Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wels (pta008/30.06.2016/09:45) - CROSS Industries AG
FN 78112 x
mit dem Sitz in Wels
ISIN: AT0000820659
Einladung
zu der am Donnerstag, 21. Juli 2016 um 14:00 Uhr
am Sitz der Gesellschaft, Edisonstraße 1, 4600 Wels, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung:
1. Beschlussfassung über die Änderung des Firmenwortlautes
2. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 1 "Firma und Sitz
der Gesellschaft" entsprechend der Beschlussfassung über die Änderung des
Firmenwortlautes sowie über die Änderung der Satzung in § 13 "Stimmrecht,
Beschlüsse, Vorsitz"
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab dem 30. Juni 2016 zur Einsicht der
Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft, Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich, am Empfang auf:
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1. und 2.,
* Satzung im Änderungsmodus;
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114
AktG,
* vollständiger Text dieser Einberufung.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung, sind
spätestens ab dem 30. Juni 2016 außerdem im Internet unter
www.crossindustries.at unter Investor Relations / Hauptversammlungen zugänglich.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 02. Juli 2016 der Gesellschaft ausschließlich an
der Adresse Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich, zH Frau Mag.
Michaela Friepeß, samt Begründung zugeht. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien
sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 12. Juli 2016 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 (0) 1/8900-500-76, per Post an CROSS Industries AG, Edisonstraße 1,
4600 Wels, Oberösterreich, z.H. Frau Mag. Michaela Friepeß, oder per E-Mail
an anmeldung.cross@hauptversammlung.at, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die
Gesellschaft übermittelt werden, entweder per Telefax an +43 (0) 1/8900-500-76,
per Post an CROSS Industries AG, Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich,
z.H. Mag. Michaela Friepeß, oder per E-Mail an
anmeldung.cross@hauptversammlung.at.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110,
118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.crossindustries.at unter Investor Relations / Hauptversammlungen zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, sohin nach dem Anteilsbesitz am Montag,
dem 11. Juli 2016, 24:00 Uhr (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 18. Juli 2016 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss:
Per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-76
Per Post oder CROSS Industries AG
Boten: zH Frau Mag. Michaela Friepeß
Edisonstraße 1
4600 Wels, Oberösterreich
oder
per E-Mail: anmeldung.cross@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
per SWIFT: GIBAATWGGMS; Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000820659 im Text
angeben
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000820659) des Aktionärs,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt/Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 11. Juli 2016,
24:00 Uhr, beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-76
Per Post: CROSS Industries AG
zH Frau Mag. Michaela Friepeß
Edisonstraße 1
4600 Wels, Oberösterreich
per E-Mail: anmeldung.cross@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
per SWIFT: GIBAATWGGMS; Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000820659 im Text
angeben
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 20. Juli 2016 bis
16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.crossindustries.at unter Investor Relations / Hauptversammlungen abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresJune 30, 2016 03:45 ET (07:45 GMT)
Wels (pta008/30.06.2016/09:45) - CROSS Industries AG
FN 78112 x
mit dem Sitz in Wels
ISIN: AT0000820659
Einladung
zu der am Donnerstag, 21. Juli 2016 um 14:00 Uhr
am Sitz der Gesellschaft, Edisonstraße 1, 4600 Wels, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung:
1. Beschlussfassung über die Änderung des Firmenwortlautes
2. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 1 "Firma und Sitz
der Gesellschaft" entsprechend der Beschlussfassung über die Änderung des
Firmenwortlautes sowie über die Änderung der Satzung in § 13 "Stimmrecht,
Beschlüsse, Vorsitz"
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab dem 30. Juni 2016 zur Einsicht der
Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft, Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich, am Empfang auf:
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1. und 2.,
* Satzung im Änderungsmodus;
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114
AktG,
* vollständiger Text dieser Einberufung.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung, sind
spätestens ab dem 30. Juni 2016 außerdem im Internet unter
www.crossindustries.at unter Investor Relations / Hauptversammlungen zugänglich.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 02. Juli 2016 der Gesellschaft ausschließlich an
der Adresse Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich, zH Frau Mag.
Michaela Friepeß, samt Begründung zugeht. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien
sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 12. Juli 2016 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 (0) 1/8900-500-76, per Post an CROSS Industries AG, Edisonstraße 1,
4600 Wels, Oberösterreich, z.H. Frau Mag. Michaela Friepeß, oder per E-Mail
an anmeldung.cross@hauptversammlung.at, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die
Gesellschaft übermittelt werden, entweder per Telefax an +43 (0) 1/8900-500-76,
per Post an CROSS Industries AG, Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich,
z.H. Mag. Michaela Friepeß, oder per E-Mail an
anmeldung.cross@hauptversammlung.at.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110,
118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.crossindustries.at unter Investor Relations / Hauptversammlungen zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, sohin nach dem Anteilsbesitz am Montag,
dem 11. Juli 2016, 24:00 Uhr (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 18. Juli 2016 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss:
Per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-76
Per Post oder CROSS Industries AG
Boten: zH Frau Mag. Michaela Friepeß
Edisonstraße 1
4600 Wels, Oberösterreich
oder
per E-Mail: anmeldung.cross@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
per SWIFT: GIBAATWGGMS; Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000820659 im Text
angeben
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000820659) des Aktionärs,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt/Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 11. Juli 2016,
24:00 Uhr, beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-76
Per Post: CROSS Industries AG
zH Frau Mag. Michaela Friepeß
Edisonstraße 1
4600 Wels, Oberösterreich
per E-Mail: anmeldung.cross@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
per SWIFT: GIBAATWGGMS; Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000820659 im Text
angeben
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 20. Juli 2016 bis
16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.crossindustries.at unter Investor Relations / Hauptversammlungen abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresJune 30, 2016 03:45 ET (07:45 GMT)