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Finanzamt wegen Bargeldverbot verklagt

Iranische Behörden haben ein unverkrampftes Verhältnis zum Bargeld. Neulich akzeptierte die Regierung in Teheran ein Frachtflugzeug voller Paletten mit Euroscheinen und Schweizer Franken im Wert von 400 Millionen Dollar - mit freundlichen Grüßen der Regierung aus Washington, die damit alte iranische Forderungen beglich.

Deutsche Behörden haben dagegen ein äußerst verkrampftes Verhältnis zum Bargeld. Seit über einem Jahr biete ich meinem Finanzamt Euroscheine an wie Sauerbier, aber die Beamten verschmähen meine Banknoten. (siehe Bargeldverbot beim Finanzamt Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4) Das verstehe ich nicht. Schließlich würde ich das Geld nicht palettenweise vor der Finanzkasse abladen, sondern käme bloß mit ein paar sorgfältig vorsortierten Scheinen, die sehr rasch nachzuzählen wären.

Aber nun sind der Worte darüber genug gewechselt. Ich gehe vor Gericht, um zu erreichen, dass sich mein Finanzamt wenigstens an die Abgabenordnung hält. Denn laut AO - das ist eine Art Steuergrundgesetz - sollen Finanzämter eine Bank oder Sparkasse dazu ermächtigen, Bargeld für sie anzunehmen, wenn sie das selbst nicht mehr tun. Bis jetzt ist es mir aber nur in einem Ausnahmefall gelungen, Bares fürs Finanzamt bei der örtlichen Sparkasse loszuwerden. Andere Versuche scheiterten, und das soll sich mit Hilfe des Gerichts jetzt ändern.

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