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DGAP-HV: First Sensor AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2016 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: First Sensor AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
First Sensor AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2016 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-03-23 / 15:25 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
FIRST SENSOR AG Berlin ISIN: DE0007201907 
WKN: 720190 EINLADUNG 
ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
DER FIRST SENSOR AG AM 4. MAI 2016 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre 
zur ordentlichen Hauptversammlung der First Sensor AG, Berlin, ein, die 
 
am Mittwoch, den 4. Mai 2016, 
um 10:00 Uhr, 
im Pentahotel Berlin Köpenick, Grünauer Straße 1, 12557 Berlin 
 
stattfindet. 
 
 I. Tagesordnung 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der First Sensor AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. 
   Dezember 2015, des Lageberichts der First Sensor AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. 
   Dezember 2015 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den 
   übernahmerechtlichen Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess nach § 
   289 Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen werden vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der First 
   Sensor AG, Peter-Behrens-Straße 15, 12459 Berlin, zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen und auch im Internet unter 
   www.first-sensor.com im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. Sie werden auch 
   in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss im März 2016 gebilligt. Damit 
   ist der Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf. 
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 31. Dezember 2015 beendete Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2015 beendete Geschäftsjahr 
   2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht des Konzern-Halbjahresfinanzberichts für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
   Karl-Wiechert-Allee 1d, 30625 Hannover, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 sowie zum 
   Prüfer für die prüferische Durchsicht des Konzern-Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2016, soweit diese erfolgen 
   sollte, zu wählen. 
5.  Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Mai 2015 (TOP 6) zur Ausgabe von 
    Bezugsrechten aus dem Bedingten Kapital 2015/I (Performance Share Plan 2015), Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an 
    den Vorstand (Aktienoptionsplan 2016/I) und Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2016/I) sowie 
    Satzungsänderung 
 
   Der auf der Hauptversammlung am 28. Mai 2015 beschlossene Performance Share Plan soll neu geregelt werden. Hierzu 
   beabsichtigt die Gesellschaft die erneute Gewährung einer Vergütungskomponente für Mitglieder des Vorstandes in Form eines 
   Aktienoptionsplans (AOP 2016/I). Es werden Bezugsrechte für Aktien ausgegeben, die am Ende der Wartezeit mit Aktien der 
   Gesellschaft bedient werden können. Die Ausgabe von Aktien ist vom Übersteigen des Aktienkurses über den Ausübungspreis 
   abhängig und kann nach Ende der Wartefrist ausgeübt werden. Daneben, allerdings im Tagesordnungspunkt 6, soll ein allgemeines 
   Aktienoptionsprogramm vorgestellt und beschlossen werden, bei dem neben dem Vorstand auch ausgewählte Führungskräfte und die 
   Geschäftsleitungen verbundener Unternehmen teilnehmen können. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   a) Aufhebung der Ermächtigung bzgl. des Performance Share Plan 2015 
 
   Die von der Hauptversammlung am 28. Mai 2015 unter Tagesordnungspunkt 6 c) und d) beschlossene Ermächtigung (Bedingtes 
   Kapital 2015/I) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Des Weiteren wird das dafür geschaffene Bedingte Kapital 2015/I 
   aufgehoben. 
 
   b) Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten (Aktienoptionsplan 2016/I, Bedingtes Kapital 2016/I) 
 
   Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2019 (einschließlich) (Ermächtigungszeitraum) bis zu 90.000 
   Bezugsrechte ('Aktienoptionen'), die insgesamt zum Bezug von bis zu 90.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der First 
   Sensor AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von jeweils EUR 5,00 ('Aktie') berechtigen, nach Maßgabe der 
   folgenden Bestimmungen (Aktienoptionsplan 2016/I) an Mitglieder des Vorstands auszugeben. Ein Bezugsrecht der Aktionäre 
   besteht nicht. 
 
   Soweit Aktienoptionen aufgrund des Ausscheidens von Bezugsberechtigten aus der First Sensor AG innerhalb des 
   Ermächtigungszeitraums verwirken, darf eine entsprechende Anzahl von Aktienoptionen erneut ausgegeben werden. 
 
   (1) Bezugsberechtigte 
 
       Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2016/I können Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands ausgegeben werden. Die 
       Anzahl der den einzelnen Mitgliedern jeweils zu gewährenden Aktienoptionen wird durch den Aufsichtsrat festgelegt. Die 
       Berechtigten müssen zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionen in einem ungekündigten Dienstverhältnis zur Gesellschaft 
       stehen. 
   (2)  Ausgabe und Erwerbszeiträume 
 
       Die Ausgabe der Aktienoptionen kann jährlich in einmaligen oder mehrfachen Tranchen erfolgen. Die Aktienoptionen dürfen 
       innerhalb der folgenden Zeiträume nicht ausgegeben werden ('Sperrfristen'): 
 
       * vom Beginn eines Geschäftsjahres bis zum Tag der Veröffentlichung des Konzernabschlusses des abgelaufenen 
         Geschäftsjahres; 
       * jeweils fünfzehn Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung entweder von Quartals- bzw. Halbjahresberichten und 
         Zwischenmitteilungen durch die Gesellschaft; 
       * jeweils fünfzehn Börsenhandelstage vor einer Hauptversammlung der Gesellschaft. 
 
       Börsenhandelstage im Sinne des Aktienoptionsplans 2016/I sind die Tage, an denen an der Frankfurter Wertpapierbörse 
       Aktien der First Sensor AG gehandelt werden. Sollte die Aktie nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt 
       werden, ist der Aufsichtsrat berechtigt, einen anderen, vergleichbaren Börsenplatz, an dem die Aktien der First Sensor 
       AG gehandelt werden, als Ersatz festzulegen. 
 
       Zur Vereinfachung der Berechnungen und Verwaltung der Aktienoptionen kann in den Bedingungen für den Aktienoptionsplan 
       2016/I durch den Aufsichtsrat jeweils ein Tag eines Erwerbszeitraums einheitlich als Ausgabetag festgelegt werden 
       ('Ausgabetag'). 
 
       Bezugsrechte können zum ersten Mal im Geschäftsjahr 2016 ausgegeben werden, frühestens jedoch nach Eintragung des 
       Bedingten Kapitals 2016/I im Handelsregister. 
   (3) Wartezeit und Laufzeit 
 
       Die Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ab dem jeweiligen Ausgabetag ausgeübt 
       werden. Insgesamt haben die Aktienoptionen eine Laufzeit von jeweils neun Jahren ab dem Ausgabetag; anschließend 
       verfallen sie ersatzlos. 
   (4) Ausübungszeiträume und Erfolgsziel sowie Ausübungspreis 
 
       Nach Ablauf der Wartefrist können die Aktienoptionen dann ausgeübt werden, wenn in einem Zeitraum von dreißig 
       Börsentagen vor der jeweiligen Ausübung das Erfolgsziel erreicht war ('Ausübungsfenster'). In den Sperrfristen (vgl. 
       oben (2)) dürfen Aktienoptionen nicht ausgeübt werden; dies gilt auch, wenn sich in den Sperrfristen ein 
       Ausübungsfenster öffnet. 
 
       Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren 
       Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an zehn aufeinanderfolgenden Börsentagen den Ausübungspreis von 25,00 
       Euro erreicht oder überschreitet ('Erfolgsziel'). 
   (5) Erfüllung der Aktienoption 
 
       Jede Aktienoption, welche entsprechend den Bedingungen für den Aktienoptionsplan 2016/I ausgeübt wurde, berechtigt gegen 
       Zahlung des Ausübungspreises zum einmaligen Bezug einer Aktie der First Sensor AG aufgrund des hierfür zu schaffenden 
       Bedingten Kapital 2016/I. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2016 10:26 ET (14:26 GMT)

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