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DGAP-HV: OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung -3-

DJ DGAP-HV: OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2016 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: OHB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2016 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-14 / 15:14 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
OHB SE Bremen ISIN DE0005936124 
WKN 593 612 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie zu der am Mittwoch, dem 25. Mai 2016, um 10.00 Uhr, in den 
Geschäftsräumen der OHB SE, Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8, 28359 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
ein. 
 
Tagesordnung 
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) sowie der Lageberichte für 
  die OHB SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 und 
  des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch 
 
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8, 28359 Bremen, 
und im Internet unter http://www.ohb.de eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch kostenlos 
zugesandt. 
 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 sowie den Konzernabschluss zum 
31. Dezember 2015 in seiner Sitzung am 16. März 2016 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses bzw. Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
bedarf es mithin nicht, weshalb zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 
 
2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2015 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von EUR 
26.849.824,32 wie folgt zu verwenden: 
 
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,40 auf jede dividendenberechtigte       EUR 6.955.040,00 
Stückaktie (17.387.600 Stückaktien) 
 
Vortrag auf neue Rechnung                                                      EUR 19.894.784,32 
=----------------------------------------------------------------------------------------------- 
Bilanzgewinn                                                                   EUR 26.849.824,32 
 
Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den Vortrag auf neue Rechnung sind die im Zeitpunkt des 
Gewinnverwendungsvorschlages der Verwaltung dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft 
gehaltenen eigenen Aktien (80.496 Stückaktien zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung) sind gemäß § 71b 
Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. 
 
Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung 
über die Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, größer oder kleiner sein als im Zeitpunkt des 
Gewinnverwendungsvorschlages der Verwaltung, vermindert bzw. erhöht sich der insgesamt an die Aktionäre auszuschüttende 
Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die Differenz an Aktien entfällt. Der in den Vortrag auf neue Rechnung 
einzustellende Betrag verändert sich gegenläufig um den gleichen Betrag. Die auszuschüttende Dividende pro 
dividendenberechtigter Stückaktie bleibt hingegen unverändert. Der Hauptversammlung wird gegebenenfalls ein entsprechend 
modifizierter Beschlussvorschlag unterbreitet werden. 
 
3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. 
 
4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
 
5 Bestätigungsbeschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
  Geschäftsjahr 2016 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG, Bremen zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. 
 
6 Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Ablauf der heutigen Hauptversammlung. 
 
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung in Verbindung mit Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 
der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), 
(SE-VO), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) aus 3 
Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor: 
 
 a) Frau Christa Fuchs, Bremen 
    Kauffrau; geschäftsführende Gesellschafterin der VOLPAIA Beteiligungs-GmbH, Bremen 
 b) Herrn Robert Wethmar, LL.M., Hamburg 
    Rechtsanwalt; Partner bei der internationalen Anwaltskanzlei Taylor Wessing, Hamburg 
 c) Herrn Professor Dipl.-Ing. Heinz Stoewer, M.Sc., München 
    Diplom-Ingenieur; geschäftsführender Gesellschafter der Space Associates GmbH, München 
 
in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Bestellung der drei Mitglieder des Aufsichtsrates erfolgt bis zur Beendigung der 
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. 
 
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden einzeln gewählt. 
 
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat 
beabsichtigt, Frau Christa Fuchs zur Aufsichtsratsvorsitzenden wieder zu wählen. 
 
Weitere Informationen zu den Aufsichtsräten finden Sie unter http://www.ohb.de/unternehmen/aufsichtsrat.html. 
 
 Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung 
 des Nachweisstichtags 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung durch einen durch das depotführende Institut in 
Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes 
nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. 
h. auf Mittwoch, den 4. Mai 2016, 00:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, beziehen und der Gesellschaft ebenso wie 
die Anmeldung für die Hauptversammlung unter folgender Adresse bis spätestens Mittwoch, den 18. Mai 2016, 24:00 Uhr 
Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, zugehen: 
 
OHB SE 
c/o DZ-Bank vertr. durch die dwpbank 
DSHAV 
Landsberger Straße 187 
80687 München 
Fax: +49 (0)69 / 5099 1110 
E-Mail: HV-Eintrittskarten@dwpbank.de 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien 
erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden 
den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
 Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung 
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die 
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer 
Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigt 
werden, bedürfen die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform (§ 126 b BGB). 
 
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine nach § 135 AktG gleichgestellte Institution oder 
Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 14, 2016 09:14 ET (13:14 GMT)

DJ DGAP-HV: OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung -2-

135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort 
erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
OHB SE 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)89 / 8896906 55 
E-Mail: ohb@better-orange.de 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der 
Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch 
unter http://www.ohb.de über die Links 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. 
 
Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind durch die Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu den Tagesordnungspunkten 
ausschließlich gemäß den Weisungen des Aktionärs zu den in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemachten 
Beschlussvorschlägen der Verwaltung auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein 
eigener Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung 
sowie zur Stellung von Anträgen und Fragen ist nicht möglich. 
 
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden 
kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und 
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch unter http://www.ohb.de über die Links 'Investor Relations' 
und 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. Der Nachweis der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft mit den Weisungen muss spätestens mit Ablauf des 24. Mai 2016 bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer 
oder E-Mail-Adresse eingegangen sein. 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, 
Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der 
Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
 Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 AktG, Art. 56 S. 2 und 3. SE-VO, § 
 50 Abs. 2 SEAG 
 
 Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG, § 50 SEAG 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals, das entspricht zur Zeit 873.405 Aktien, 
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt oder bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder 
eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft schriftlich, spätestens bis zum 24. 
April 2016, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter folgender Adresse zugehen: 
 
OHB SE 
Vorstand 
Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8 
28359 Bremen 
Telefax: +49 (0)421 / 2020 613 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens oder 
der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse 
http://www.ohb.de über die Links 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den Aktionären 
mitgeteilt. 
 
 Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrat und des Abschlussprüfers übersenden. 
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von 
Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an: 
 
OHB SE 
Vorstand 
Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8 
28359 Bremen 
Telefax: +49 (0)421 / 2020 613 
ir@ohb.de 
 
Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten 
Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz einschließlich einer 
Begründung (diese ist bei Wahlvorschlägen gemäß § 127 Aktiengesetz nicht erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme 
der Verwaltung im Internet unter http://www.ohb.de über die Links 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' 
veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 10. Mai 2016, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, 
unter der oben genannten Adresse, Telefax-Nr. oder E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine 
Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind, insbesondere sofern ein Nachweis der 
Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben 
unberücksichtigt. 
 
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG 
genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn 
sie aus insgesamt mehr als 5.000 Zeichen besteht. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären, außer in den 
Fällen des § 126 Abs. 2 AktG, auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 S. 4 
AktG enthalten. 
 
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vor der Hauptversammlung fristgerecht 
übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung 
mündlich gestellt werden. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten 
bzw. zur Wahl des Abschlussprüfers auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, 
bleibt unberührt. 
 
 Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage 
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht nicht 
besteht. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. 
Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 AktG) der 
Aktionäre können auch im Internet unter http://www.ohb.de über die Links 'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' 
eingesehen werden. 
 
 Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind 
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere 
Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.ohb.de über die Links 'Investor Relations' 
und 'Hauptversammlung' zur Verfügung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben 
Internetadresse bekannt gegeben. 
 
 Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
Gemäß § 30b Absatz 1 Nr. 1 WpHG wird mitgeteilt, dass zum Zeitpunkt der Einberufung das Grundkapital der OHB SE EUR 
17.468.096,00 beträgt und in ebenso viele nennwertlose Stückaktien eingeteilt ist. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. 
 
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 80.496 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine 
Rechte zu. 
 
Bremen, im April 2016 
 
Der Vorstand 
 
 2016-04-14 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
 Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: OHB SE 
             Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8 
             28359 Bremen 
             Deutschland 
Telefon:     +49 421 2020 720 
Fax:         +49 421 2020 613 
E-Mail:      ir@ohb.de 
Internet:    http://www.ohb.de 
ISIN:        DE0005936124 
WKN:         593612 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt, Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, 
             Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 14, 2016 09:14 ET (13:14 GMT)

454439 2016-04-14 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 14, 2016 09:14 ET (13:14 GMT)

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