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DGAP-HV: MyHammer Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2016 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MyHammer Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
MyHammer Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2016 in Berlin mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-14 / 15:14 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
MyHammer Holding AG Berlin WKN: A11QWW 
ISIN: DE000A11QWW6 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung der MyHammer Holding AG am 
Dienstag, den 24. Mai 2016, um 11:00 Uhr (Einlass: ab 10:30 Uhr), in die Eventpassage (Auditorium II), Kantstraße 8, 
10623 Berlin, ein. 
 
 Tagesordnung 
 
 Tagesordnungspunkt 1 
 
 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die 
 MyHammer Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben 
 gem. §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gem. § 172 
Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung ist zu diesem Tagesordnungspunkt 
daher nicht erforderlich. 
 
 Tagesordnungspunkt 2 
 
 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
 
 Tagesordnungspunkt 3 
 
 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu 
erteilen. 
 
 Tagesordnungspunkt 4 
 
 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Prüfers für die 
 prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2016 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: 
 
a) Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart (Zweigniederlassung Berlin) wird zum 
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 bestellt. 
 
b) Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart (Zweigniederlassung Berlin) wird für den 
Fall, dass eine prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2016 erfolgt, zum 
Abschlussprüfer bestellt. 
 
Es sei darauf hingewiesen, dass mit der Beschlussfassung unter dem vorstehenden Buchstaben b) keine Verpflichtung der 
Gesellschaft begründet wird oder werden soll, eine prüferische Durchsicht der Inhalte von Zwischenfinanzberichten zu 
veranlassen. 
 
 Tagesordnungspunkt 5 
 
 Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 
 2017 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: 
 
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart (Zweigniederlassung Berlin) wird für den 
Fall, dass eine prüferische Durchsicht des Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal 2017 erfolgt, zum 
Abschlussprüfer bestellt. 
 
Es sei darauf hingewiesen, dass mit der vorstehenden Beschlussfassung keine Verpflichtung der Gesellschaft begründet 
wird oder werden soll, eine prüferische Durchsicht der Inhalte von Zwischenfinanzberichten zu veranlassen. 
 
 Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 
 123 Absatz 3 Satz 3 AktG und dessen Bedeutung) 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in 
deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts ist durch eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellte 
Bescheinigung des Anteilsbesitzes nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages 
vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf Dienstag, den 3. Mai 2016, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), und muss der 
Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung zur Hauptversammlung bis spätestens Dienstag, den 17. Mai 2016, 24:00 Uhr, unter 
folgender Adresse zugehen: 
 
 MyHammer Holding AG 
 c/o AAA HV Management GmbH 
 Ettore-Bugatti-Str. 31 
 51149 Köln 
 Telefax: +49 (0)2203 20229-11 
 E-Mail: myhammer2016@aaa-hv.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung 
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des 
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach 
dem Nachweisstichtag haben daher keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind daher nicht als Aktionär teilnahme- 
und stimmberechtigt, sie können sich aber ggf. vom Veräußerer bevollmächtigen lassen. 
 
Nach dem fristgerechten Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet 
ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der 
Depotbank eingehen. Klargestellt sei, dass die Eintrittskarten nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung sind, sondern der Erleichterung der technischen Abwicklung dienen. 
 
 Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, 
ausgeübt werden. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur 
Vollmachterteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in 
Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des 
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen in dem Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' erforderlich. 
 
 Bevollmächtigung von Dritten, die nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegen 
 
Für Vollmachten, die nicht Kreditinstituten bzw. diesen gem. § 135 Absatz 8 oder gem. § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 
Absatz 5 AktG insoweit gleichgestellten Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) erteilt 
werden, bestimmt § 15 Absatz 1 der Satzung: 'Die Vollmacht kann jedenfalls schriftlich oder per Telefax erteilt werden, 
etwaige andere im Gesetz geregelte Formen für die Erteilung der Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft werden durch die Satzung nicht eingeschränkt.' Die Erteilung der Vollmacht, 
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können nach § 134 Absatz 3 AktG in diesen 
Fällen daher in Textform erfolgen. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, zur 
Erteilung der Vollmacht das Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte zu verwenden, die sie nach der Anmeldung 
erhalten, oder das auf der Internetseite 
 
 www.myhammer-holding.de/hauptversammlung 
 
zur Verfügung gestellte Formular zu benutzen. Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft zur Verfügung 
gestellten Formulare besteht nicht. Möglich ist daher auch, dass Aktionäre eine Vollmacht anderweitig ausstellen, 
solange die erforderliche Form gewahrt bleibt. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten an der Ein- und 
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen. 
Nachweise über die Bevollmächtigung bzw. einen Widerruf können gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse 
übermittelt werden: 
 
 MyHammer Holding AG, Mauerstraße 79, 10117 Berlin 
 Telefax: +49 (0)30 23322-891 
 E-Mail: hv@myhammer-holding.de 
 
 Bevollmächtigung von Kreditinstituten bzw. diesen insoweit gleichgestellten Personen oder Vereinigungen (insbesondere 
 Aktionärsvereinigungen) 
 
Werden Kreditinstitute bzw. diesen gem. § 135 Absatz 8 oder gem. § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG insoweit 

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April 14, 2016 09:14 ET (13:14 GMT)

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