DGAP-HV: MAN SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MAN SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2016-04-14 / 15:15 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. MAN SE München International Securities Identification Numbers (ISIN): Stammaktien DE0005937007 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht DE0005937031 Einladung zur 136. ordentlichen Hauptversammlung der Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre unserer Gesellschaft am Mittwoch, dem 15. Juni 2016, um 10.00 Uhr in München. Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie hiermit zu der am Mittwoch, dem 15. Juni 2016, um 10.00 Uhr, im MAN Truck Forum der MAN Truck & Bus AG, Dachauer Straße 570, 80995 München, stattfindenden 136. ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung für die 136. ordentliche Hauptversammlung der MAN SE am Mittwoch, dem 15. Juni 2016: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MAN SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 sowie des für die MAN SE und den MAN Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB, des Berichts nach § 289 Abs. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind im Internet unter www.man.eu/hauptversammlung zugänglich. Zudem werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Zu dem Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen am 4. März 2016 gebilligt hat. 2. Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine Einzelentlastung durchführen zu lassen. 3. Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine Einzelentlastung durchführen zu lassen. 4. Neuwahlen zum Aufsichtsrat Mit Beendigung der am 15. Juni 2016 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats der MAN SE. Dementsprechend sind die Mitglieder des Aufsichtsrats neu zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz, § 15.1 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der MAN SE vom 18. Februar 2009, § 7 Abs. (1) der Satzung der MAN SE aus 16 Mitgliedern zusammen, und zwar aus acht Anteilseigner- und acht Arbeitnehmervertretern. Die acht Anteilseignervertreter sind gemäß § 7 Abs. (3) Satz 1 der Satzung der MAN SE von der Hauptversammlung zu wählen. Die acht Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden gemäß § 7 Abs. (3) Satz 2 der Satzung der MAN SE nach den Bestimmungen der nach dem SE-Beteiligungsgesetz geschlossenen Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE vom 18. Februar 2009 in den Aufsichtsrat berufen. Gemäß § 17 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz muss sich der Aufsichtsrat bei einer börsennotierten SE, deren Aufsichtsrat aus derselben Anzahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besteht, aus mindestens 30 Prozent Frauen und mindestens 30 Prozent Männern zusammensetzen. Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesamterfüllung widersprochen. Folglich ist der Aufsichtsrat sowohl auf Anteilseignerseite als auch auf Arbeitnehmerseite jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen. Der nachfolgende Beschlussvorschlag genügt somit dem Mindestanteilsgebot des § 17 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz. Dementsprechend schlägt der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, als Anteilseignervertreter folgende Personen für eine Amtszeit von jeweils fünf Jahren, das Jahr gerechnet vom Ende einer ordentlichen Hauptversammlung bis zum Ende der nächsten, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der MAN SE zu wählen: 1. Michael Behrendt Hamburg geb. 19. Juni 1951 in Hamburg Vorsitzender des Aufsichtsrats der Hapag-Lloyd AG Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (stellv. Vors.) Barmenia Krankenversicherung a. G. (stellv. Vors.) Barmenia Lebensversicherung a. G. (stellv. Vors.) Esso Deutschland GmbH ExxonMobil C. E. Holding GmbH Hapag-Lloyd AG (Vors.) MAN Diesel & Turbo SE MAN Truck & Bus AG Renk Aktiengesellschaft 2. Matthias Gründler Albershausen geb. 16. September 1965 in Stuttgart Mitglied der Geschäftsführung der Volkswagen Truck & Bus GmbH Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten MAN Truck & Bus AG* Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien MAN Latin America Indústria e Comércio de Veículos Ltda., Brasilien* Scania AB, Schweden* 3. Mag. Julia Kuhn-Piëch Salzburg/Österreich geb. 8. April 1981 in Wien/Österreich Immobilienmanagerin Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten AUDI AG MAN Truck & Bus AG 4. Angelika Pohlenz Wiesbaden geb. 14. November 1948 in Oedt ehem. Generalsekretär der Internationalen Handelskammer (ICC), Berlin 5. Dr. Dr. Christian Porsche Salzburg/Österreich geb. 21. März 1974 in München Facharzt für Neurologie Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten MAN Truck & Bus AG Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Scania AB, Schweden 6. Mag. Mark Philipp Porsche Salzburg/Österreich geb. 17. September 1977 in Salzburg/Österreich Geschäftsführer der F.A. Porsche Beteiligungen GmbH Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten MAN Truck & Bus AG Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Österreich FAP Beteiligungen AG, Österreich SEAT S.A., Spanien 7. Andreas Renschler Stuttgart geb. 29. März 1958 in Stuttgart Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten Deutsche Messe AG MAN Truck & Bus AG (Vors.)* Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien MAN Latin America Indústria e Comércio de Veículos Ltda., Brasilien* Scania AB, Schweden (Vors.)* Sinotruk (Hong Kong) Ltd., China 8. Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Ekkehard D. Schulz Krefeld geb. 24. Juli 1941 in Bromberg/Polen ehem. Vorsitzender des Vorstands der ThyssenKrupp AG Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten RWE AG (bis 20. April 2016) MAN Truck & Bus AG * (Konzernmandat) Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelwahl über die Wahlen zum Aufsichtsrat abstimmen zu lassen. 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 376.422.400 Euro und ist eingeteilt in 147.040.000 Stückaktien. Von den 147.040.000 Stückaktien sind 140.974.350 Stück Stammaktien und 6.065.650 Stück Vorzugsaktien. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Mit den Vorzugsaktien ist satzungsgemäß kein Stimmrecht, aber ein Teilnahmerecht verbunden. Die Gesellschaft hat keine eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind daher insgesamt 140.974.350 Stammaktien stimmberechtigt. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 15 der Satzung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens zum Ablauf des 8. Juni 2016 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft angemeldet und dieser
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April 14, 2016 09:15 ET (13:15 GMT)