des genehmigten Kapitals Erläuterungen: Um der Gesellschaft die maximale Flexibilität bei künftigen Finanzierungen einzuräumen, beantragt der Verwaltungsrat die Anpassung und Erhöhung des bestehenden genehmigten Kapitals. Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt, das bestehende genehmigte Kapital von CHF 1'200'000.00 (entsprechend maximal 120'000'000 voll liberierten Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01) so zu ändern und zu erhöhen, dass der Verwaltungsrat ermächtigt ist, jederzeit bis zum 13. August 2017 das Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF 1'296'000.00 durch Ausgabe von höchstens 129'600'000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01 zu erhöhen. Art. 3a der Statuten ist demnach wie folgt zu ändern: Art. 3a Genehmigtes Kapital (Absatz 1) Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 13. August 2017 das Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF 1'296'000.00 durch Ausgabe von höchstens 129'600'000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01 zu erhöhen. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der jeweilige Ausgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung und die Art der Einlagen werden vom Verwaltungsrat bestimmt. (Absatz 2 von Art. 3a bleibt unverändert) 11. Änderung und Erhöhung des bedingten Kapitals Erläuterungen: Um der Gesellschaft die maximale Flexibilität bei künftigen Finanzierungen einzuräumen, beantragt der Verwaltungsrat die Anpassung und Erhöhung des bestehenden bedingten Kapitals. Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt, das bedingte Kapital von maximal CHF 1'059'028.68 auf insgesamt maximal CHF 1'296'000.00 zu erhöhen und Art. 3b der Statuten wie folgt zu ändern: Artikel 3b Bedingtes Kapital Das Aktienkapital der Gesellschaft wird im Maximalbetrag von CHF 1'296'000.00 erhöht durch die Ausgabe von höchstens 129'600'000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01, davon 1. bis zu einem Betrag von CHF 50'000.00 durch Ausübung von Optionsrechten, die den Aktionären zugeteilt werden; 2. a) bis zu einem Betrag von CHF 50'000.00 durch Ausübung von bereits eingeräumten Optionsrechten;
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July 23, 2015 09:10 ET (13:10 GMT)