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DGAP-HV: JENOPTIK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2016 in Weimar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: JENOPTIK Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
JENOPTIK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2016 in Weimar mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-27 / 15:15 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
JENOPTIK Aktiengesellschaft Jena - ISIN DE0006229107 - 
- WKN 622910 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
 
Mittwoch, dem 8. Juni 2016, 11.00 Uhr, 
 
im congress centrum neue weimarhalle, UNESCO-Platz 1, 99423 Weimar, 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein und geben nachstehend die Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen 
bekannt: 
 
I. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die JENOPTIK AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags 
   des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
   Absatz 4 HGB sowie § 315 Absatz 4 HGB für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Die genannten Unterlagen liegen ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Einladung im Bundesanzeiger in unseren 
   Geschäftsräumen (Carl-Zeiß-Straße 1, 07743 Jena) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind auf unserer 
   Internetseite unter www.jenoptik.de in der Rubrik Investoren -> Hauptversammlung einsehbar. Die Unterlagen werden 
   auch während der Hauptversammlung am 8. Juni 2016 zugänglich sein und mündlich erläutert. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den 
   Konzern- und Jahresabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt 
   ist. 
2.  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von Euro 47.012.196,40 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,22 je dividendenberechtigter Stückaktie 
 
   bei 57.238.115 dividendenberechtigten Stückaktien Euro 12.592.385,30 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung                   Euro 34.419.811,10 
 
   Für den Fall, dass sich bis zur Hauptversammlung die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändert, wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,22 je dividendenberechtigter Stückaktie 
   ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. 
 
   Bei Annahme des Beschlussvorschlags gilt für die Auszahlung der Dividende Folgendes: Da die Dividende wie in den 
   Vorjahren in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG geleistet wird, erfolgt die 
   Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Eine Steuererstattungs- oder 
   Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. 
 
   Die Dividende wird voraussichtlich am 9. Juni 2016 gezahlt. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das am 
   31. Dezember 2015 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   am 31. Dezember 2015 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, erstmalig die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich auf die inhaltsgleiche Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
6.  Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Nach dem Ausscheiden der Herren Rudolf und Christian Humer aus dem Aufsichtsrat wurden Frau Doreen Nowotne und Herr 
   Evert Dudok mit Beschluss des Amtsgerichts Jena vom 22. Juli 2015 als Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat 
   gerichtlich bestellt. Ihre Amtszeit wird in Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Juni 2016 enden. 
 
   Nach § 11 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft und §§ 96 Absätze 1 und 2, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 7 
   Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den 
   Arbeitnehmern (also insgesamt zwölf) zu wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30 Prozent aus Frauen (also 
   mindestens vier) und zu mindestens 30 Prozent aus Männern (also mindestens vier) zusammen. 
 
   Der 30-Prozent-Anteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, da weder die Arbeitnehmer- noch die 
   Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der Gesamterfüllung widersprochen haben. Ohne Berücksichtigung der Ergebnisse 
   der unter diesem Tagesordnungspunkt 6 vorzunehmenden Neuwahlen werden mit Ablauf der Hauptversammlung am 8. Juni 2016 
   drei Sitze im Aufsichtsrat von Frauen besetzt sein. 
 
   Gemäß § 11 Absatz 4 der Satzung erfolgt die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds, das anstelle eines vorzeitig 
   ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds gewählt wird, nur für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen 
   Aufsichtsratsmitglieds. Da die Amtszeit der ausgeschiedenen Herren Rudolf und Christian Humer mit Beendigung der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2017 geendet hätte, schlägt der Aufsichtsrat auf entsprechende Empfehlung des 
   Nominierungsausschusses vor, Frau Nowotne und Herrn Dudok für den Zeitraum ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis 
   zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2017 zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen: 
 
    a) Frau Doreen Nowotne 
   Wirtschaftsberaterin, Hamburg 
 
   Frau Nowotne ist Mitglied im Aufsichtsrat von folgendem inländischen börsennotierten Wirtschaftsunternehmen, das 
   einen Aufsichtsrat gebildet hat: 
 
   - Brenntag AG, Deutschland 
 
   Mit der Wahl von Frau Nowotne würde der gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG geforderte Mindestanteil von Frauen im 
   Aufsichtsrat bei der Gesellschaft erreicht. 
 
    b) Evert Dudok 
   Executive Vice President Communications, Intelligence and Security Airbus Defense & Space, München 
 
   Herr Evert Dudok ist Mitglied im Aufsichtsrat von folgenden inländischen nicht börsennotierten 
   Wirtschaftsunternehmen, welche zum Airbus-Konzern gehören: 
 
   - Dornier Consulting GmbH (Aufsichtsratsvorsitzender), Deutschland 
   - EURASSPACE Gesellschaft für Raumfahrttechnik mbH, Deutschland 
 
   Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung festgelegten Ziele. Der 
   Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen 
   können. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen den zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen und 
   der Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung Ziffer 5.4.1 Absätze 5 bis 7 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex empfiehlt. 
 
   Vorsorglich legt der Aufsichtsrat jedoch folgende Beziehung offen: Herr Evert Dudok ist Executive Vice President der 
   Business Division Communications, Intelligence and Security (CIS) bei Airbus Defense & Space, die zum Airbus-Konzern 
   gehört. Zwischen der CIS Airbus Defense & Space und der Gesellschaft gab es im Geschäftsjahr 2015 keine Liefer- und 
   Leistungsbeziehungen. Mit dem Airbus-Konzern hat die Gesellschaft mit ihren verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 
   2015 Umsätze in Höhe von weniger als 5 Prozent des Konzernumsatzes getätigt. Sämtliche dieser Geschäfte wurden zu 
   Bedingungen ausgeführt, wie sie mit fremden Dritten üblich sind. 
 
   Ausführliche Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Personen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.jenoptik.de in der Rubrik Über Jenoptik -> Management -> Aufsichtsrat bereit. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Die Hauptversammlung ist an die vorstehenden Wahlvorschläge nicht gebunden. 
7. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
 
   Gemäß § 120 Absatz 4 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder beschließen. Der unanfechtbare Beschluss begründet weder Rechte noch Pflichten. 
 
   Zuletzt wurde das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder von der Hauptversammlung am 12. Juni 2014 mit großer 
   Mehrheit gebilligt. Die Aufnahme der Tätigkeit von Herrn Hans-Dieter Schumacher als Vorstand Finanzen zum 1. April 
   2015 soll zum Anlass genommen werden, die Hauptversammlung erneut über die Billigung des Systems zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. 
 

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April 27, 2016 09:15 ET (13:15 GMT)

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