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Dow Jones News
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DGAP-HV: Vita 34 AG: Korrektur: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: Vita 34 AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.08.2016 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Vita 34 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Vita 34 AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 25.08.2016 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2016-07-15 / 15:05 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Aufgrund eines Versehens des Verlages wurde die 
Einladung nicht korrekt wiedergegeben. Dies wird 
hiermit berichtigt. Vita 34 AG Leipzig (ISIN 
DE000A0BL849 - WKN A0BL84) Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung am Donnerstag, den 25. August 2016, um 
11:00 Uhr MESZ, 
findet im Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und 
Immunologie 
Perlickstraße 1, 04103 Leipzig, 
 
die ordentliche Hauptversammlung der Vita 34 AG mit 
Sitz in Leipzig statt. Hierzu laden wir unsere 
Aktionärinnen und Aktionäre herzlich ein. 
 
*I.*   *TAGESORDNUNG* 
 
*Punkt Vorlage des festgestellten 
1*     Jahresabschlusses der Vita 34 AG zum 
       31. Dezember 2015, des gebilligten 
       Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
       2015, des für die Vita 34 AG und den 
       Konzern zusammengefassten Lageberichts 
       für das Geschäftsjahr 2015 mit den 
       erläuternden Berichten zu den Angaben 
       nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
       sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
       für das Geschäftsjahr 2015 
       Die vorstehend genannten Unterlagen 
       sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung 
       der Hauptversammlung den Aktionären im 
       Internet unter www.vita34group.de, 
       Bereich 'Hauptversammlung' zugänglich 
       gemacht. 
       Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
       aufgestellten Jahresabschluss und den 
       Konzernabschluss bereits gebilligt. 
       Damit ist der Jahresabschluss nach § 
       172 AktG festgestellt. Die unter diesem 
       Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen 
       sind der Hauptversammlung vorzulegen, 
       ohne dass es einer Beschlussfassung der 
       Hauptversammlung bedarf. 
 
*Punkt *Beschlussfassung über die Verwendung 
2*     des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
       2015* 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
       den im Jahresabschluss der Vita 34 AG 
       zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen 
       Bilanzgewinn, bestehend aus einem 
       Jahresüberschuss in Höhe von EUR 
       252.913,58 sowie einem Gewinnvortrag in 
       Höhe von EUR 439.818,18, d.h. einem 
       Gesamtbetrag in Höhe von EUR 
       692.731,76, wie folgt zu verwenden: 
 
       a)            Ausschüttung  EUR 
                     einer         474.334,88 
                     Dividende von 
                     EUR 0,16 auf 
                     jede 
                     gewinnberecht 
                     igte 
                     Stückaktie 
 
       b)            Einstellung   EUR 
                     in die        189.685,19 
                     anderen 
                     Gewinnrücklag 
                     en 
 
       c)            Vortrag auf   EUR 28.711,69 
                     neue Rechnung 
 
       Der Gewinnverwendungsvorschlag 
       berücksichtigt die von der Gesellschaft 
       unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 
       eigenen Aktien, die gemäß § 71 b 
       AktG nicht dividendenberechtigt sind. 
       Bis zur Hauptversammlung kann sich die 
       Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
       ändern. In diesem Fall wird bei 
       unveränderter Ausschüttung von EUR 0,16 
       je dividendenberechtigter Stückaktie 
       der Hauptversammlung ein entsprechend 
       angepasster Beschlussvorschlag zur 
       Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
       Die Dividende wird ab dem 31. August 
       2016 ausgezahlt. 
 
*Punkt *Beschlussfassung über die Entlastung 
3*     des Vorstands für das Geschäftsjahr 
       2015* 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
       folgenden Beschluss zu fassen: 
       'Den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden 
       Mitgliedern des Vorstands wird für 
       diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
*Punkt *Beschlussfassung über die Entlastung 
4*     des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
       2015* 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
       folgenden Beschluss zu fassen: 
       'Den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden 
       Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für 
       diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
*Punkt *Beschlussfassung über die Bestellung 
5*     des Abschlussprüfers und des 
       Konzernabschlussprüfers für das 
       Geschäftsjahr 2016* 
       Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
       Beschluss zu fassen: 
       'Die Ernst & Young GmbH 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
       Stuttgart (Zweigniederlassung Leipzig), 
       wird zum Abschlussprüfer und 
       Konzernabschlussprüfer für das 
       Geschäftsjahr 2016 sowie zum Prüfer für 
       die gegebenenfalls prüferische 
       Durchsicht von Zwischenberichten bis 
       zur nächsten ordentlichen 
       Hauptversammlung bestellt.' 
 
*Punkt *Beschlussfassung über die 
6*     Änderung der Satzung zur Anpassung 
       der Auszahlungsmodalitäten der 
       Aufsichtsratsvergütung (§ 18)* 
       Die Auszahlungsmodalitäten der 
       Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder 
       soll den gestiegenen Anforderungen an 
       die Aufsichtsratstätigkeit und der 
       verbreiteten Praxis anderer 
       börsennotierter Gesellschaften 
       angepasst werden. Bislang erfolgt die 
       Auszahlung der gesamten Vergütung nach 
       Ablauf des Geschäftsjahres. Nunmehr 
       soll die Vergütung zeitanteilig nach 
       Ablauf eines jeden Quartals ausgezahlt 
       werden. 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen 
       daher vor zu beschließen, die 
       Satzung der Gesellschaft wie folgt zu 
       ändern: 
       § 18 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt 
       geändert und neu gefasst: 
       '(1) Mitglieder des Aufsichtsrates 
       erhalten eine Vergütung in Höhe von 
       16.000,00 Euro für jedes volle Jahr 
       ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat. 
       Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates 
       erhöht sich diese Vergütung auf 
       72.000,00 Euro, für seinen 
       Stellvertreter erhöht sich diese 
       Vergütung auf 24.000,00 Euro. Die 
       Vergütung ist zeitanteilig zahlbar nach 
       Ablauf eines jeden Kalenderquartals. 
       Die Mitglieder des Aufsichtsrates 
       werden in eine im Interesse der 
       Gesellschaft von dieser in angemessener 
       Höhe unterhaltenen 
       Vermögensschaden-Haftpflichtversicherun 
       g einbezogen, soweit eine solche 
       besteht. Die Prämien hierfür entrichtet 
       die Gesellschaft.' 
       Diese Regelung soll erstmals für das 
       gesamte Geschäftsjahr 2016 gelten. 
 
*II.*  *GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE* 
       Im Zeitpunkt der Einberufung dieser 
       Hauptversammlung beträgt das 
       Grundkapital der Gesellschaft 
       3.026.500,00 Euro. Das Grundkapital ist 
       eingeteilt in 3.026.500 auf den Namen 
       lautende nennwertlose Stückaktien. Jede 
       Stückaktie gewährt eine Stimme. Die 
       Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich 
       somit auf 3.026.500 Stimmrechte. Die 
       Gesellschaft und eine von ihr abhängige 
       Tochtergesellschaft halten (im 
       Zeitpunkt der Einberufung der 
       Hauptversammlung) insgesamt 61.907 
       eigene Aktien, aus denen ihnen keine 
       Stimmrechte zustehen. 
 
*III.* *TEILNAHMEBEDINGUNGEN* 
 
       *1. Teilnahme an der Hauptversammlung 
       und Stimmrecht* 
       Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung sind 
       zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
       und zur Ausübung des Stimmrechts die 
       Aktionäre oder deren Vertreter 
       berechtigt, deren Namensaktien am Tage 
       der Hauptversammlung im Aktienregister 
       eingetragen sind und die sich 
       mindestens sechs Tage vor der 
       Hauptversammlung bei der Gesellschaft 
       angemeldet haben. Die Anmeldung muss in 
       Textform erfolgen und der Gesellschaft 
       spätestens bis zum 18. August 2016, 
       24:00 Uhr MESZ ('Anmeldeschlusstag'), 
       unter folgender Adresse 
       ('Anmeldeadresse') zugehen: 
 
       Vita 34 AG 
       c/o HCE Haubrok AG 
       Landshuter Allee 10 
       80637 München 
       Deutschland 
       Telefax: +49 (0) 89 - 21 0 27 288 
       E-Mail: anmeldung@hce.de 
 
       Nach Eingang der Anmeldung werden den 
       Aktionären bzw. den von ihnen benannten 
       Bevollmächtigten von der Anmeldestelle 
       Eintrittskarten für die 
       Hauptversammlung übersandt. Anders als 
       die Anmeldung zur Hauptversammlung sind 
       Eintrittskarten lediglich 
       organisatorische Hilfsmittel und keine 
       Voraussetzung für die Teilnahme an der 
       Hauptversammlung oder die Ausübung des 
       Stimmrechts. 
       Gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung 
       können Umschreibungen im Aktienregister 
       in den letzten sechs Tagen vor dem Tag 
       der Hauptversammlung, d.h. nach Ablauf 
       des Anmeldeschlusstags (18. August 
       2016, 24:00 Uhr MESZ, sogenannter 
       Technical Record Date) bis 
       einschließlich 25. August 2016 
       nicht vorgenommen werden. 
       Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
       Hauptversammlung nicht gesperrt oder 
       blockiert. Aktionäre können daher über 
       ihre Aktien auch nach erfolgter 
       Anmeldung zur Hauptversammlung 
       weiterhin frei verfügen. 
       Maßgeblich für das Stimmrecht ist 
       der im Aktienregister eingetragene 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 15, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

Bestand am Tag der Hauptversammlung. 
       Erwerber von Aktien, deren 
       Umschreibungsanträge nach dem 
       Anmeldeschlusstag (18. August 2016, 
       24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft 
       eingehen, können allerdings Teilnahme- 
       und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht 
       ausüben, soweit sie sich nicht zur 
       Ausübung von Stimmrechten oder 
       sonstigen Teilnahmerechten 
       bevollmächtigen lassen. In diesen 
       Fällen bleiben Teilnahme- und 
       Stimmrechte bis zur Umschreibung noch 
       bei dem im Aktienregister eingetragenen 
       Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien 
       der Gesellschaft, die noch nicht im 
       Aktienregister eingetragen sind, werden 
       daher gebeten, Umschreibungsanträge 
       rechtzeitig zu stellen. 
       Kreditinstitute und 
       Aktionärsvereinigungen sowie sonstige, 
       Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG 
       oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 
       Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen 
       oder Vereinigungen dürfen das 
       Stimmrecht für Namensaktien, die ihnen 
       nicht gehören, als deren Inhaber sie 
       aber im Aktienregister eingetragen 
       sind, nur aufgrund einer Ermächtigung 
       ausüben. Einzelheiten zu dieser 
       Ermächtigung finden sich in § 135 AktG. 
 
       *2. Stimmrechtsvertretung - Stimmabgabe 
       durch einen Bevollmächtigten* 
       Im Aktienregister eingetragene 
       Aktionäre, die nicht persönlich an der 
       Hauptversammlung teilnehmen, können ihr 
       Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, 
       wie z.B. ein Kreditinstitut oder eine 
       Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. 
       Auch in diesem Fall ist eine 
       fristgerechte Anmeldung gemäß oben 
       stehenden Bestimmungen erforderlich. 
       Nach erfolgter fristgerechter Anmeldung 
       können bis zur Beendigung der 
       Hauptversammlung Vollmachten erteilt 
       werden. Bevollmächtigt ein Aktionär 
       mehr als eine Person, so kann die 
       Gesellschaft eine oder mehrere von 
       diesen zurückweisen. Die Erteilung und 
       der Widerruf der Vollmacht können 
       sowohl durch Erklärung gegenüber der 
       Gesellschaft als auch durch die 
       Erklärung gegenüber dem zu 
       Bevollmächtigenden erfolgen. Die 
       persönliche Teilnahme des Aktionärs an 
       der Hauptversammlung gilt automatisch 
       als Widerruf der einem Dritten zuvor 
       erteilten Vollmacht. 
       Soweit Vollmachten nicht an ein 
       Kreditinstitut, eine 
       Aktionärsvereinigung oder eine andere 
       der in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. 
       § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten 
       Personen oder Vereinigungen erteilt 
       werden, bedürfen ihre Erteilung, ihr 
       Widerruf und der Nachweis der 
       Bevollmächtigung gegenüber der 
       Gesellschaft der Textform. Die 
       Erklärung der Erteilung der Vollmacht 
       kann gegenüber dem Bevollmächtigten 
       oder gegenüber der Gesellschaft 
       erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber 
       dem Bevollmächtigten erteilten 
       Vollmacht kann dadurch geführt werden, 
       dass dieser die Vollmacht am Tag der 
       Hauptversammlung an der 
       Einlasskontrolle vorweist. Für eine 
       Übermittlung des Nachweises der 
       Bevollmächtigung per Post, per Telefax 
       oder auf elektronischem Weg (per 
       E-Mail) bietet die Gesellschaft die 
       Anmeldeadresse an. 
       Vorstehende Übermittlungswege 
       stehen auch zur Verfügung, wenn die 
       Erteilung der Vollmacht durch Erklärung 
       gegenüber der Gesellschaft erfolgen 
       soll; ein gesonderter Nachweis über die 
       Erteilung der Vollmacht erübrigt sich 
       in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
       bereits erteilten Vollmacht kann auf 
       den vorgenannten 
       Übermittlungswegen unmittelbar 
       gegenüber der Gesellschaft erklärt 
       werden oder durch persönliches 
       Erscheinen auf der Hauptversammlung 
       erfolgen. Aus organisatorischen Gründen 
       bitten wir unsere Aktionäre, 
       Vollmachten, Nachweise der 
       Bevollmächtigung und den Widerruf von 
       Vollmachten bis zum 24. August 2016, 
       24:00 Uhr MESZ (Eingang), der 
       Gesellschaft unter der Anmeldeadresse 
       per Post, per Telefax oder per E-Mail 
       zu übermitteln. Das schließt eine 
       Erteilung von Vollmachten sowie den 
       Widerruf von Vollmachten nach diesem 
       Zeitpunkt nicht aus. 
       Ein Formular für die 
       Vollmachtserteilung ist in den 
       Unterlagen enthalten, die den 
       ordnungsgemäß angemeldeten 
       Aktionären zusammen mit der 
       Eintrittskarte übermittelt werden. Es 
       kann auch auf der Internetseite der 
       Gesellschaft unter www.vita34group.de, 
       Bereich 'Hauptversammlung' 
       heruntergeladen werden und unter der 
       Anmeldeadresse angefordert werden. Die 
       Verwendung eines von der Gesellschaft 
       zur Verfügung gestellten 
       Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. 
       Möglich ist auch, dass Aktionäre eine 
       gesonderte Vollmacht in Textform 
       ausstellen. 
       Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
       und andere in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 
       i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
       gleichgestellte Personen und 
       Vereinigungen können für ihre eigene 
       Bevollmächtigung abweichende Regelungen 
       für die Form der Vollmacht vorgeben; 
       die Aktionäre werden gebeten, sich in 
       einem solchen Fall rechtzeitig mit der 
       zu bevollmächtigenden Person oder 
       Institution über Form und Verfahren der 
       Vollmachtserteilung abzustimmen. 
       Die Gesellschaft bietet ihren 
       Aktionären an, sich durch von der 
       Gesellschaft benannte, 
       weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
       in der Hauptversammlung vertreten zu 
       lassen. Die Vollmacht und Weisungen an 
       die Stimmrechtsvertreter der 
       Gesellschaft sind in Textform unter 
       Nutzung der oben beschriebenen 
       Möglichkeiten an die Anmeldeadresse zu 
       richten. 
       Die Stimmrechtsvertreter der 
       Gesellschaft üben das Stimmrecht 
       ausschließlich auf der Grundlage 
       der vom Aktionär erteilten Weisungen 
       aus. Soweit eine ausdrückliche und 
       eindeutige Weisung fehlt, werden sich 
       die Stimmrechtsvertreter für den 
       jeweiligen Abstimmungsgegenstand der 
       Stimme enthalten; dies gilt auch für in 
       der Hauptversammlung gestellte Anträge 
       von Aktionären (z.B. Gegenanträge, 
       Wahlvorschläge oder Verfahrensanträge), 
       die nicht zuvor angekündigt worden 
       sind. Sollte zu einem 
       Tagesordnungspunkt eine 
       Einzelabstimmung durchgeführt werden, 
       so gilt eine Weisung zu diesem 
       Tagesordnungspunkt insgesamt 
       entsprechend für jeden Punkt der 
       Einzelabstimmung. Die Beauftragung der 
       von der Gesellschaft benannten 
       Stimmrechtsvertreter zur 
       Widerspruchserklärung sowie zur Antrag- 
       und Fragenstellung ist ausgeschlossen. 
       Aktionäre, die sich rechtzeitig zur 
       Teilnahme an der Hauptversammlung 
       angemeldet haben, können noch bis zum 
       24. August 2016, 24:00 Uhr MESZ, den 
       Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft 
       per Post, per Telefax oder per E-Mail 
       an die Anmeldeadresse Vollmacht 
       erteilen (abgesehen von einer 
       Vollmachts- und Weisungserteilung 
       während der Hauptversammlung bis zum 
       Ende der Generaldebatte durch 
       Verwendung des Formulars, das in der 
       Hauptversammlung zur Verfügung gestellt 
       wird). Gleiches gilt für die 
       Änderung und den Widerruf 
       erteilter Vollmachten und Weisungen. 
       Auch nach Erteilung einer 
       Bevollmächtigung sind Aktionäre weiter 
       berechtigt, an der Hauptversammlung 
       persönlich oder durch einen 
       bevollmächtigten Dritten teilzunehmen, 
       wobei in diesem Falle erteilte 
       Vollmachten und Weisungen automatisch 
       als widerrufen gelten. 
       Ein Vollmachts- und Weisungsvordruck 
       sowie weitere Einzelheiten hierzu sind 
       in den Unterlagen enthalten, welche 
       zusammen mit der Einladung übermittelt 
       werden. Das Formular kann auch auf der 
       Internetseite der Gesellschaft unter 
       www.vita34group.de, Bereich 
       'Hauptversammlung' heruntergeladen und 
       unter der Anmeldeadresse angefordert 
       werden. 
 
       *3. Verfahren für die Stimmabgabe durch 
       Briefwahl* 
       Aktionäre, die im Aktienregister 
       eingetragen sind, können ihre Stimmen, 
       auch ohne an der Hauptversammlung 
       teilzunehmen, durch Briefwahl abgeben. 
       Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege 
       der Briefwahl sind nur diejenigen 
       eingetragenen Aktionäre berechtigt, die 
       sich rechtzeitig bis zum 
       Anmeldeschlusstag (18. August 2016, 
       24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft 
       unter der Anmeldeadresse per Post, per 
       Telefax oder per E-Mail angemeldet 
       haben. 
       Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl 
       erfolgt dann entweder schriftlich per 
       Post oder im Wege elektronischer 
       Kommunikation per Telefax oder per 
       E-Mail unter der Anmeldeadresse und 
       muss spätestens bis zum 27. Juli 2015, 
       24:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft 
       eingegangen sein. 

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July 15, 2016 09:05 ET (13:05 GMT)

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