Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 29.03.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
NurExone Biologic: Technisches (täglich, wöchentlich, monatlich) & Analysten "Strong Buy"-Rating!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
46 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Süss MicroTec AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Süss MicroTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Süss MicroTec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Süss MicroTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2016 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-05-04 / 15:11 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
SÜSS MicroTec AG Garching Wertpapier-Kenn-Nr. A1K023 
ISIN: DE000A1K0235 Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der 
am 15. Juni 2016, um 10.00 Uhr 
im Haus der Bayerischen Wirtschaft, 
Max-Joseph-Straße 5 in 80333 München, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
 
 Tagesordnung 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SÜSS MicroTec AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2015, des zusammengefassten Lageberichts für die SÜSS MicroTec AG und den Konzern einschließlich der Angaben 
   gemäß § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Die genannten Unterlagen sind auf unserer Internetseite unter www.suss.com im Bereich Investor 
   Relations/Hauptversammlung zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der SÜSS MicroTec AG, 
   Schleißheimer Straße 90, 85748 Garching, zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden den Aktionären auf Verlangen auch 
   unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich 
   sein und näher erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb 
   keinen Beschluss zu fassen. 
2.  Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    'Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 
3.  Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    'Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 
4.  Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    'Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, Zweigniederlassung München, wird zum Abschlussprüfer 
    und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 bestellt.' 
5. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems des Vorstands 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 29. März 2016 eine Aktualisierung des Vergütungssystems für 
   den Vorstand beschlossen, das für das seit dem 1. Januar 2016 laufende Geschäftsjahr gilt. Im Sinne guter Corporate 
   Governance soll mit Blick auf die vorgenommenen Änderungen das fortentwickelte Vergütungssystem gemäß § 120 Abs. 4 Satz 
   1 AktG der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt werden. In dem fortentwickelten Vergütungssystem sind die Zielgrößen 
   der variablen Vergütungskomponenten teilweise neu ausgestaltet. Die Änderungen dienen dazu, das Vergütungssystem noch 
   stärker an den Anforderungen an eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. 
 
   Da die Änderung des Vergütungssystems erst nach Ablauf des Geschäftsjahres 2015 beschlossen wurde, war diese Änderung 
   nicht in dem Vergütungsbericht als Teil des zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 aufzunehmen. Das am 
   29. März 2016 beschlossene und rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 geltende neue Vergütungssystem für die Mitglieder des 
   Vorstands ist daher in einer gesonderten Darstellung beschrieben, die unter der Internetadresse www.suss.com im Bereich 
   Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar ist und in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   'Das vom Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec AG am 29. März 2016 beschlossene System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   der SÜSS MicroTec AG wird gebilligt.' 
 
 Unterlagen 
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machende Unterlagen in 
den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der Süss MicroTec AG, Schleißheimer Straße 90, 85748 Garching, zur Einsicht 
der Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen. Diese 
Unterlagen können außerdem im Internet unter www.suss.com im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung eingesehen werden, 
auf der sich zudem die Informationen gemäß § 124a AktG befinden. Sie werden auch in der Hauptversammlung zugänglich 
gemacht. 
 
 Grundkapital und Stimmrechte 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 19.115.538 auf den 
Namen lautende Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 
19.115.538. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
 Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 22 der Satzung der Gesellschaft nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung muss 
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 8. Juni 2016, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse 
zugehen: 
 
 SÜSS MicroTec AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 E-Mail-Adresse: suss@better-orange.de 
 Telefax: +49 89 889690633 
 
Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und kann auch per Telefax oder E-Mail übermittelt werden. Zur Erleichterung 
der Anmeldung wird den Aktionären zusammen mit den Mitteilungen gemäß § 125 AktG sowie auf Verlangen ein Anmeldeformular 
übersandt. 
 
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Süss MicroTec AG am Tag der Hauptversammlung und in 
den letzten sechs Tagen vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. vom 9. Juni 2016, 0:00 Uhr (MESZ) bis einschließlich 15. 
Juni 2016, Löschungen und Eintragungen im Aktienregister nicht erfolgen. 
 
Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung ist keine Sperre für die Veräußerung der angemeldeten Aktien verbunden. Aktionäre 
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
als Aktionär jedoch nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Ausübung 
des Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Dieser wird 
dem Bestand am Ende des letzten Tages der Anmeldefrist (8. Juni 2016, 24:00 Uhr (MESZ); sogenannter Technical Record Date) 
entsprechen, da in der Zeit vom 9. Juni 2016, 0:00 Uhr (MESZ) bis einschließlich 15. Juni 2016 keine Löschungen und 
Eintragungen im Aktienregister durchgeführt werden. Erwerber von Aktien, die hinsichtlich der erworbenen Aktien bei Ablauf 
der Anmeldefrist noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, können daher aus eigenem Recht keine Teilnahme- und 
Stimmrechte aus diesen Aktien ausüben. In diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung des 
Aktienregisters noch bei dem für die betreffenden Aktien im Aktienregister eingetragenen Aktionär. 
 
Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die ordnungsgemäß angemeldet sind, Eintrittskarten übermittelt werden. Die 
Eintrittskarten sind keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Stimmrechtsausübung, sondern 
lediglich organisatorische Hilfsmittel. Im Aktienregister eingetragene Aktionäre, die sich ordnungsgemäß vor der 
Hauptversammlung angemeldet haben, sind auch ohne Eintrittskarte zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. 
 
 Stimmrechtsvertretung 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform (§ 126b BGB). Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG 
genannten gleichgestellten Institutionen oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf 
hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der 
Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, 
sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 04, 2016 09:12 ET (13:12 GMT)

ir@suss.com. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der 
Stimmrechtsvollmacht übersandt. Dieses Formular steht auch zum Download unter www.suss.com im Bereich Investor 
Relations/Hauptversammlung bereit. 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung die von der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der 
Aktionäre gebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Einzelheiten hierzu 
ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären gemäß § 125 AktG zugesandt werden. Darüber hinaus stehen den Aktionären 
auch unter der Internetadresse www.suss.com im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung weitere Informationen zur 
Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung von 
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. Die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter können weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen 
entgegennehmen. 
 
Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind die Eintragung im Aktienregister und die fristgerechte Anmeldung nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 
Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen. 
 
 Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen 
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der SÜSS MicroTec AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 
15. Mai 2016, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen. 
 
 SÜSS MicroTec AG 
 Vorstand 
 Schleißheimer Straße 90 
 85748 Garching 
 Telefax: + 49 89 32007 451 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht 
wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der 
Internetadresse www.suss.com im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
 Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären 
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG ist jeder Aktionär der Gesellschaft berechtigt, Gegenanträge gegen einen Beschlussvorschlag von 
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu übermitteln. Gegenanträge müssen mit einer 
Begründung versehen sein. Gegenanträge sind nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn sie 
der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also 
spätestens am 31. Mai 2016, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. 
 
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen Wahlvorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers machen. 
Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht 
der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, 
ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. 
 
Wahlvorschläge sind nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn diese der 
Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens 
am 31. Mai 2016, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. 
 
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Anschrift zu richten: 
 
 SÜSS MicroTec AG 
 Investor Relations 
 Schleißheimer Straße 90 
 85748 Garching 
 Telefax: +49 89 32007 451 oder an folgende 
 E-Mail-Adresse: ir@suss.com 
 
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs und - im Falle von Anträgen - der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der 
Verwaltung hierzu unter der Internetadresse www.suss.com im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung veröffentlicht. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Anträge oder Wahlvorschläge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
 Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
geben, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen 
Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter bestimmten, in § 
131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen, darf der Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter 
www.suss.com im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
 Anfragen und Anforderung von Unterlagen 
Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der 
Gesellschaft auf Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen von Unterlagen ausschließlich zu 
richten an die 
 
 SÜSS MicroTec AG 
 Investor Relations 
 Schleißheimer Straße 90 
 85748 Garching 
 Telefax: +49 89 32007 451 oder an folgende 
 E-Mail-Adresse: ir@suss.com 
 
Garching, im Mai 2016 
 
SÜSS MicroTec AG 
 
Der Vorstand 
 
 2016-05-04 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
 Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Süss MicroTec AG 
             Schleissheimer Str. 90 
             85748 Garching 
             Deutschland 
Telefon:     +49 89 32007 0 
Fax:         +49 89 32007 162 
E-Mail:      info@suss.com 
Internet:    http://www.suss.com/de 
ISIN:        DE000A1K0235 
WKN:         A1K023 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt, Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, 
             Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
460879 2016-05-04 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 04, 2016 09:12 ET (13:12 GMT)

Großer Dividenden-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Der kostenlose Dividenden-Report zeigt ganz genau, wo Sie in diesem Jahr zuschlagen können. Das sind die Favoriten von Börsenprofi Dr. Dennis Riedl
Jetzt hier klicken
© 2016 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.