Nun also doch: die DF Deutsche Forfait AG (DFAG) hat beim Amtsgericht Köln einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Dieser Schritt sei notwendig, da die Gespräche mit Investoren zur Schließung der Eigenkapitallücke nicht rechtzeitig zum 30. September 2015 zu einem positiven Ergebnis geführt haben, so die DFAG. Das Unternehmen hat es ebenfalls nicht geschafft, genügend Anleihegläubiger zum Verkauf ihrer Anleihen zu bewegen.
INFO: Die Frist bis zum 30.9. war entscheidend für die Eintragung der im Juni und Juli 2015 platzierten Sach- und Barkapitalerhöhung in das Handelsregister. Ziel dieser Kapitalmaßnahmen war es, das aufgrund ...
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