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DGAP-HV: MAN SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MAN SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
MAN SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-14 / 15:15 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
MAN SE München 
  International Securities Identification Numbers (ISIN): 
  Stammaktien                                             DE0005937007 
  Vorzugsaktien ohne Stimmrecht                           DE0005937031 
Einladung zur 136. ordentlichen Hauptversammlung der Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre unserer Gesellschaft am 
Mittwoch, dem 15. Juni 2016, um 10.00 Uhr in München. 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit zu der am Mittwoch, dem 15. Juni 2016, um 10.00 Uhr, im MAN Truck Forum der MAN Truck & Bus AG, 
Dachauer Straße 570, 80995 München, stattfindenden 136. ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
 Tagesordnung 
 
und Vorschläge zur Beschlussfassung für die 136. ordentliche Hauptversammlung der MAN SE am Mittwoch, dem 15. Juni 2016: 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MAN SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 
   sowie des für die MAN SE und den MAN Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 
   einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB, des Berichts nach § 289 
   Abs. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
 
   Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind im Internet unter www.man.eu/hauptversammlung 
   zugänglich. Zudem werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Zu dem 
   Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahres- und Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen am 4. März 2016 gebilligt hat. 
2. Entlastung des Vorstands 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung 
   für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
   Einzelentlastung durchführen zu lassen. 
3. Entlastung des Aufsichtsrats 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
   Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
   Einzelentlastung durchführen zu lassen. 
4.  Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Mit Beendigung der am 15. Juni 2016 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der MAN SE. Dementsprechend sind die Mitglieder des Aufsichtsrats neu zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 
   2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3 
   SE-Beteiligungsgesetz, § 15.1 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der MAN SE vom 18. Februar 
   2009, § 7 Abs. (1) der Satzung der MAN SE aus 16 Mitgliedern zusammen, und zwar aus acht Anteilseigner- und acht 
   Arbeitnehmervertretern. Die acht Anteilseignervertreter sind gemäß § 7 Abs. (3) Satz 1 der Satzung der MAN SE von der 
   Hauptversammlung zu wählen. Die acht Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden gemäß § 7 Abs. (3) Satz 2 der 
   Satzung der MAN SE nach den Bestimmungen der nach dem SE-Beteiligungsgesetz geschlossenen Vereinbarung über die 
   Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE vom 18. Februar 2009 in den Aufsichtsrat berufen. 
 
   Gemäß § 17 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz muss sich der Aufsichtsrat bei einer börsennotierten SE, deren Aufsichtsrat 
   aus derselben Anzahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besteht, aus mindestens 30 Prozent Frauen und 
   mindestens 30 Prozent Männern zusammensetzen. Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben gegenüber dem 
   Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesamterfüllung widersprochen. Folglich ist der Aufsichtsrat sowohl auf 
   Anteilseignerseite als auch auf Arbeitnehmerseite jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu 
   besetzen. Der nachfolgende Beschlussvorschlag genügt somit dem Mindestanteilsgebot des § 17 Abs. 2 
   SE-Ausführungsgesetz. 
 
   Dementsprechend schlägt der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, als Anteilseignervertreter 
   folgende Personen für eine Amtszeit von jeweils fünf Jahren, das Jahr gerechnet vom Ende einer ordentlichen 
   Hauptversammlung bis zum Ende der nächsten, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der MAN SE zu wählen: 
 
   1. Michael Behrendt 
      Hamburg 
      geb. 19. Juni 1951 in Hamburg 
      Vorsitzender des Aufsichtsrats der Hapag-Lloyd AG 
 
      Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten 
 
      Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (stellv. Vors.) 
      Barmenia Krankenversicherung a. G. (stellv. Vors.) 
      Barmenia Lebensversicherung a. G. (stellv. Vors.) 
      Esso Deutschland GmbH 
      ExxonMobil C. E. Holding GmbH 
      Hapag-Lloyd AG (Vors.) 
      MAN Diesel & Turbo SE 
      MAN Truck & Bus AG 
      Renk Aktiengesellschaft 
   2. Matthias Gründler 
      Albershausen 
      geb. 16. September 1965 in Stuttgart 
      Mitglied der Geschäftsführung der Volkswagen Truck & Bus GmbH 
 
      Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten 
 
      MAN Truck & Bus AG* 
 
      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien 
 
      MAN Latin America Indústria e Comércio de Veículos Ltda., Brasilien* 
      Scania AB, Schweden* 
   3. Mag. Julia Kuhn-Piëch 
      Salzburg/Österreich 
      geb. 8. April 1981 in Wien/Österreich 
      Immobilienmanagerin 
 
      Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten 
 
      AUDI AG 
      MAN Truck & Bus AG 
   4. Angelika Pohlenz 
      Wiesbaden 
      geb. 14. November 1948 in Oedt 
      ehem. Generalsekretär der Internationalen Handelskammer (ICC), Berlin 
   5. Dr. Dr. Christian Porsche 
      Salzburg/Österreich 
      geb. 21. März 1974 in München 
      Facharzt für Neurologie 
 
      Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten 
 
      MAN Truck & Bus AG 
 
      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien 
 
      Scania AB, Schweden 
   6. Mag. Mark Philipp Porsche 
      Salzburg/Österreich 
      geb. 17. September 1977 in Salzburg/Österreich 
      Geschäftsführer der F.A. Porsche Beteiligungen GmbH 
 
      Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten 
 
      MAN Truck & Bus AG 
 
      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien 
 
      Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Österreich 
      FAP Beteiligungen AG, Österreich 
      SEAT S.A., Spanien 
   7. Andreas Renschler 
      Stuttgart 
      geb. 29. März 1958 in Stuttgart 
      Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG 
 
      Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten 
 
      Deutsche Messe AG 
      MAN Truck & Bus AG (Vors.)* 
 
      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien 
 
      MAN Latin America Indústria e Comércio de Veículos Ltda., Brasilien* 
      Scania AB, Schweden (Vors.)* 
      Sinotruk (Hong Kong) Ltd., China 
   8. Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Ekkehard D. Schulz 
      Krefeld 
      geb. 24. Juli 1941 in Bromberg/Polen 
      ehem. Vorsitzender des Vorstands der ThyssenKrupp AG 
 
      Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten 
 
      RWE AG (bis 20. April 2016) 
      MAN Truck & Bus AG 
 
    * (Konzernmandat) 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelwahl über die Wahlen zum Aufsichtsrat abstimmen zu 
   lassen. 
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 
   zu wählen. 
 
 Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 376.422.400 Euro und ist 
eingeteilt in 147.040.000 Stückaktien. Von den 147.040.000 Stückaktien sind 140.974.350 Stück Stammaktien und 6.065.650 
Stück Vorzugsaktien. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Mit den Vorzugsaktien ist satzungsgemäß kein Stimmrecht, aber 
ein Teilnahmerecht verbunden. Die Gesellschaft hat keine eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung sind daher insgesamt 140.974.350 Stammaktien stimmberechtigt. 
 
 Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 15 der Satzung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich bis spätestens zum Ablauf des 8. Juni 2016 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft angemeldet und dieser 

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April 14, 2016 09:15 ET (13:15 GMT)

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